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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1138/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Eine zentrale Koordinierungsstelle für Kulturelle Bildung im Amt für Kultur und Weiterbildung soll die Kulturelle Bildung in der Landeshauptstadt Kiel stärken und Kitas und Schulen einen einfachen, schnellen Zugang zu passgenauen Angeboten Kultureller Bildung ermöglichen.

Die Koordinierungsstelle berät sowohl Pädagog*innen als auch Anbieter*innen kultureller Bildung zu Inhalten, Angeboten, Bedarfen, Kooperationsmöglichkeiten und Fördermitteln. Sie unterstützt Kitas und Schulen, die regelmäßige Kulturangebote einführen möchten. Ein wichtiges Ziel ist der Aufbau und die Pflege einer zentralen Datenbank, in der sich alle kulturellen Bildungsangebote in Kiel (privat und kommunal) mit wenigen Klicks finden und idealerweise auch buchen lassen.

Eine weitere Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, ein stadtweites Netzwerk für Kulturelle Bildung aufzubauen und regelmäßige Netzwerkveranstaltungen durchzuführen.

Die Verwaltung wird gebeten und ermächtigt im Rahmen des Stellenplans zu prüfen, ob eine der drei Stellen für den Bereich Kulturareale (Drs. 1115/2018) im Kulturamt umgewidmet werden kann, um einen Stellenaufwuchs zu verhindern. Andernfalls soll eine andere Stelle gestrichen werden.

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Sachverhalt/Begründung

Kulturelle Bildung ist ein essenzieller Bestandteil ganzheitlicher Bildung. Sie ermöglicht es, Kindern und Jugendlichen auch außerhalb des festgelegten Schulkanons individuelle Talente zu entdecken und weiterzuentwickeln und wirkt sich positiv auf kognitive Leistungen im Bereich Mathematik, Spracherwerb und Sozialkompetenz aus. Dies ist nicht zuletzt angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Lernrückstände von großem Wert.

Dabei sind vorrangig die niedrigschwelligen Angebote in Kitas und Schulen, ohne die Angebote der Ganztagsbetreuung (hierfür werden andere und weitere Programme aufgelegt), gemeint, die allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozioökonomischen Lage offenstehen, sie wirken präventiv gegen gesellschaftliche Ausgrenzung. Studien belegen den Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Armut, geringem Bildungsstand und mangelnder kultureller Teilhabe: „Während 54 Prozent der Eltern mit Hochschulabschluss uneingeschränktes Interesse an der Teilnahme ihrer Kinder an angeleiteten kulturellen Angeboten haben, ist das Interesse unter Eltern aus einfacheren Bildungsschichten deutlich geringer ausgeprägt. Lediglich 25 Prozent der Eltern, die höchstens einen Hauptschulabschluss haben, ist es ausgesprochen wichtig, dass ihre Kinder an solchen Angeboten teilnehmen, 38 Prozent zeigen daran ausdrücklich nur wenig oder gar kein Interesse“ („Eltern/Kinder/Kulturelle Bildung. Horizont 2017“, Institut für Demoskopie Allensbach, 2017, S. 22). Ohne externe Unterstützung ist es den Kitas und Schulen oft nicht möglich, die Aufgabe der ganzheitlichen Bildung in benötigtem Maße umzusetzen. Aufgrund des stark ausgeprägten Lehrkräftemangels in den Fächern Musik und Kunst fallen diese besonders häufig im regulären Schulunterricht aus. Für Kinder, die nicht bereits in jungen Jahren an Kultur herangeführt werden, ist es im Erwachsenenalter schwer, Kultureinrichtungen und -angebote für sich zu nutzen – selbst wenn der Eintritt frei ist. Diese psychologische Zugangsbarriere ist eine der stärksten. Viele kommunale Kulturorte zählen aber zu den wenigen Orten im öffentlichen Raum, die allen Menschen ohne Konsum- und Finanzzwang offenstehen. Sie laden ein zu Begegnung, Austausch, Diskussion und Perspektivwechsel und tragen damit dazu bei, gesellschaftliche Spaltung und sozialräumliche Segregation abzubauen. Dies ist für die Landeshauptstadt Kiel, die im Bundesvergleich sehr hohe Werte im Bereich Armut und Armutssegregation aufweist besonders wichtig (vgl. Studie „Hinter den Fassaden. Zur Ungleichverteilung von Armut, Reichtum, Bildung und Ethnie in den deutschen Städten.“ (p23-003.pdf (wzb.eu)).  

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Beschlüsse

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Oct 8, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen