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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0430/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von Ladesäulen im Stadtgebiet Kiel wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Mit der durch die Ratsversammlung beschlossenen Elektromobilitätsstrategie 2022 (Drs. 0293/2022), verfolgt die Landeshauptstadt Kiel das Ziel, die Elektromobilität und ihren Markthochlauf zu unterstützen. Es wird deshalb angestrebt, dass alle aus beruflichen oder privaten Gründen weiterhin benötigten Fahrzeuge, zukünftig durch emissionsfreie Elektrofahrzeuge ersetzt werden, wodurch ein Beitrag für den lokalen Klima- und Umweltschutz geleistet wird.

Für den Umstieg ist der Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur durch Ladeinfrastrukturbetreibende weiterhin im Stadtgebiet erforderlich. Dabei soll der überwiegende Bedarf auf privaten Flächen abgedeckt werden. Dem restlichen Ladebedarf soll insbesondere durch die Errichtung einer anwohnerfreundlichen Ladeinfrastruktur gerecht werden.
Bislang haben Ladeinfrastrukturbetreibende einzelne Standorte zum Aufbau von Ladeinfrastruktur beantragt. Nun wird angestrebt, den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf der Grundlage der erarbeiteten Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum zu steuern und zu gestalten. Ziel ist damit, die in der Elektromobilitätsstrategie definierte Anzahl der benötigten Ladepunkte zu erreichen.

 

Zur Gestaltung der Richtlinie wurde die erfolgreich umgesetzte Sondernutzungsrichtlinie für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum der Stadt Bochum zum Vorbild genommen.

Die erarbeitete Richtlinie sieht nun vor, dass die Landeshauptstadt Kiel Standorte vorgibt, auf welchen Ladeinfrastruktur errichtet werden soll. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen Standorte veröffentlicht, auf welche sich Ladeinfrastrukturbetreibende bewerben können. Zudem wird durch die Landeshauptstadt Kiel die Anzahl an Ladesäulen sowie die Möglichkeit des Aufbaus von Schnellladesäulen pro Standort vorgegeben, welche anhand von Analysen des jeweiligen Bedarfs an Ladeinfrastruktur pro Standort festgelegt werden. Die Bewerber*innen werden nach den in der Richtlinie definierten Kriterien bewertet.

 

Nach Bekanntmachung der Richtlinie ist im ersten Schritt vorgesehen, ca. 50 Standorte zu veröffentlichen, welche über das gesamte Kieler Stadtgebiet verteilt sind. Die Standorte werden in drei Lose unterteilt, wodurch attraktivere und weniger attraktivere Standorte gleichmäßig gebündelt werden, wobei alle Standorte eine Loses ausgebaut werden müssen. Ladeinfrastruktur-betreibende können sich hierbei auf beliebig viele Lose bewerben. 

Außerhalb der Veröffentlichungen von Standorten, können keine gesonderten Anträge zur Errichtung von Ladeinfrastruktur an Einzelstandorten gestellt werden. Vorgeschlagene Standorte werden jedoch von der Verwaltung überprüft und gegebenenfalls für die nächste Veröffentlichungsrunde aufgegriffen.

 

Mit der Bekanntmachung der Richtlinie sowie der ersten Veröffentlichung von Standorten ist die Umsetzung der Maßnahme 1 (Ausbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet (öffentlicher Raum)) der Elektromobilitätsstrategie abgeschlossen.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

Eine Kopie der Vorlage erhalten alle OBR zur Kenntnis

 

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 2, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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May 7, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

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May 16, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen