Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0895/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil-und Katastrophenschutz und dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, endvertreten durch das Landespolizeiamt, Dezernat 24
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 12, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 21, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Die Landeshauptstadt Kiel betreibt die Integrierte Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) für das Kieler Stadtgebiet sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön. Seitens der IRLS Mitte besteht die Notwendigkeit in den nächsten Jahren das Einsatzleitsystem (Soft- und Hardware) neu auszuschreiben, da die vertragliche Laufzeit im bestehenden System bereits überschritten ist und das System an verschiedenen Stellen den aktuellen Anforderungen nur eingeschränkt nachkommt. Deshalb wurde nach Abwägung möglicher Alternativen und Befragung der an der IRLS beteiligten Partner im Mai 2022 der Ratsbeschluss eingeholt, dass sich die IRLS als Nutzerin am Ausschreibungsverfahren des Landes für ein neues Einsatzleitsystem für die kooperativen und polizeilichen Leitstellen im Land Schleswig-Holstein beteiligt (Drs. 0306/2022: Beteiligung am landesweiten Ausschreibungsverfahren für ein neues Einsatzleitsystem mit der Integrierten Regionalleitstelle Mitte in Kiel).
Die Krankenkassen und Krankenkassenverbände wurden im Rahmen der laufenden Kostenverhandlungen am 21. März 2022 über den Sachverhalt informiert und haben der Beschaffung zugestimmt. Ebenso wurden die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön im Rahmen der Sitzung des Leitstellenbeirates am 31. März 2022 informiert und stimmten dem Verfahren zu.
Das Land Schleswig-Holstein hat sich als eigentlicher Auftraggeber im besagten Ausschreibungsverfahren für ein neues Einsatzleitsystem für die kooperativen und polizeilichen Leitstellen für die Firma Eurofunk entschieden. Die Beschaffung der für den Betrieb des Einsatzleitsystems erforderlichen Technik erfolgt auf Basis der Landesentscheidung über den Zuschlag vom 27.04.2022 und des Nachtrags nebst Anlagen vom 27.04.2023. Details dazu können hier nicht bekannt gegeben werden, da Kiel nur indirekt als nachgelagerte Nutzerin beteiligt ist.
Neben der eigentlichen Systembeschaffung sollen der Betrieb und die Vernetzung der Leitstellen landeseinheitlich erfolgen. Zu diesem Zweck hat das Land bereits mit den Trägern der Kooperativen Leitstellen, dem Zweckverband Nord, dem Kreis Pinneberg und der Hansestadt Lübeck Kooperationsverträge geschlossen und beabsichtigt weitere öffentlich-rechtliche Verträge mit dem Kreis Stormarn sowie der Stadt Neumünster abzuschließen.
Die beigefügte Vereinbarung entspricht inhaltlich diesen Verträgen und soll jetzt mit der Landeshauptstadt abgeschlossen werden.
Der Zusammenschluss aller polizeilichen und nicht-polizeilichen Leitstellen im Land stellt einen schnellen, digitale Datenaustausch von Einsatzdaten, den Zugriff auf einheitliche, gemeinsame Stammdaten (u.a. Ortsdaten, Objekte) sowie die grundsätzliche Vernetzung und damit Ausfallkompensation sicher. Ebenso erhöht sich durch Zusammenarbeit und Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen die IT-Verfügbarkeit und IT-Sicherheit in den beteiligten Leitstellen. Diese Effekte sind Grundlage für eine Zukunftsfähigkeit der Leitstellen.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von dreißig Jahren geschlossen und kann gemäß § 60 Verwaltungsverfahrensgesetz bei Unzumutbarkeit oder zur Verhütung oder Beseitigung von schweren Nachteilen für das Gemeinwohl in Schriftform gekündigt werden.
Die Vereinbarung ist dem Rechtsamt vorlegt worden, es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen den Abschluss.
Kosten:
Auf Grundlage der bisherigen Kostenschätzung geht die IRLS Mitte von einem Anteil für Kiel in Höhe von ca. 4 Mio. EUR aus. Der Betrag ist für 2023 als Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe angemeldet und für die Umsetzung in 2024 mit 500.000 EUR und in 2025 mit 3.500.000 EUR eingeplant.
Grundsätzlich werden die Kosten mit dem rettungsdienstlichen Anteil durch die Krankenkassen über Abschreibungen als Bestandteil der Rettungsdienstentgelte und über die an der IRLS beteiligten Vertragspartner Plön und Rendsburg-Eckernförde in vierteljährlichen Abschlagszahlungen im Ergebnishaushalt wie folgt erstattet:
Kostenverteilung |
Kiel |
Rendsburg-Eckernförde |
Plön |
Kommunaler Kostenteiler |
42% |
40% |
18% |
4.000.000 € |
1.680.000,00 € |
1.600.000,00 € |
720.000,00 € |
Rettungsdienst-Anteil 65% |
1.092.000,00 € |
1.040.000,00 € |
468.000,00 € |
Kommunaler Anteil 35% |
588.000,00 € |
560.000,00 € |
252.000,00 € |
Abschreibung 5 Jahre (p.a.) über die KLN-Abrechnung |
|
112.000,00 € |
50.400,00 € |
Es verbleibt ein Anteil von 588.000 EUR, der durch die Landeshauptstadt Kiel zu tragen ist.