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Antrag der Verwaltung - 1006/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Dec 3, 2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2015
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Antrag
Antrag:
- Dem Aufbau einer Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule wird zugestimmt. In Abstimmung mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen wird das bereits erfolgreich umgesetzte Konzept (s. Anlage) der Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Schusterkrug auf das Angebot der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule übertragen und ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Es wird von einer voraussichtlichen Dauer des Projektes von 5 Jahren ausgegangen, da die Planungsprozesse zur weiteren Nutzung des Geländes im Rahmen der Marinequartiersentwicklung bereits eingeleitet sind.
- Es ist von der Aufnahme der Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule ab Februar 2016 auszugehen.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2016 sind anteilig in Höhe von bis zu 261.594 € zzgl. der einmaligen Anschaffungskosten in Höhe von 15.000 € zusätzlich in den Haushalt einzustellen. Ab 2017 ist eine Aufstockung auf das ganze Jahr bzw. eine jährliche Anpassung vorzunehmen und die entsprechenden Haushaltmittel für den Haushalt anzumelden.
- Ein erster Bericht über das Kinder- und Jugendbetreuungsangebot in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule wird im 1. Quartal 2017 vorgelegt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Mai 2015 haben der Jugendhilfeausschuss und die Ratsversammlung ihre Zustimmung zu der Errichtung einer Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft am Schusterkrug auf dem Gelände des ehemaligen Marinefliegergeschwaders in Holtenau erteilt (Drs. 0270/2015). Vorangegangen war ein politischer Auftrag aus Februar 2015 (Drs. 0078/2015), mit dem der Verwaltung die Aufgabe einer Konzepterstellung zur Betreuung, Unterstützung und Begleitung minderjähriger Flüchtlinge vor Ort übertragen worden ist.
In der ehemaligen Marinetechnikschule im Stadtteil Wik entsteht derzeit ebenfalls eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 900 Flüchtlinge. Darunter werden sich ebenfalls ca. 300 Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren befinden, weil auch in dieser Gemeinschaftsunterkunft Familien leben werden.
In der Drs. 0270/2015 wurde bereits deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Flüchtlingskinder eigene Räumlichkeiten außerhalb der beengten Wohnräume zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist auch in dieser neuen Gemeinschaftsunterkunft geplant, eine Kinder- und Jugendbetreuung zu installieren. Da Räumlichkeiten auf dem Gelände der Marinetechnikschule selbst nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, werden eigene Räume in einem der Gemeinschaftsunterkunft nahe liegenden Pavillon mit ca. 175 qm für Kinder und Jugendliche vorgesehen.
Die ersten Personen haben bereits die Gemeinschaftsunterkunft bezogen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass auch die weiteren Gebäude Anfang 2016 bezogen sein werden, so dass grundsätzlich von einem Start der Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule zum 01. Februar 2016 ausgegangen werden kann.
In Abstimmung mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen wird das bereits erfolgreich umgesetzte Konzept des Kinder- und Jugendhauses in der Gemeinschaftsunterkunft Schusterkrug (s. Anlage) auf das neu zu schaffende Angebot des Kinder- und Jugendhauses in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule übertragen. Es ist auf die örtlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
Um auch die Trägervielfalt in diesem niedrigschwelligen Angebotssegment zu fördern, wird die Kinderbetreuung aufgrund der räumlichen Nähe zur bereits vorhandenen Kindertageseinrichtung „Villa Nolde“ sowie des in unmittelbarer Nachbarschaft geplanten Neubaus einer Einrichtung auf dem Gelände des Anscharparks in Trägerschaft des Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Kiel - KJSH-Stiftung - auch durch diesen übernommen.
Für den Bereich der Jugendbetreuung wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, an dem sich alle interessierten Träger beteiligen können. Eine Übernahme in städtischer Trägerschaft wird nicht angestrebt.
Die zu erwartenden Kosten stellen sich folgendermaßen dar:
- Ausstattung
In der Gemeinschaftsunterkunft selbst stehen keine Räume zur Verfügung. Es wird dafür ein nahe liegender Pavillon mit 175 qm genutzt. Die Ausstattung erfolgt vorrangig über Spenden. Je nach Umfang der Spenden muss jedoch ein gewisser Betrag zur Ausstattung der Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Kalkuliert wird mit einem einmaligen Betrag von ca. 15.000 €.
- Personal
Gefördert werden grundsätzlich 4 Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen (S11 TVöD) mit bis zu 266.000 €/Jahr; ggf. kann auch die Beschäftigung von Erzieherinnen und Erziehern ermöglicht werden.
- Sachkosten
Die Höhe wird mit ca. 8.000 €/Jahr veranschlagt.
- Miet- und Betriebsnebenkosten
Es wird davon ausgegangen, dass der Stadt Kiel die Räumlichkeiten aufgrund der Nutzung im Rahmen von Flüchtlingsunterbringung entgeltfrei von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überlassen werden und damit keine Mietkosten anfallen. Für die Betriebsnebenkosten (inkl. Hausmeister und Reinigung), Strom, Wasser und Heizung sind ca. 65 €/qm und Jahr, insgesamt ein Betrag von 11.375 € einzuplanen. Die Ausgestaltung der Hausmeister- und Reinigungsdurchführung ist noch zu klären.
Daraus ergibt sich für die Durchführung des Angebotes der Kinder- und Jugendbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Marinetechnikschule ein Gesamtjahresbetrag für das Jahr 2016 in Höhe von 285.375 €/Jahr. Aufgrund des verspäteten Beginns voraussichtlich erst im Februar 2016 wird im kommenden Jahr jedoch lediglich der anteilige Betrag von 261.594 € zzgl. der einmaligen Anschaffungskosten in Höhe von 15.000 € benötigt. Ab dem Jahr 2017 muss der Gesamtjahresbetrag mit entsprechend jährlicher Anpassung zum Haushalt angemeldet werden.
Grundsätzlich haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Entsprechend umfangreiche Betreuungskapazitäten stehen in den umliegenden Einrichtungen jedoch auch in diesem Stadtteil nicht zur Verfügung. Eine Ausweitung der Betreuungsplätze ist ebenfalls nicht so kurzfristig umsetzbar. Da davon auszugehen ist, dass die Eltern mit ihren Kindern mittel- bis langfristig anderen Wohnraum außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft in Kiel beziehen werden, müssten diese dann voraussichtlich ebenfalls wiederum die Betreuungseinrichtungen wechseln. Daher ist ein Ausbau des Betreuungsangebotes im direkten Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft auch nicht vorrangig erstrebenswert.
Renate Treutel
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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266,2 kB
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