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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0581/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Schulverpflegung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession zum Schuljahr 2026/2027 mit den folgenden Rahmenbedingungen neu vergeben.

 

  1. Es werden zwei Hauptgerichte zur Auswahl angeboten. Dabei ist mindestens ein Gericht vegetarisch und mindestens ein Gericht entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

 

  1. An allen Schulen soll ein Beilagen-Büffet im Free-Flow-System, an dem sich die Schüler*innen selbst bedienen können, mit der entsprechenden Ausstattung zum 01.08.2026 Standard werden, sofern dies baulich und technisch möglich ist.

 

  1. An allen Tagen soll  Rohkost und mindestens an 8 von 20 Verpflegungstagen Stückobst angeboten werden. Das Angebot soll als Bestandteil des Beilagen-Büffets erfolgen, sofern dies baulich und technisch möglich ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.                                                                                                                                                                                                                                                            

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Sachverhalt/Begründung

  1. Einleitung

 

Die LHK ist als Schulträgerin für die Schulverpflegung an den Kieler allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren und Regionalen Berufsbildungszentren in Kiel (RBZ) verantwortlich. Die LHK kann entscheiden, ob sie selbst das Essen produzieren oder die Dienstleistung an Dritte übertragen möchte. Im letzten Fall müssen die vergaberechtlichen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, sodass Caterer im Rahmen einer Dienstleistungkonzession rechtssicher mit dieser Aufgabe beauftragt werden.

 

Die Produktion von Mittagessen an Schulen gehört nicht zum Kernbereich der LHK, sodass diese Dienstleistung an Dritte, die sich darauf spezialisiert haben, schon seit einem längeren Zeitraum übertragen wird, um ein kostengünstiges Mittagessen anbieten zu können.

 

Die Schulverpflegung wurde zum Schuljahr 2014/2015 (Drs. 0701/2014) und zum Schuljahr 2020/2021 (Drs. 1035/2019 und Drs. 0406/2020) neu konzeptioniert, mit dem Ziel die Qualität sowie die Rahmenbedingungen stetig zu verbessern. Mit der anstehenden Vergabe sollen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungprozesses (KVP) wieder die Rahmenbedingungen und Qualität verbessert werden, aber auch mit der aktuellen Haushaltslage der LHK in Einklang gebracht werden.

 

Die Punkte 2. und 3. werden aus dem AdV „Erhöhung der Abgabepreise für das Schulessen“ entnommen, um das Thema „Rahmenbedingungen der Vergabe“ im Zusammenhang zu erläutern, diese können aber auch übersprungen werden.

 

  1. Bezuschussung der Schulverpflegung

 

Die LHK bezuschusst die Schulverpflegung der Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderzentren seit 2009 zu unveränderten Bedingungen (Drs. 0767/2009). Seit 2019 wird auch die Schulverpflegung an den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) bezuschusst (Drs. 0807/2019). Der Zuschuss der LHK ist der Differenzbetrag zwischen den Produktionspreisen der Caterer und den festgelegten Verkaufspreisen. Aufgrund der gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten sowie der Tarifentwicklung ist der Zuschussbetrag pro Essen im Durchschnitt inzwischen höher als der festgelegte Verkaufspreis, da der Elternbeitrag nicht angepasst wurde und alle Kostensteigerungen der letzten 16 bzw. sechs Jahre zu 100% von der LHK aufgefangen werden. Das bedeutet, dass die LHK mittlerweile mehr für das Essen eines jeden einzelnen Kindes zahlt, als die Eltern. Die Verkaufspreise (Elternbeiträge) sind wie folgt festgelegt:

 

Drucksache

Datum

Schulart

Verkaufspreis pro Essen

0767/2009

Seit 01.08.2009

Grundschulen

2,40 €

0767/2009

Seit 01.08.2009

weiterf. Schulen

2,80 €

0807/2019

Seit 21.10.2019

RBZ

3,20 €

 

Das Schulessen von einkommensschwachen Familien, welche die Kiel-Karte erhalten, wird über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) abgerechnet.

  

  1. Kostenentwicklung
     

Die Aufwendungen der LHK für das Schulessen sind in den letzten Jahren überproportional angestiegen. Der genaue Verlauf kann dem folgenden Diagramm entnommen werden.

 

 

Seit der grundlegenden Neuorganisation der Schulverpflegung zum Schuljahr 2014/2015 stieg der städtische Kostenanteil für das Schulessen von 2015 mit 741.000 € um mehr als das 3-fache auf 2.312.000 € im Jahr 2024 an.

 

Die Kostenentwicklung in den Jahren 2020 bis 2022 lassen sich durch sog. Einmaleffekte erklären:

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Nachfrage in den Jahren 2020 und 2021 stark eingebrochen. Den Caterern wurde ein zusätzlicher Corona-Zuschuss bezahlt, damit diese ihre laufenden Kosten decken konnten, denn es bestand die Gefahr dass die Caterer Insolvenz anmelden mussten. Die LHK hat damit das Ziel verfolgt, die Schulverpflegung an allen Kieler Schulen in dieser Krisenzeit sicherzustellen.

 

Im Jahr 2022 begann der Angriffskrieg auf die Ukraine mit einer daraus folgenden hohen Inflation, sodass die LHK den Caterern bis zum 31.07.2023 einen Zuschuss aufgrund der hohen Preissteigerungen gezahlt hat (Drs. 0502/2022, 0854/2022 und 0199/2023). Seit dem 01.08.2023 werden die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise sowie Gehälter von der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel abgedeckt und mit dem regulären Zuschuss der LHK an die Caterer ausbezahlt. 

 

Auffällig ist die überproportionale Kostensteigerung im Jahr 2023 und 2024. Aufgrund der hohen Inflation und damit verbundene Tarifsteigerung und Anhebung des Mindestlohns, sind die Ausgaben für das Schulessen überproportional gewachsen.

 

Die Preissteigerung der Produktionskosten in der Schulverpflegung sind von 2020 bis 2024 um durchschnittlich 30% wegen der Inflation, Gehalts- und Mindestlohnentwicklung angestiegen. Da die Verkaufspreise seit 2009 konstant sind, stieg der städtische Zuschuss zum Schulessen (Differenzbetrag zwischen Verkaufspreisen und Produktionskosten) überproportional an.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, diese Belastung des Kieler Haushaltes abzumildern, zumal die Essenspreise für die Allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren seit 2009 konstant und somit auf einem sehr niedrigen Niveau sind. Eine geeignete Maßnahme neben der Erhöhung der Verkaufspreise ist die Reduzierung der Produktionskosten. Aus diesem Grunde werden in dem o. g. AdV die Essenspreise angepasst.

 

Mit diesem AdV sollen die neuen Rahmenbedingungen für die kommende Ausschreibung festgelegt werden, um die Produktionskosten zu senken.

  

  1. Neue Rahmenbedingungen im Vergabeverfahren Schulessen zum Schuljahr 2025/2026

 

Die Festlegung von zu erfüllenden Vorgaben in einer Leistungsbeschreibung eines Vergabeverfahrens ist grundsätzlich Verwaltungshandeln. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage gilt es einen Kompromiss zu finden zwischen den Nachhaltigkeitszielen der LHK und den Wünschen und Anregungen der Kinder und Jugendlichen sowie Schulen einerseits und der Haushaltskonsolidierung andererseits.

 

In Vorbereitung auf die neue Vergabe im Schulessen wurde eine breit angelegte Kinder- und Jugendbeteiligung in Form einer Online-Umfrage und mit mehreren Workshops durchgeführt. Dieses Verfahren sowie deren Ergebnisse sind in der Geschäftlichen Mitteilung Drs. 0244/2025 ausführlich dargestellt.

 

Die Ergebnisse der Online-Umfrage und der Beteiligungsworkshops wurden auch der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung (SEP) vorgestellt. Anschließend erfolgte ein intensiver Austausch und Abwägung darüber, ob und welche Veränderungen bei der zukünftigen Vergabe greifen sollen. Alle Beteiligten waren sich des Spannungsfeldes Qualitätssteigerung/Nachhaltigkeit und Kosten/Haushaltslage bewusst. Auch sollten die Ergebnisse der Beteiligungsformate (Umfrage und Workshops) die im wesentlichen mehr Flexibilität und Nachhaltigkeit gefordert haben, Berücksichtigung finden.

 

Im Ergebnis wurde eine tragfähige Lösung für die Ziele der LHK und Wünsche der Schulen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung gefunden. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Antragspunkte werden nachfolgend erläutert.

 

 

Zu a) Zwei Hauptgerichte

 

Aktuell werden an den Schulen in der Regel drei Hauptgerichte angeboten. Die Schulen konnten bei der Vergabe im Jahr 2019 auswählen, ob prinzipiell zwei oder drei Hauptgerichte an ihren Schulen angeboten werden sollen.

 

Bei der nächsten Vergabe zum Schuljahr 2026/2027 sollen generell nur noch zwei Hauptgerichte angeboten werden, um die Produktionskosten zu senken. Diesen Schritt ist die LHK schon einmal zeitweise während der Corona-Pandemie gegangen, um die Caterer finanziell zu entlasten, als die Absatzmengen stark zurückgegangen sind. In Verbindung mit dem Antragspunkt b) wird davon ausgegangen, dass dies nur minimale Einschränkungen für die Schüler*innen bedeutet.

  

Zu b) Beilagen-Büffet

 

Das Hauptgericht wird zurzeit als „Tellergericht“ ausgegeben. Im Bestellprozess wird ein Hauptgericht mit Beilagen angeboten. Ein Beilagentausch sollte schon bei der Bestellung angegeben werden. Bei der Essensausgabe wird die Hauptkomponente (bspw. Schnitzel, Fischstäbchen usw.) sowie die Beilagen und ggf. Soße auf den Teller angerichtet und ausgegeben. Hierfür sind nur wenige Sekunden eingeplant, damit alle Schüler*innen in den Pausenzeiten versorgt werden können.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein (spontaner) Beilagentausch viel Zeit in Anspruch nimmt. Diesbezüglich wurde von vielen Schüler*innen in der Umfrage angegeben, dass ein Beilagentausch gar nicht möglich sei. Eine Beilage oder Soße, die vom jeweiligen Kind nicht gemocht wird, kann dazu führen, dass einige Bestandteile oder gar das ganze Essen nicht gegessen wird.

 

Ein Beilagen-Büffet im Free-Flow-System bietet demgegenüber viele Vorteile. Diese Vorteile sind ausführlich in der Drs. 0244/2025 unter dem Punkt 3 „Verbesserungspotentiale beim Schulessen beschrieben“.

 

Durch das Free-Flow-System kann eine schnelle Essensausgabe stattfinden. Außerdem erleichtert es den Schüler*innen und Eltern den Bestellprozess, weil nur noch die Hauptkomponente und nicht mehr das ganze Gericht mit den jeweiligen Beilagen ausgewählt werden muss. Dies wiederum führt zu einer Vereinfachung bei den Caterern sowohl im Bestellsystem als auch in der Produktion. Wie in der Drs. 0244/2025 und einem darauf basierenden KN-Artikel vom 19.03.2025 (siehe Anlage 1) beschrieben, wird bereits an der Grundschule Suchsdorf das Free-Flow-System bei den Beilagen seit diesem Schuljahr erprobt. Neben der hohen Zufriedenheit der Schüler*innen gibt es den Effekt, dass es weniger Essensreste gibt. Die eben aufgeführten Punkte führen zu geringeren Produktionskosten, zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und auch zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes.

 

Auch in einem Free-Flow-System wird weiterhin ein DGE-konformes Mittagessen angeboten werden.

 

Die Anschaffung der hierfür notwendigen Ausstattung erfolgt für Grundschulen, Grund- und Gemeinschaftsschulen und Förderzentren über Fördermittel und Eigenmittel, die im städtischen Haushalt im Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Die Anschaffung der hierfür notwendigen Ausstattung für Gemeinschaftsschulen ohne Grundschulteil sowie für Gymnasien erfolgt über Eigenmittel aus dem städtischen Haushalt.

 

Zu c) Rohkost und Stückobst

 

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) hat Qualitätsstandards für eine Gemeinschaftsverpflegung an Schulen zur Orientierung veröffentlicht. An diesen Standards hat sich die letzte Vergabe ausgerichtet, unter anderem auch an die anzubietenden  Lebensmittelgruppen „Gemüse und Salat“ sowie „Obst“. Für eine ausgewogene Ernährung empfiehlt die DGE aktuell bei 20 Verpflegungstagen jeden Tag Gemüse, davon mindestens  an 8 Tagen Rohkost und an 8 Tagen Obst davon mindestens an 4 Tagen Stückobst zu verzehren.

 

Die Kinder- und Jugendbeteiligung hat ergeben, dass der Rohkostsalat sehr beliebt ist. Aus diesem Grunde soll weiterhin jeden Tag Rohkost oder Salat im Free-Flow-Verfahren angeboten werden.

 

Zurzeit wird bei jedem „Tellergericht“ auch ein Gesunder Nachtisch bspw. Stückobst oder eine Quarkspeise mit Obst usw. angeboten. Stückobst sind Obstsorten wie Äpfel, Birnen, Bananen, Aprikosen usw., die ohne besondere Zubereitung (im Gegensatz zu Melonen, Ananas usw.) verzehrt werden können. Die Einschränkung auf Stückobst an 4 von 20 Tagen hat weniger Waren- und Personaleinsatz zur Folge, sodass hier wiederum die Produktionskosten gesenkt werden.

 

  1. Ausnahmen

 

Die Organisation der Schulverpflegung unterscheidet sich sowohl zwischen den einzelnen Schulen, als auch zwischen der Schulzeit und den Schulferien.

 

Die LHK hat in den vergangenen Jahren viele Mensen von Grund auf neu errichtet oder in Bestandsgebäuden umgebaut. Jede Mensa ist jedoch einzigartig und bietet unterschiedliche örtliche Bedingungen. Dementsprechend ist die Umstellung auf ein Free-Flow-System an einigen Standorten leicht möglich, an anderen zum Beispiel aus Platzgründen nur mit Einschränkungen oder mit einem größeren Aufwand (z. B. wenn  Umbaumaßnahmen erforderlich sind). An wenigen Standorten ist die Umsetzung nur mit sehr großem Aufwand umsetzbar oder unmöglich. Diesen Unterschieden muss Rechnung getragen und die Umsetzung in jeder einzelnen Mensa individuell gestaltet werden. Dies kann an einer begrenzten Anzahl von Standorten dazu führen, dass ein Free-Flow-System nicht umsetzbar ist.

 

In den Schulferien nehmen tendenziell deutlich weniger Schüler*innen die Schulverpflegung in Anspruch. Dies kann dazu führen, dass die Bereitstellung einer Ausgabekraft wirtschaftlich nicht vertretbar ist. In diesen Situationen werden individuelle Lösungen erarbeitet, wie zum Beispiel die Ausgabe des Essens durch geschulte Mitarbeiter*innen des Ganztagträgers. Diese individuellen Lösungen sollen auch in Zukunft weiterhin möglich sein, um u. a. unverhältnismäßig hohe Personalkosten zu vermeiden.

   

  1. Fazit

 

Die Schulverpflegung befindet sich in einem Spannungsfeld verschiedener Herausforderungen: hoher Kostendruck, der Wunsch nach individuellen Angeboten aber auch soziale sowie gesundheitliche Verantwortung gegenüber allen Schüler*innen. Mit den Rahmenbedingungen der kommenden Neuvergabe soll eine Grundlage geschaffen werden, welche die Schulverpflegung an allen Kieler Schulen verbessert. Mit den vorgestellten Anpassungen können gleichzeitig die Wünsche der Schüler*innen nach mehr Individualität erfüllt werden, sie leisten aber auch einen Beitrag zu einer nachhaltigen und gesunden Ernährung und entlasten mittelfristig den Haushalt der LHK. Ziel ist weiterhin, dass jedes Kind täglich ein gesundes und warmes Essen zu einem Preis, der angemessen und sozial verträglich ist, erhalten kann.

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen in den Teilplänen 211, 2182, 2211, 2212, 217 zur Verfügung.

 

Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

                  -  

              -  

                -  

              -  

                    -  

Aufwendungen

      2.289.200

  2.288.500

    2.328.373

  2.474.517

         2.627.714

Saldo

-     2.289.200

- 2.288.500

-   2.328.373

- 2.474.517

-       2.627.714

 

 

 

 

 

 

investive Einzahlungen

         214.000

              -  

                -  

              -  

                    -  

investive Auszahlungen

         553.000

     316.000

                -  

              -  

                    -  

investives Saldo

-        339.000

-    316.000

                -  

              -  

                    -  


  

Klimacheck
Da kein Verbrauch von Strom, Wärme und/oder Kraftstoffen besteht, gilt die Beschlussvorlage als nicht klimarelevant.

  

Check für Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen. Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen oder einer Interessenvertretung hat stattgefunden/wird stattfinden. Die Dokumentation der Kinder- und Jugendbeteiligung kann eingesehen werden: Drs. 0244/2025 Die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen wurden vorrangig berücksichtigt.

  

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 5, 2025 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 12, 2025 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen