Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0144/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Übermittlung von Meldedaten an politische Parteien nach § 50 BMG
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Innen- und Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 6, 2018
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Jahr 2008 hat die Verwaltung mit der Geschäftlichen Mitteilung – Drs. 0788/ 2008 den Innen- und Umweltausschuss darüber informiert, dass zukünftig davon abgesehen wird, Daten für Wahlwerbung an die Kieler Parteien zu geben.
Begründet wurde dies mit dem seinerzeit für die datenschutzrechtliche Prüfung von ca. 3000 – 4500 Datensätzen notwendigen Arbeitsaufwand.
Da es seither regelmäßig vor Wahlen entsprechende Anfragen von Parteien gab, hat sich die Verwaltung angesichts der anstehenden Kommunalwahl des Themas angenommen. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der letzten 10 Jahre, ist das betreffende EDV-Fachprogramm in der Lage, die gewünschten Daten nach Alter und unter Berücksichtigung von Auskunftssperren und Datenübermittlungswidersprüchen sicher und stabil zu filtern, ohne dass dies einen erheblichen Aufwand darstellt.
Die Verwaltung wird daher ihr Verwaltungshandeln probeweise zunächst zur Kommunalwahl 2018 ändern und entsprechende Anträge der Parteien positiv bescheiden. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt, diese bei entsprechenden negativen Erkenntnissen hinsichtlich des Arbeitsaufwandes und daraus möglicherweise resultierender Auswirkungen auf die sonstige Aufgabenerfüllung, jederzeit wieder zu korrigieren.
Wolfgang Röttgers