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Antrag der Verwaltung - 1253/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau des Seebades Düsternbrook
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksache freigegeben:
- 04.11.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe
- Beteiligt:
- Dezernat IV
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Nov 14, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Dec 4, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Dec 5, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 16, 2025
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Antrag
1. Dem Ersatzneubau des Seebades Düsternbrook auf Basis des im April 2024 vorgelegten Kostenrahmens des Ingenieursbüros WKC in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen Euro netto (0,7 Mio. € Planungskosten, 3,4 Mio. € Ersatzneubau) wird zugestimmt.
2. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe (KSSB) werden beauftragt, noch in 2024 erste Planungsleistungen für den Ersatzneubau zu beauftragen.
Sachverhalt/Begründung
Das 1936 eröffnete Seebad Düsternbrook gehört zu den schönsten Ausflugszielen an der Kieler Förde und erfreut sich sowohl bei den Kieler*innen als auch den Gästen der Stadt großer Beliebtheit. Die Verbindung von historisch gewachsenem Badestandort und zeitgemäßer Gastronomie ist ein gelungenes Beispiel für ein funktionierendes Zusammenspiel von Tradition und Moderne.
Die Zeit und die Witterungseinflüsse haben allerdings auch am Seebad Düsternbrook ihre Spuren hinterlassen. Insbesondere die Tragkonstruktion weist so massive Schäden auf, dass ein Ersatzneubau unabdingbar ist.
Tragkonstruktion:
Untersuchungen der Bausubstanz haben ergeben, dass spätestens 2030 ein Ersatzneubau der Tragkonstruktion abgeschlossen sein muss. Um diesen Zeitpunkt einhalten zu können, muss bereits 2025 ein Ingenieurbüro mit der Planung beginnen. Dieses macht es wiederum notwendig, noch in diesem Jahr Vorplanungsleistungen auszuschreiben und zu beauftragen. Vorgabe ist, das bewährte Prinzip und den historisch gewachsenen Charakter des Seebades zu erhalten. Die Kosten für einen auf dieser Basis zu errichtenden Ersatzneubau belaufen sich laut Schätzung eines beauftragten Ingenieurbüros auf rund 3,4 Millionen Euro netto. Nach entsprechendem Beschluss könnte Baubeginn ab Saisonende 2028 sein. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund 20 Monate. Deshalb wird eine Nutzung des Seebades in der Saison 2029 nicht möglich sein. Planungskosten werden insgesamt mit rund 700.000 Euro (2024 bis 2027) veranschlagt.
Für die Planungsleistungen und die Erstellung einer Kostenschätzung stehen bereits ausreichend Mittel im Wirtschaftsplan der KSSB zur Verfügung.
Benötigte Mittel für den Ersatzneubau:
Planjahr 2028: 1,0 Millionen Euro netto
Planjahr 2029: 1,4 Millionen Euro netto
Planjahr 2030: 1,0 Millionen Euro netto
Gastronomie:
Tragkonstruktion und gastronomisch genutzter Überbau sollen getrennt voneinander behandelt werden. Der gastronomisch genutzte Überbau soll in enger Abstimmung mit den KSSB durch den künftigen Konzessionsnehmer in Eigenregie geplant und hergestellt werden. Der mit der derzeitigen Konzessionärin geschlossene Vertrag endet am 30.11.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die Folgezeit muss eine Neuausschreibung des Betriebs erfolgen.
Finanzcheck
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lfd. HH-Jahr |
1. Folgejahr |
2. Folgejahr |
3. Folgejahr |
langfr. p.a. |
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Erträge |
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Aufwendungen |
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17.500 |
26.300 |
35.000 |
209.300 |
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Saldo |
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-17.500 |
-26.300 |
-35.000 |
-209.300 |
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investive Einzahlungen |
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investive Auszahlungen |
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3.400.000 |
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investives Saldo |
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-3.400.000 |
Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe erhalten aus dem städtischen Ergebnisplan einen Betriebskostenzuschuss (u.a. für Abschreibung und Zinszahlungen). Dieser Zuschuss wird im Erfolgsplan des Wirtschaftsplans der KSSB ausgewiesen, der wiederum von der Ratsversammlung beschlossen wird.
Die investiven Auszahlungen für die Planung und den Ersatzbau verursachen bei den KSSB höhere Abschreibungen und einen höheren jährlichen Zinsaufwand. Im Rahmen der Zuschusszahlung der Stadt an die KSSB sind diese Aufwendungen für die Folgejahre zu berücksichtigen. Die Finanzierung der Planungs- und Investitionskosten wird den Zuschussbedarf der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe sukzessive von 17.500 € p. a. (2025) bis final 209.300 € p. a. (ab 2032) erhöhen.
Die im lfd. Wirtschaftsjahr benötigten Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes zur Verfügung.
Die Werkleitung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses zum Wirtschaftsplan.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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456,7 kB
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