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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1245/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Das Arbeitsprogramm zur Bauleitplanung 2018/19 (s. Anlage 1) wird beschlossen. Anfang 2019 wird dem Bauausschuss ein aktualisiertes Programm zur Beratung vorgelegt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Anlass

 

Im Stadtplanungsamt wird kontinuierlich eine große Anzahl unterschiedlicher Plan­verfahren bearbeitet; es befinden sich rund 50 Pläne in der Aufstellung bzw. im Vorbereitungsstadium. Da eine gleichrangige parallele Bearbeitung aller dieser Planungen aufgrund der beschränkten Arbeitskapazitäten im Stadtplanungsamt nicht möglich ist, hat die Verwaltung Ende 2014 einen Vorschlag für die Bildung von Prioritätskategorien erstellt, denen die einzelnen Verfahren verbindlich zuzuordnen sind. Mit diesem Vorschlag verband sich insbesondere das Ziel, die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten vorrangig auf die dringendsten und städtebaulich wirkungsvollsten Planungsprojekte zu konzentrieren. Die verbindliche Festlegung von Vorrangprojekten sollte des Weiteren auch zu einer erhöhten Planungssicherheit und Transparenz in der Außenkommunikation mit Bürgern und Vorhabenträgern beitragen.

 

Eine entsprechende Liste mit Zuordnung der laufenden Verfahren zu drei unterschiedlichen Prioritätskategorien wurde vom Bauausschuss erstmalig am 23.03.2015 als Arbeitsprogramm 2015/16 beschlossen. Anschließend wurde jeweils zu Jahresbeginn eine Aktualisierung dieser Liste für den nachfolgenden Jahreszeitraum zum Beschluss vorgelegt. Die Liste für 2017/18 wurde am 02.03.2017 beschlossen (vgl. Drucksache Nr. 175/2017). Mit diesem Beschluss war wiederum die Maßgabe verbunden, Anfang 2018 ein neues Programm dem Bauausschuss zur Beratung vorzubringen. Dieser Vorgabe wird mit der vorliegenden Drucksache entsprochen.

 

 

2. Grundsätzliches zum Arbeitsprogramm

 

Die Aktualisierung des Arbeitsprogrammes erfolgt nach ähnlichen Kriterien, wie sie bereits den vorangegangenen Programmen zugrunde gelegt wurden:

 

Das Programm umfasst nur verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Vorhabenbezogene Bebauungspläne) - ggf. einschließlich erforderlicher paralleler Änderungen des Flächennutzungsplanes - sowie deren Vorbereitung mittels städtebaulicher Rahmenplanung. Andere informelle Planungen sind nicht Regelungsinhalt des Programms. Hierzu ist anzumerken, dass große Anteile der Arbeitskapazitäten in der Abteilung für verbindliche Bauleitplanung durch Tätigkeiten gebunden sind, die in diesem Arbeitsprogramm nicht abgebildet werden; exemplarisch seien die umfangreichen Anforderungen der Innenstadtplanung genannt.

 

Die zu betrachtenden Planverfahren werden drei Prioritätskategorien zugeordnet:

 

  • Mit der derzeitigen Personalstärke des Stadtplanungsamtes können erfahrungsgemäß rund fünf Satzungsbeschlüsse pro Jahr gefasst werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa zwei Jahren bedeutet dies, dass zehn Bauleitplanverfahren prioritär und mit Hochdruck bearbeitet werden können. Diese Projekte werden der Prioritätsstufe 1 zugeordnet.
  • In der Prioritätsstufe 2 werden diejenigen ebenfalls zehn - Projekte erfasst, die in die Stufe 1 aufrücken sollen, sobald Planungen aus dieser Stufe zur Rechtskraft gebracht und somit Arbeitskapazitäten frei werden.
  • Verfahren der Prioritätsstufe 3 werden kurzfristig nicht weitergeführt. Es ist zu überprüfen, ob immer noch ein Planerfordernis besteht. Ggf. ist eine Beendigung des jeweiligen Verfahrens mittels Aufhebungsbeschluss herbeizuführen.

 

Die Zuordnung der einzelnen Planungsverfahren zu den Prioritätskategorien erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und der zu erzielenden städtebaulichen Wirkung unter Beachtung der folgenden Faktoren:

 

  • Ordnungsplanung oft in Verbindung mit Veränderungssperren (z.B. Steuerung von Vergnügungsstätten, Sicherung von Versorgungsbereichen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept 2010 etc.)
  • Flächenbereitstellung (z.B. Wohnungsbau bei mehr als 50 Wohneinheiten, Gewerbebauland bei mehr als 2 ha, Einzelhandelsentwicklungen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept 2010, Infrastruktur)
  • Wirtschaftsförderung (z.B. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen)
  • Stadtgestaltung/ Baukultur (z.B. Erhalt kleinteiliger Bebauungsstrukturen)
  • Vermögensaktivierung (z.B. Inwertsetzung von städtischem Immobilieneigentum)

 

Oberste Priorität erhalten somit neben solchen Planungen, die zur Sicherung einer geordneten Entwicklung zwingend erforderlich sind (v.a. Ordnungsplanungen), auch diejenigen mit einem möglichst großen Nutzeffekt, z.B. der Schaffung einer großen Anzahl von Wohneinheiten oder Arbeitsplätzen.

 

Unabhängig von dem Arbeitsprogramm ist es jederzeit möglich, weitere Planverfahren durch Aufstellungsbeschlüsse zu initiieren, um kurzfristig auf Entwicklungen und Antragslagen (z.B. Bauanträge) reagieren zu können. Sollte die Verwaltung zum Schluss kommen, ein solches neues Vorhaben in die 1. Priorität einstufen zu müssen, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung unter Angabe eines anderen Planverfahrens, das hierfür zurückzustellen ist.

 

 

3. Aktualisierungen gegenüber dem Arbeitsprogramm 2017/18

 

a) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 1

 

Drei Planverfahren, die im Arbeitsprogramm 2017/18 in der ersten Kategorie enthalten waren, konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden, so dass sie nicht mehr in das aktualisierte Programm für 2018/19 übernommen werden:

 

  • B-Plan Nr. 910 „Gewerbegebiet Boelckestraße-Nord“
  • B-Plan Nr. 1012 „dlich Schönberger Straße“
  • B-Plan Nr. 1015 „Ikea-Erweiterung“

 

Bei zwei Projekten, die im Arbeitsprogramm 2017/18 mit oberster Priorität aufgeführt sind, ist die Einleitung bzw. Fortführung der Bauleitplanverfahren terminlich noch nicht unmittelbar abzusehen; sie sollen daher in die zweite Kategorie herabgestuft werden:

 

  • B-Plan Nr. 1021 „Rungholtplatz“
  • Rahmenplanung „Kieler Süden“

 

r diese insgesamt fünf Projekte, die nicht mehr in die oberste Prioritätskategorie aufgenommen werden, sollen die fünf folgenden Projekte in diese Kategorie aufrücken:

 

  • B-Plan Nr. 975, 1. Änderung, und B-Plan Nr. 976, 1. Änderung  - „Vergnügungsstätten Holstenstraße“ bzw. „Gaarden“ (neues Planverfahren)
  • B-Plan Nr. 1025 V „Sparkassenarena Parkhaus“ (neues Planverfahren)
  • B-Plan Nr. 1014 „Holstein-Stadion“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
  • B-Plan Nr. 1018 „Rotenbek“ (Aufrücker aus Kategorie 2)
  • B-Plan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ (Aufrücker aus Kategorie 2)

 

b) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 2

 

Wie oben ausgeführt, rücken drei Bebauungspläne, die im Arbeitsprogramm 2017/18 in der zweiten Kategorie aufgeführt sind, in die Prioritätsstufe 1 auf, während zwei weitere Pläne im Gegenzug aus dieser Kategorie herabgestuft werden.

 

Zwei Projekte aus Priorität 2 sollen aufgrund derzeit ruhender Verfahren der dritten Kategorie zugeordnet werden:

 

  • B-Plan Nr. 994 „Steinbrügge“ mit 33. Änderung des FNP
  • Rahmenplanung „Suchsdorf-West“

 

Somit können drei Projekte aus dritten in die zweite Prioriätskategorie übernommen werden:

 

  • B-Plan Nr. 843 „Wellsee - Moorsee“ mit 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • B-Plan Nr. 1023 „Postareal”
  • Rahmenplanung „CAU Bremerskamp“

 

c) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 3

 

Aus dem Arbeitsprogramm 2017/18 wurden mehrere ruhende Verfahren der Prioritätskategorie 3 durch Aufhebung der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse beendet. Diese Projekte sind daher aus der fortgeschriebenen Liste gelöscht worden. Ein weiteres Verfahren (B-Plan Nr. 994 „Steinbrügge“) wird aus der zweiten in die dritte Prioriätskategorie herabgestuft, da eine kurzfristige Fortführung nicht absehbar ist (siehe oben).

 

Darüber hinaus werden zwei neue Verfahren, für die kurzfristig entsprechende Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten sind, in die Prioritätskategorie 3 aufgenommen:

 

  • B-Plan „Torfmoorkamp”
  • B-Plan „Bebelplatz“

 

Die vollständige Projektliste des Arbeitsprogramms 2018/19 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Statusänderungen gegenüber dem Vorjahresprogramm sind in der Übersicht in Anlage 2 dargestellt.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jan 11, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen