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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0787/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 (Anlage 1) sowie dem Nachtragshaushalts-Ergebnisplan, dem Nachtragshaushalts-Finanzplan und den einzelnen Nachtragshaushalts-Teilplänen (Anlage 2) wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Die von der Ratsversammlung am 14. Dezember 2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 hat die Kommunalaufsicht mit Erlass vom 21. März 2024 mit der Maßgabe genehmigt, dass der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 138.391.100 € auf 85.000.000 € und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 113.374.800 € auf 70.000.000 € reduziert werden.

 

Nach einer vollständigen investiven Überplanung werden die Investitionskredite mit der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 um 23,7 Mio. € auf 114,7 Mio. € zurückgeführt.

Grundlage des umfassenden Überplanungsprozesses war die strikte Planungsgrundlage des Mittelfabflusses und die Maßgabe, keine in der Umsetzung befindlichen oder in diesem Jahr durchzuführenden Maßnahmen abzusagen oder zu verschieben.

 

Durch sog. „Überkipper-Effekte“, welche aufgrund der Investitionsüberplanung nicht mehr in 2024 zu Auszahlungen führen, bei denen jedoch in diesem Jahr entsprechende Verpflichtungen einzugehen sind, verringern sich die Möglichkeiten, die Verpflichtungsermächtigungen auf die teilgenehmigte Größenordnung zu reduzieren. Das Gesamtvolumen der Verpflichtungsermächtigungen bleibt daher, bei einer leichten Steigerung von 1,4 Mio. € auf 114,8 Mio. €, konstant.

 

Parallel zur Investitionsüberplanung wurden zur Ergebnisverbesserung bzw. zur Dämpfung der negativen Effekte (bspw. aus dem Kommunalen Finanzausgleich) zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen identifiziert.

 

Die Maßnahmen zur Ertragsstärkung und Aufwandsdämpfung sowie zur Sicherung der Investitionstätigkeit in den Haushaltsjahren 2024-2028 sind in Drs. 0788/2024 beschrieben und führen im Saldo zu einer Ergebnisverbesserung des Nachtragshaushaltsplans 2024 um rd. 9 Mio. € auf einen Fehlbetrag von rd. 47 Mio. €.

 

Die Rahmenbedingungen des Nachtragshaushalts wurden bereits im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht kommuniziert.

 

Weitere Einzelheiten zu den Haushaltsveränderungen ergeben sich aus der Anlage 2 (Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 einschließlich Vorbericht).

 

C h r i s t i a n   Z i e r a u

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jul 9, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - geändert beschlossen

Erweitern

Jul 18, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen