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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1307/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Für das Jahr 2024 wurden für folgende Schwarzdeckenerneuerungsmaßnahmen Förderanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein zur Umsetzung gestellt:

 

Für das Jahr 2024

 

  • Theodor-Heuss-Ring (B76) Nebenfahrbahnen

zwischen Friesenbrücke und An der Kleinbahn    2.190 m

Südseite 2024

 

  • Theodor-Heuss-Ring (B76) Hauptfahrbahnen

zwischen Friesenbrücke und An der Kleinbahn    2.190 m

Südseite 2024

 

  • Theodor-Heuss-Ring (B76) Hauptfahrbahnen

zwischen Brückenbauwerk BW 35 und Friesenbrücke    1.230.m

Südseite 2024,

 

  • Theodor-Heuss-Ring (B76) Nebenfahrbahnen

zwischen Brückenbauwerk BW 35 und Friesenbrücke 300 m

Südseite 2024

 

  • Oskar-Kusch-Straße (K22)

zwischen Prinz-Heinrich-Straße und Am Jägersberg 400 m

 

  • Werftstraße (L52)

zwischen Kaiserstraße und Klosterstraße 375 m

 

 

In all diesen Straßenabschnitten wurden die Schäden kontinuierlich durch Fugenverguss der Nähte und Asphaltausbesserungen im Belag bearbeitet. Leider sind mittlerweile die Fehlstellen und Aufbrüche in den Fahrbahndecken so umfangreich geworden, dass diese Straßen mit Unterhaltungsmitteln nicht mehr wirtschaftlich in einem verkehrsgerechten Zustand gehalten werden können und der Substanzerhalt bei einem noch längeren Hinauszögern der Oberflächenerneuerung nachhaltig gefährdet ist.

 

Für den Fall, dass die Maßnahmen der Landeshauptstadt Kiel nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden, wird das Tiefbauamt die erforderlichen Eigenmittel in den nächsten Jahren in den Haushalt einstellen. 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Die Ortsbeiräte Mitte, Hassee/Vieburg, Gaarden, Holtenau, Ellerbek/Wellingdorf erhalten eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung zur Kenntnis.

 

gez.

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 7, 2023 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen