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Antrag der Verwaltung - 0328/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunaler Vertrag über die Finanzierung von kreisgrenzenübergreifenden Leistungen im ÖPNV mit Linienbussen außerhalb des eigenen Aufgabenträger-Zuständigkeitsbereiches
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Entscheidung
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Apr 25, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 17, 2018
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Antrag
Antrag:
- Der Unterzeichnung eines interkommunalen Vertrages durch die Vertreter der Landeshauptstadt Kiel über die Finanzierung von kreisgrenzenübergreifenden Leistungen im ÖPNV mit Linienbussen außerhalb des eigenen Aufgabenträger-Zuständigkeitsbereiches, rückwirkend in Kraft tretend am 01.01.2018, wird zugestimmt;
- Ergänzend zu 1. wird der Unterzeichnung der Vereinbarung der VRK-Vertragspartner zur Änderung der Bestimmungen bezüglich der im „VRK“-Vertrag (Neufassung vom 13.02.2013, rückwirkend in Kraft getreten am 01.01.2013) enthaltenen Regelungen zu finanziellen Leistungen für den VRK, ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2018, durch die Vertreter der Landeshauptstadt Kiel zugestimmt. Dies gilt vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Unternehmen Autokraft GmbH und DB Regio AG zu der Vereinbarung.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel und ihr Umland in den benachbarten Kreisen sind gekennzeichnet durch intensive Verkehrsverflechtungen mit starken Verkehrsströmen über die städtische Gemarkungsgrenze hinweg. Um den hieraus resultierenden Verkehrsbedürfnissen im ÖPNV hinsichtlich des Fahrgastinteresses wie auch unter der Maßgabe rationeller Leistungserbringung möglichst optimal zu genügen, werden traditionell in erheblichem Umfang Verkehrsleistungen über die Stadtgrenze hinweg angeboten. Dies gilt sowohl für Verkehre, die von der Landeshauptstadt Kiel bestellt und finanziert (und vom eigenen Unternehmen KVG durchgeführt) werden und in die Nachbarkreise führen wie auch umgekehrt für Verkehre, für die letztere als Aufgabenträger zuständig sind und die in die Landeshauptstadt hineinlaufen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde 1998 der Verkehrsverbund Region Kiel (VRK) mit dem „VRK“-Vertrag als Grundlage zur Sicherstellung und Optimierung übergreifender Lösungen für den ÖPNV ins Leben gerufen.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Zielsetzung möglichst hoher Attraktivität des ÖPNV ist eine Aufrechterhaltung dieser Struktur zur Sicherstellung möglichst bequemer Verbindungen zwischen der Landeshauptstadt und ihren Umlandgemeinden auch zukünftig unbedingt notwendig. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf das Selbstverständnis der Landeshauptstadt Kiel als „Klimaschutzstadt“ und die aktuelle Luftverschmutzungsproblematik mit den hieraus resultierenden Erfordernissen, die Ein- und Auspendler in verstärktem Maße zum Umstieg vom PKW auf den ÖPNV zu bewegen. Ebenso ist dies zielführend mit Blick auf die in den letzten Jahren erfolgte weitere Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Nachbarkreisen, die in Bezug auf die Mobilität neben dem VRK mit der gemeinsamen Aufgabendurchführung gemäß Interkommunalem Vertrag vom 29.12.2012 und aktuell mit dem gemeinsamen Masterplan Mobilität für die KielRegion ihren starken Ausdruck findet.
Daneben ist es in den letzten Jahren zu Veränderungsprozessen im organisatorischen Bereich des ÖPNV gekommen: hier erfolgte in den beiden Kreisen eine Neuaufstellung mit deutlicher Stärkung der Wahrnehmung der Aufgabenträgerfunktion und einer Schärfung des Be- und Erstellerprinzips. Insoweit kann eine deutliche Annäherung der Strukturen bei allen drei betroffenen Aufgabenträgern festgestellt werden. Die gegenseitige Anerkennung der übergreifenden Verkehrsbedienung wurde in diesem Zuge von allen Aufgabenträgern grundsätzlich bestätigt, wenngleich für einzelne Linien bzw. bestimmte Verkehrsleistungen zwischen der Landeshauptstadt Kiel und Nachbarorten Bereinigungen bezüglich der Aufgabenträgerverantwortung notwendig sind und abgestimmt vorbereitet werden (im 5. RNVP der Landeshauptstadt Kiel beschrieben).
Die Absicherung der übergreifenden Verkehrsleistungen im ÖPNV unter den aufgezeigten Veränderungen erfordert auch eine Anpassung in den vertraglichen Grundlagen zum VRK, speziell der Finanzbeziehungen innerhalb des Verbundes. Die diesbezüglich notwendigen Zielsetzungen werden in den bestehenden Bestimmungen im VRK-Vertrag (dort § 5), da dieser unter ganz anderen Rahmenbedingungen entstanden ist, nicht hinreichend erfüllt. Diese sind:
Neudefinition und jährliche Fortschreibung der Datengrundlage (Fahrplan-km außerhalb des eigenen Aufgabenträgergebietes = sog. „exterritoriale“ Verkehrsleistung),
Anerkennung der grundsätzlichen Finanzverantwortung jedes Aufgabenträgers für den ÖPNV in seinem gesamten Gebiet,
eindeutige Zuordnung der Finanzverantwortung jedes einzelnen Leistungsbestellers im Verhältnis zu dem/den beauftragten Leistungsersteller/n,
klare Trennung zwischen diesen beiden Ebenen.
Genannten Anforderungen wird mit dem neuen interkommunalen Vertrag und der ergänzenden Vereinbarung aller VRK-Vertragspartner Rechnung getragen. Hiermit werden die Bestimmungen in § 5 „VRK“-Vertrag ersetzt. Gleichzeitig sind auch die aktuellen Rahmenbedingungen im rechtlichen Bereich vom EU-Recht bis zum ortsgebundenen Recht in dem neuen Vertrag verankert.
Der Unterzeichnung beider Dokumente hat das Rechtsamt zugestimmt.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen:
- Entwurf eines interkommunalen öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Kiel, dem Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Abgeltung interkommunaler Verkehre zwischen den Aufgabenträgern
- Entwurf einer Vereinbarung der VRK-Vertragspartner zur Änderung der Bestimmungen bezüglich der im „VRK“-Vertrag (Neufassung vom 13.02.2013, rückwirkend in Kraft getreten am 01.01.2013) enthaltenen Regelungen zu finanziellen Leistungen für den VRK
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,1 kB
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(wie Dokument)
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291,2 kB
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