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Antrag der Verwaltung - 0425/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Einnahme- und Ausgabepläne 2018 für Sondervermögen der Landeshauptstadt Kiel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 17, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren als Sondervermögen der Gemeinden eingestuft. In Folge waren die Satzungen der Ortsfeuerwehren entsprechend zu ändern, sowie durch die Ratsversammlung eine Satzung für das Sondervermögen zu verabschieden.
Gemäß der Satzung Sondervermögen der Landeshauptstadt Kiel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren haben die o. g. Ortsfeuerwehren erstmals für das Jahr 2018 einen Einnahme- und Ausgabeplan erstellt.
Um die Wehrführer und Kassenverwalter auf diese neue Aufgabe vorzubereiten, wurden erst im November des letzten Jahres Schulungen durchgeführt. Die dann aufgestellten Einnahme- und Ausgabepläne sind nach § 4 Abs. 3 der Satzung für das Sondervermögen der Landeshauptstadt Kiel von den jeweiligen Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehren zu beschließen. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt erst nach Zustimmung der Ratsversammlung in Kraft.
Die letzte Jahreshauptversammlung hat im April 2018 stattgefunden, so dass die Einnahme- und Ausgabepläne erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Die Begleitung und Koordination der Maßnahmen erfolgte in Abstimmung des Stadtfeuerwehrverbandes mit dem Dezernat III.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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