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Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 1107/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Alternativantrag zu Drucksache 1077/2017 - Suchsdorf-West als Landschaftsschutzgebiet ausweisen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2017
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Antrag
Antrag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die seit langem ruhenden Pläne zur Ausweisung neuer Landschaftsschutzgebiete (Drs. 0130/2005) in Kiel wieder voranzutreiben und die schützenswerten Landschaftsräume schnellst möglich unter Schutz zu stellen.
Kurzfristig ist darzulegen, welche Maßnahmen der Landschaftsaufwertung in Form von Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet Suchsdorf-West in den vergangenen Jahren erfolgt sind, um dieses ökologisch aufzuwerten. Eine Gegenüberstellung der Flächen in Suchsdorf-West und des Geländes des Verkehrslandeplatzes-Holtenau aus ökologischer Sicht ist dabei auch vorzunehmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Suchsdorf- West gehört zu den letzten größeren zusammenhängenden Freiflächen im Kieler Stadtgebiet. Gerade in einer wachsenden Stadt, die eine zunehmende Verdichtung erfährt, ist es von besonderer Bedeutung, Freiflächen zu erhalten. Neben der Funktion als Naherholungsraum erfüllen sie auch unverzichtbare Funktionen in Bezug auf die Förderung der Biodiversität. Gerade bei Suchsdorf-West handelt es sich um einen Landschaftsraum, der durch seine Knickstruktur und die landwirtschaftlichen Nutzflächen in direkter Nähe zum Nordostseekanal, wie auch die nahen Waldareale, einen vielfältigen Lebensraum für zahlreiche Vogel-, Fledermaus-, Kleinsäugerarten sowie auch Wirbellose bietet.
Neben diesen Naturschutz-Aspekten ist Suchsdorf-West auch aus anderen Gründen als Bauland deutlich weniger geeignet als der Verkehrslandeplatz Holtenau: Die Flächen sind im Regionalplan nicht für Siedlungszwecke vorgesehen. Und stadtplanerisch wirft die Erschließung ungeklärte Fragen auf, weil der Steenbeker Weg durch ein zusätzliches Wohngebiet schnell seine Kapazitätsgrenzen erreichen würde. Unklar bleibt auch, wie eine Bebauung unter Sicherstellung der zulässigen Lärmimmission in der Nähe des Umspannwerkes möglich wäre. Zudem ist das geplante Landschaftsschutzgebiet „Suchsdorf, Schwartenbek und Umgebung“ im Lärmaktionsplan als „Ruhiges Gebiet“ festgelegt worden.
Im Gegensatz dazu ist das Gelände des Verkehrslandeplatzes optimal über die nahegelegene Bundesstraße zu erschließen. Nach einer Einstellung des Flugverkehrs ist mit keinen größeren Lärm- oder Schadstoffemittenten auf dem Gelände zu rechnen, die in Konflikte mit einer geplanten Wohnbebauung geraten könnten.
gez. Arne Stenger f.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gez. Stefan Rudauf.d.R.
Ratsfraktion Die Linke