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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1149/2024-02

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Beratungsfolge

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Antrag

Die jährliche Kofinanzierung von Interreg-Projekten in Höhe von 200.000 € (Drs. 1023/2021) wird nicht mehr in den Haushalt eingestellt, sondern auf Ruhend gestellt. Es soll nach Beendigung der bereits bewilligten und laufenden Projekte evaluiert werden, inwiefern der Landeshauptstadt Kiel durch die Förderung ein Mehrwert entstanden ist. Ebenso ist darzustellen, wie in Zukunft die Teilhabe an Interregprojekten aussehen kann. Die Regelung gilt ab sofort.

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Sachverhalt/Begründung

Die Kofinanzierung von Interreg-Projekten ist keine originäre kommunale Aufgabe. Deswegen soll im Zuge der Haushaltskonsolidierung zunächst keine weiteren Kofinanzierung bewilligt werden, sondern nach Ablauf der bisher bewilligten Projekte evaluiert werden, ob die Kofinanzierung der Projekte für die Stadt Mehrwerte und Vorteile schafft. Somit wird eine Grundlage geschaffen, um anschließend zu entscheiden, ob eine neue Form der Kofinanzierung anzustreben ist. Ebenso ist zu prüfen, ob und inwiefern Interreg-Projekte von dieser Kofinanzierung abhängig sind.

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Beschlüsse

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Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen