Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1034/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Kiel feiert Ehe für alle/Gebührenerhebung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Nov 7, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Am 20.07.2017 hat die Ratsversammlung den Oberbürgermeister gebeten, die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen im Rahmen einer Feier oder eines Empfangs zu feiern und ggf. vorhandene Spielräume bei der Gebührenerhebung im Zusammenhang mit der Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in Ehen zugunsten der Beteiligten zu nutzen (Drs. 0718/2017).
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurden vom Standesamt Kiel 22 Ehen (10 weiblich/12 männlich) von Personen gleichen Geschlechts geschlossen. (Stand: 23.10.2017) 14 weitere Anmeldungen zur Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe liegen dem Standesamt bis Jahresende bereits vor.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 21.09.2017 mit großer Mehrheit die Landesregierung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, das schwule und lesbische Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben und die Ehe eingehen wollen, dies kostenlos tun können (LT Drs. 19/147). Daher wird das Land SH auf die Einführung eines Gebührentatbestandes für die Prüfung der Voraussetzungen für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe verzichten. Gebühren nach den Tarifstellen 19.1.1 (50,00 € - 80,00 €) und/oder 19.1.2 (20,00 € - 30,00 €) der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV SH 2008 in der Fassung vom 05.07.2017) werden somit nicht erhoben.
Gleichwohl sind Gebühren für die Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit der Eheschließung stehen (VwGebV SH 2008, Tarifstelle 19) fällig. Das sind Gebühren für die Ausstellung der Eheurkunde/n und mögliche Gebühren für namensrechtliche Erklärungen, die auch bei Paaren unterschiedlichen Geschlechts anfallen.
Durchschnittlich entstehen personenstandsrechtliche Gebühren in Höhe von 15,00 €.
Die gewünschte Ausrichtung einer Feier bzw. eines Empfanges soll unter Einbindung von Interessenvertretungen von Homosexuellen erfolgen und ist für das erste Quartal 2018 vorgesehen.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat