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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0055/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

In der Landeshauptstadt Kiel ist die Fa. Remondis von den Dualen Systemen mit der Erfassung der Abfälle in den Gelben Tonnen und Säcken beauftragt worden. Im Innen- und Umweltausschuss vom 12.12.17 wurde berichtet, dass Remondis beim Beladen der Sammelfahrzeuge verlorengegangene Kleinteile einfach auf der Straße liegen las-se. Der ABK wurde um Prüfung dieser Beobachtung gebeten.

 

Der ABK antwortet wie folgt:

 

Es ist nach Beobachtungen des ABK zutreffend, dass sich die Mitarbeiter der Fa. Remondis bei der LVP-Erfassung nicht in jedem Fall um einzelne verlorengegangene Verkaufsverpackungen kümmern, obwohl sie hierzu im Grundsatz verpflichtet wären. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der zwischen den Dualen Systemen und der Landeshauptstadt Kiel ausgehandelten Abstimmungsvereinbarung. Die Dualen Systeme haben diese Verpflichtung auf ihre Auftragnehmer, in Kiel also auf die Fa. Remondis, übertragen. Der ABK wird daher die Fa. Remondis noch einmal auf ihre Verpflichtung zur Beseitigung der bei der Abfuhr entstehenden Verunreinigungen hinweisen.

 

Anzumerken ist jedoch, dass die öfters zu beobachtenden großflächigen Verunreinigungen durch Verpackungsmaterialien auf den Straßen in aller Regel nicht auf der hier thematisierten Nachlässigkeit der Remondis-Mitarbeiter bei dem eigentlichen Samm-lungsvorgang beruhen. Als wesentlich größeres Problem stellt sich das Sammelsystem "Gelber Sack" als solches dar. Aufgrund der sehr geringen Wandstärke des verwende-ten Kunststoffmaterials reißen die Säcke unter ungünstigen Bedingungen bereits vor der Sammlung auf, wodurch es zu massiven Ablagerungen durch gebrauchte Verpa-ckungen kommen kann. In derartigen Fällen trifft die Fa. Remondis in der Regel keine direkte Verantwortung.

 

Ein womöglich dauerhafter Lösungsansatz der hier diskutierten Problematik kann sich aus der Umsetzung des zum 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetzes ergeben. In Zukunft darf nämlich der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger das zu verwendende Erfassungssystem Gelber Sack oder Gelbe Tonne in gewissen Grenzen verbindlich vorschreiben. Über die praktische Umsetzung dieser Möglichkeiten wird zurzeit bundesweit intensiv diskutiert. Der ABK wird die Gremien der Selbstverwaltung über diese Thematik in Kürze näher informieren.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Beschlüsse

Erweitern

Feb 6, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen