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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0919/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der bestehenden Impflücken, insbesondere bei jungen Erwachsenen, wird das niedrigschwellige Impfangebot für die Standardimpfungen im Erwachsenenalter im Amt für Gesundheit fortgesetzt und zweimal wöchentlich in der Mittagszeit eine Impfsprechstunde angeboten, da die Inanspruchnahme während der Mittagspause erfahrungsgemäß gut ist. Dabei wird der Impfschutz geprüft und erforderlichenfalls die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Standardimpfungen verabreicht. Impflücken bestehen insbesondere im Hinblick auf Auffrischungsimpfungen für Tetanus, Diphtherie, Pertussis (ggf. einschließlich Poliomyelitis). Außerdem werden Masern-Mumps-Röteln-Impfungen sowie Pneumokokken-Impfungen für Personen ab 60 Jahren und weitere Impfungen gemäß Erlass des Landes angeboten.

In Bildungseinrichtungen für junge Erwachsene (Berufsbildende Schulen und Hochschulen) sind seit 2014 Impfaktionstage unter Federführung des Gesundheitsamtes etabliert. Das Impfangebot vor Ort erleichtert die Inanspruchnahme und das Schließen von Impflücken in dieser Altersgruppe. So wird eine Bevölkerungsgruppe erreicht, die wenige Arztkontakte hat, die zum Schließen von Impflücken genutzt werden könnten. Am 10.07.2023 hat ein Impfaktionstag an der CAU stattgefunden. Das Beratungs- und Impfangebot dort wurde sehr gut in Anspruch genommen, es konnten zahlreiche Impflücken (bei > 130 Personen) geschlossen werden.

 

Grippeimpfungen können zur Influenzasaison im Rahmen der Impfsprechstunde oder weiterer Aktionen durch das Amt für Gesundheit angeboten werden, wenn das Land (und/ oder die GKV) diese im Rahmen der ÖGD-Impfungen ermöglichen. Derzeit sind Influenzaimpfungen durch den ÖGD im Rahmen eines vom Land finanzierten Projektes möglich.

Daher kann das Amt für Gesundheit auch 2023 Anfang Oktober erneut Grippe-Impfaktionstage für die Kieler Bevölkerung durchführen.

Das Projekt zur Ermittlung von Grippeimpfquoten bei Bewohner*innen in Alten- und Pflegeheimen wurde während der Corona-Pandemie ausgesetzt und wird in 2023 erneut aufgenommen.

In Krankenhäusern (z. B. UKSH) wird das Amt für Gesundheit bei der Durchführung von Grippeimpfungen für das Personal unterstützend tätig. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Unterstützung des AMD bei der Durchführung von Grippeimpfungen für Mitarbeiter*innen der LHK.

 

Eine auf Bevölkerungsebene messbare Erhöhung der Impfquoten ist durch Impfungen, die der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) als aufsuchende Impfangebote und im Rahmen von Impfsprechstunden durchführt, kaum zu erreichen. Die Instrumente von niedrigschwelligen Impfangeboten, einschließlich der Sensibilisierung der Bevölkerung durch Informationsangebote, tragen jedoch in der Summe zum Erreichen einer höheren Durchimpfungsrate bei.

 

  1. Bezug zu den städtischen strategischen Zielen

Die Aktivitäten sind eingebettet in das Projekt Kieler Impfkampagne, das auf den Beschluss der Ratsversammlung von 13.06.2019 zurückgeht und verstetigen dieses. Gegenstand des Beschlusses war, die „Kieler Bevölkerung durch Öffentlichkeitsarbeit auf das Thema „Impfen“, die Impfberatung und das Impfangebot des Amtes für Gesundheit aufmerksam zu machen.“

 

  1. Weiteres Verfahrens zur Umsetzung

Erfahrungsgemäß ist die Inanspruchnahme des Angebotes in der Mittagszeit bzw. Mittagspause am größten. Im Amt für Gesundheit findet daher mittwochs in der Zeit von 11:00 – 13:00 und donnerstags in der Zeit von 12:00-14:00 außerhalb der Sommerferien (Schulferien) eine Impfsprechstunde mit einem kostenlosen Impfangebot für Standardimpfungen statt.

 

  1. Sächliche, finanzielle und personelle Ressourcen

Die Impfungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) erfolgen auf Basis eines Erlasses des Landes. Dem ÖGD stehen bestimmte Standardimpfstoffe zur Verfügung, die über das Gesundheitsministerium SH bestellt und von dort mit den Impfstoffherstellern direkt abgerechnet werden.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

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Beschlüsse

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Sep 28, 2023 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen