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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0137/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

Die Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs erfolgt durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel (LHK) und ist Teil der Abteilung „Sicherheit und Ordnung“ (10.1). Sie ist zielgerichtete städtische Präsenz in öffentlichen Verkehrsräumen im gesamten Stadtgebiet und umfasst die Kontrolle der Befolgung von Verkehrsregeln, Überprüfung des Zustandes von Fahrzeugen und die Beobachtung des Verkehrsraumes. Vor diesem Hintergrund leistet die Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur

 

  • Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr ausgehen oder den Verkehrsteilnehmenden drohen, insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung der Unfallrisiken und Minderung der Unfallfolgen,

 

  • Verbesserung der Verkehrsabläufe („Leichtigkeit des Verkehrs“) durch Minimierung von Störungen,

 

  • Verfolgung von Verkehrsverstößen,

 

  • Optimierung des Verkehrsraumes und

 

  • Minderung verkehrsbedingter Umweltbeeinträchtigungen.

 

Verkehrsüberwachung dient - unter Berücksichtigung von Belangen der Gefahrenabwehr - sowohl der Verbesserung der objektiven als auch der subjektiven (Verkehrs-)Sicherheit. Konsequente Verfolgung insbesondere solcher Verstöße, die häufig Ursache von Verkehrsunfällen sind, trägt zur Einhaltung von Verkehrsvorschriften - auch unter generalpräventiven Aspekten - und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der LHK wesentlich bei.

 

Neben diesen Zielen verfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs insbesondere auch die regelkonforme Nutzung der Parkzonen für Bewohner*innen sowie der gebührenpflichtigen Parkzonen.

 

Die Verkehrsüberwachung umfasst in Kiel rd. 600 Kilometer Verkehrswese und rd. 140.000 hier zugelassene Fahrzeuge zzgl. Besucher*innen der Landeshauptstadt. Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zulassungszahlen und des dadurch knapper werdenden Parkraums ist die verstärkte Überwachung geboten.

 

Am 15. Dezember 2022 hat die Ratsversammlung eine Aufstockung des Personals für die Überwachung des ruhenden Verkehrs beschlossen (Drs. 1034/2022). Die Arbeitsgruppe wurde zwischenzeitlich mit zehn weiteren Überwachungskräften auf nunmehr insgesamt 34 Mitarbeitende erweitert. Auch die Etablierung (seit Mai 2019) sowie die Erweiterung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) tragen zur einer Erhöhung der feststellten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr bei.

 

Im Jahr 2023 wurden durch das Ordnungsamt (Verkehrsüberwachung und KOD) insgesamt 95.915 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sowie 7.255 Abschleppmaßnahmen eingeleitet.

 

Für 2024 wird mit rd. 105.-115.000 festgellten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr gerechnet.

 

 

Konzept zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 2024

 

Bisher lag der Fokus der Verkehrsüberwachung in der Überwachung des Innenstadtbereichs unter Kontrolle der Geh- und Radwege und der Schwerbehindertenparkplätze. Insbesondere das Überwachen und Freihalten der temporär aufgestellten Haltverbotsbereiche für beispielsweise Bauarbeiten oder Umzüge war Schwerpunkt. Des Weiteren erforderte der reibungslose Fluss des ÖPNV als auch die Befahrbarkeit der Straßen und Wege für Versorgungsfahrzeuge, Feuerwehr und Rettungsdienst ein schnelles Eingreifen. Dies erhielt verstärkt in den Morgenstunden Priorität. Insbesondere an Samstagen zählte die Kontrolle der mobilen Haltverbotszonen zu den Schwerpunktaufgaben. Randgebiete konnten oft nur sporadisch bzw. auf expliziten Hinweis mit in die Überwachung eingebunden werden. Weiterhin findet die Kontrolle von Bewohner*innen- und Parkscheinzonen sowie die Überwachung der dauerhaft im Stadtgebiet abgestellten Wohnanhänger nach Verfügbarkeit von Personal statt. Eine weitere Aufgabe war die Überwachung der Parkordnung an den Kieler Stränden von Mai bis September (auch an Sonn- und Feiertagen) sowie die Überwachung von Großveranstaltungen (besonders am Wochenende und in den Abendstunden), wie z.B. Flohmärkte, Kiellauf, Kieler Woche, Konzerte oder Sportveranstaltungen. Dabei wurden Sonntage nur im Einzelfall abgedeckt.

 

Seit Februar 2024 intensiviert die Verkehrsüberwachung angesichts der personellen Verstärkung und erfolgten Einarbeitung der Mitarbeitenden die Überwachung in Schwerpunkten und im gesamten Stadtgebiet. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Ordnungsamt, neben der KOD-Fahrradstaffel auch Fahrradstreifen der Verkehrsüberwachung aufzubauen und mit E-Bikes auszustatten. Die radfahrenden Überwachungskräfte werden im Zweischichtbetrieb auf den Verkehrswegen präsent sein und haben dadurch die förderliche Radfahrer*innenperspektive. Die Reichweite der Kontrollen soll durch diese E-Mobilisierung vergrößert werden. Weiter wird das Ordnungsamt in der Lage sein, die Bewohner*innen-, Parkschein- und Lieferzonen verlässlich aufzusuchen und zu kontrollieren. Ziel ist es auch, sämtliche Großveranstaltungen ganzjährig begleiten zu können und die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Ebenfalls soll die Parkraumüberwachung an den Kieler Stränden in den Monaten Mai bis September dauerhaft (auch an Feiertagen) gewährleistet werden.

 

Zudem werden wochenweise Schwerpunktbereiche intensiv kontrolliert, um eine dauerhafte Verhaltensänderung zu bewirken. Sonntage werden verlässlich abgedeckt.

 

Der Personalrat Innere Verwaltung hat den neuen Dienstzeitregelungen in seiner Sitzung am 20. Dezember 2023 zugestimmt. Der Dienstplan mit den neuen Zeiten tritt am 01. Februar 2024 in Kraft.

 

Dienstbetrieb

 

Im Regeldienst werden alle eingehenden Meldungen durch die Leistelle der Verkehrsüberwachung bearbeitet und an den Außendienst disponiert. Diese Meldungen erreichen die Leitstelle überwiegend per Telefon oder E-Mail. Hierbei handelt es sich um die Anzeigen von Verkehrsvergehen und Meldungen zu Gefahrenstellen, einhergehend mit dem Wunsch der Behebung. Themen außerhalb der Kompetenz der Verkehrsüberwachung werden nach Möglichkeit an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet.

 

Die Leitstelle der Verkehrsüberwachung ist während der Außendienstzeiten dauerhaft erreichbar. Sie ist aktuell mit drei Mitarbeitenden besetzt, die im Schichtdienst entsprechend der Früh- und Spätschicht eingesetzt werden. Die Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle mit dem KOD wird in diesem Jahr geprüft.

 

Während der Kieler Woche gelten Arbeitszeiten nach gesonderten Dienstplan, die über den regulären Schichtbetrieb hinausgehen, wobei für allen Mitarbeitenden ein freies Kieler-Woche-Wochenende (Sonnabend und Sonntag) gewährleistet bleibt.

 

Ausstattung

 

Alle Mitarbeitenden sind mit einem mobilen Datenerfassungsgerät in Form eines Smartphones ausgestattet. Mit diesen Geräten werden die Verkehrsverstöße aufgenommen und digital an die Bußgeldstelle zur Weiterbearbeitung übermittelt. Weiterhin werden die Außendienstmitarbeitenden mit Dienstkleidung ausgestattet. Zum Schutz der Mitarbeitenden werden Eigensicherungs- und Deeskalationstrainings durch zertifizierte Anbietende durchgeführt. Es stehen weiterhin drei Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, die durch entsprechende Kennzeichnung als Fahrzeuge der Verkehrsüberwachung zu erkennen sind.

 

Eine digitale Überwachung des ruhenden Verkehrs ist in 2024 noch nicht realisierbar. Da derzeit die technischen Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für eine Einführung digitaler Überwachungssysteme (noch) nicht vorliegen, ist eine Anschaffung von Scanfahrzeugen für bewirtschaftete Parkplätze, wie beispielsweise dem Exerzierplatz, bislang nicht vorgesehen. Zur Vermeidung von Medienbrüchen müssten die Fahrzeugführenden das jeweilige Kennzeichen bei der Lösung des Parkscheins angeben oder ausnahmslos über eine App per Smartphone bezahlen, um eine Zeiterfassung und Prüfung zu ermöglichen. Ebenfalls wäre im Vorwege die datenschutzrechtliche Durchführbarkeit in Schleswig-Holstein zu prüfen. Geplant ist, die rote Verwarnmitteilung („Knöllchen“), die aktuell händisch von den Mitarbeitenden ausgefüllt wird, durch eine digitale Variante zu ersetzen. Diese Änderung ermöglicht den Betroffenen, ihren Parkverstoß online einzusehen und Verwarnungsgelder direkt vor Ort mittels ihrer Banking-App zu begleichen.

 

Zusammenfassung

 

  • Durch die personelle Aufstockung und die Ausdehnung der Dienstzeiten ist eine effektivere Verkehrsüberwachung in der Kieler Innenstadt, als auch in den Randgebieten und Bewohner*innenparkzonen realisierbar.

 

  • Die gesonderte Schaffung von Fahrradstreifen wird zunächst die Kontrolle der Rad- und Gehwege sowie deren Auto- und Hindernisfreiheit verbessern, da die Überwachungskräfte schneller eingreifen können (Parkplatzsuche entfällt) und der Blick aus Sicht der Radfahrenden zusätzlich für die Beschäftigten deutlich wird.

 

  • An Sonntagen wird es künftig in Kiel regelhaft Verkehrsüberwachungen geben können.

 

  • Die Wahrnehmbarkeit der Verkehrsüberwachung und die Kontrollfrequenz werden deutlich erhöht. Dies führt zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl und mehr Aufenthaltsqualität für öffentliche Räume.

 

  • Die Verkehrsüberwachung wird durch erweiterte Dienstzeiten im öffentlichen Raum wahrnehmbarer und für Bürger*innen ansprechbar sein.

 

  • Die rote Verwarnmitteilung („Knöllchen“) wird durch eine digitale Variante ersetzt. Diese Änderung erhöht die Service- und Prozessqualität für alle Beteiligten.

 

  • Es ist mit einer Steigerung der Erträge durch erhöhte Bußgeldern und weitestgehenden Deckung der Personalaufwendungen zu rechnen.

 

 

Anfang 2025 soll das Konzept evaluiert und der Selbstverwaltung berichtet werden.

 

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

 

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Beschlüsse

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Feb 13, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - zur Kenntnis genommen

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Mar 5, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Mar 21, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen