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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0356/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Im Jugendhilfeausschuss vom 31.01.2018 wurde die Verwaltung gebeten, den Hintergrund für Befristungen von Projekten im Rahmen von Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit darzustellen. Anlass ist die Kritik von freien Trägern der Jugendhilfe, dass aufgrund von Befristungen die entsprechenden und teilweise speziell qualifizierten Fachkräfte nur befristet beschäftigt werden können. In Zeiten von zunehmendem Fachkräftemangel sei es zunehmend schwierig, Personal für diese Aufgaben längerfristig zu binden.

 

Hintergrund

 

Bereits seit vielen Jahren führen freie Träger Projekte im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit durch. Die Projektvorschläge in den ersten Jahren waren zumeist von den Ideen der Träger geleitet. Sie konnten häufiger nur für kurze Zeiträume (6 -12 Monate) durchgeführt werden. Mit Auslaufen der ehemaligen Bundesmittel für Schulsozialarbeit (2014) wurde die Anzahl der zu fördernden Projekte konzentriert. Bedarfe und thematische Schwerpunkte an Schulen waren Ausgangspunkt für neue Projektideen.

 

Diese Weiterentwicklung ab 2015/16 erfolgte anhand gemeinsam entwickelter Kriterien. Aus diesen Komponenten ließen sich folgende sechs Themenkomplexe ableiten und erfolgreich umsetzen:

  • Soziale Kompetenzen inklusive Kooperation Schule-Jugendhilfe (KSJ)
  • Absentismus
  • Beratung -  insbesondere für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  • Bildungs- und Berufsorientierung
  • (Schul-)Sozialarbeit an DaZ-Standorten
  • Sucht- und Präventionsprojekte.

 

Seit dem Jahr 2016 haben die Fachausschüsse r die umfangreicheren Projekte erstmalig eine zweijährige Förderdauer mit dem Ziel einer längeren Laufzeit bewilligt (Drs. 0403/2016). Diese Projekte wurden mittlerweile evaluiert, so dass eine weitere zweijährige Förderung zur Sicherung der Kontinuität erfolgte (01.01.2018 bis 31.12.2019). Die Mittel r Projektarbeit stehen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (FAG) r Schulsozialarbeit zur Verfügung (siehe Drs. 0998/2017). Diese sind allerdings jährlich befristet. Bei einer zwei oder mehrhrigen Förderdauer trägt die Landeshauptstadt nach Ablauf des ersten Jahres das Finanzierungsrisiko.

 

Eine erneute Überprüfung der laufenden Projekte ist für das 1.Halbjahr 2019 vorgesehen. Ab 2020 könnte eine angepasste Regelung (beispielsweise eine dreijährige Laufzeit)  beschlossen werden.

Auch im Jugendamt sind aufgrund der Refinanzierung von Projekten über FAG-Mittel 10,5 Planstellen im Bereich der kommunalen Jugendsozialarbeit mit Befristung eingerichtet.

 

Es gilt unter anderem abzuwägen:

Einerseits beinhaltet ein Projektstatus mit kurzer befristeter Laufzeit immer das Risiko, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht längerfristig binden zu können. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies ein wichtiger Aspekt.

Mehrjährige Laufzeiten schaffen Bindungen der Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an ihre Schulstandorte und ermöglichen neben Spezialisierung auch die Identifikation mit der Aufgabe.

Eine Befristung der Projekte lässt andererseits den notwendigen Gestaltungsspielraum zu, um auf veränderte Bedarfe an Schulen schnell, flexibel und unkompliziert zu reagieren.

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

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Beschlüsse

Erweitern

May 2, 2018 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 3, 2018 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen