Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der AfD-Ratsfraktion - 0402/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschaffung der Zweitwohnungssteuer
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 07.04.2025
- Drucksachenart:
- Antrag der AfD-Ratsfraktion
- Federführend:
- AfD-Ratsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
|
May 13, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
|
May 15, 2025
|
Sachverhalt/Begründung
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Bagatellsteuer, deren Ertrag in einem schlechten Verhältnis zum Erhebungsaufwand steht.
So sind 2025 Einnahmen durch die Zweitwohnungssteuer in Höhe von 420.000 Euro geplant, was gerade mal 0,09 % der Steuereinnahmen (rund 445 Millionen Euro) der Stadt Kiel ausmacht. In Bezug auf die Gesamterträge der Stadt Kiel in Höhe von rund 1.391,2 Millionen Euro ist dies nochmals wesentlich geringer. Im Verhältnis dazu würde die Stadtverwaltung durch den Wegfall der Steuer und den dadurch entfallenen Verwaltungsaufwand für Erhebung und Kontrolle entlastet werden.
Als Bagatellsteuer stellt sie somit eine unnötige Belastung für die Bürger dar, die weder den städtischen Haushalt erheblich stärkt noch einen positiven Effekt auf die Stadtentwicklung hat. Im Gegenteil, sie belastet vor allem Menschen, die aus beruflichen, familiären oder anderen Gründen eine Zweitwohnung in Kiel benötigen, wie Pendler oder Studenten. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen zwischen verschiedenen Städten pendeln oder ihren Arbeitsplatz in Kiel haben, führt die Steuer zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung.
