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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0719/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Änderungsantrag:

 

Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden wird gebeten, bis zum vierten Quartal 2019 ein beschlussfähiges Konzept vorzulegen, welches den Gründachausbau in der Stadt Kiel zum Thema hat. Dieses Konzept soll insbesondere enthalten:

 

        Überblick über die derzeit als Gründach nutzbaren Dachflächen in Kiel sowie die sich damit verbindenden Potenziale für das (Mikro-)Klima, die Vegetation und den Wasserhaushalt der Stadt Kiel (Potenzialanalyse).

 

        Klärung der Frage, in welcher Höhe Fördermitteln durch die Stadt bereitgestellt werden können, ggf. auch unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des Landes, des Bundes und/oder der EU.

 

        Ausarbeitung einer Förderrichtlinie in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

 

        Prüfung zusätzlicher Investitionsanreize, etwa durch die Erstellung einer Marketingstrategie sowie einer positiven Imagekampagne für mehr Gründächer in Kiel; dazu ggf. Verleihung eines städtischen Gütezeichens „lebendes“ oder „atmendes Gebäude“.

 

        Prüfung der Möglichkeit, auch die Begrünung von Fassaden („lebendige Haut“) mit in das Förderprogramm aufzunehmen.

 

        Die Prüfung der Nachrüstung von Gründächern bei städtischen Liegenschaften sowie die Berücksichtigung von Gründächern bei städtischen Neubauten.

 

        Die Prüfung von möglichen baurechtlichen städtischen Vorgaben, die dem Bau von Gründächern entgegenstehen, und der Beseitigung dieser Vorgaben (B-Plan).

 

        Den Bau von Gründächern bei der Vergabe städtischer Grundstücke an Dritte vorzuschreiben.
 

 

Außerdem wird der Oberbürgermeister gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Gebühr für die Einleitung von Regenwasser gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Landeshauptstadt Kiel für Grundstücke mit einem Gründach und auch mit einer Fassadenbegrünung signifikant (mehr als die bisherige Reduzierung von 50%) abzusenken.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Aufgrund des in Kiel dringend benötigten Wohnraums drohen Grünflächen der Stadt zunehmend zu verschwinden. Gründächer eröffnen hier die Möglichkeit, einen Ausgleich für die fortschreitende Flächenversieglung zu schaffen. Die positive Wirkung auf die Umwelt kommt jener ebenerdiger Grünflächen dabei sehr nahe.

 

Indem Gründächer Feinstaub und CO2 binden und die Umgebungsluft kühlen, haben sie einen positiven Effekt auf das Mikroklima der Stadt. Insbesondere bei Starkregen sorgt ihre Fähigkeit Wasser zu speichern und zu verdunsten für einen Rückstaueffekt, der das Sielsystem entlastet und Überschwemmungen vorbeugt. Je nach Bepflanzung sind Grüncher auch ein wertvoller Lebensraum und damit u. a. eine effektive Maßnahme gegen das Insektensterben. Als Dachgärten diene Gründächer auch der Erholung.

 

Auch energetisch lohnen Gründächer, da sie im Sommer einen kühlenden und im Winter einen wärmedämmenden Effekt haben. Dadurch werden sowohl Klimaanlagen als auch Heizungen entlastet. Aufgrund der kühlenden Wirkung steigert ein Gründach sogar den Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen. Zudem halten Gründächer etwa doppelt so lange wie ein einfaches Bitumendach.

 

Eine entsprechende Unterstützung des Baus von Gründächern sollte nicht durch ein weiteres finanzielles Förderprogramm erfolgen, sondern dadurch dass die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpft, die Nachrüstung oder den Bau von Gründächern zu befördern.

 

Dies kann sie durch den Bau von Gründächern auf eigenen Liegenschaften. Dies kann sie insbesondere auch bei der Vergabe städtischer Grundstücke mittels Erbbaupacht- oder Kaufverträgen durch die Vorgabe, an den Vertragspartner ein Gründach zu bauen. Zudem kann die Stadt durch Umplanung mögliche rechtliche Hindernisse bei dem Bau von Gründächern in Bebauungsplänen oder anderen Satzungen beseitigen und auch dadurch einen Beitrag für mehr Gründächer in Kiel leisten.

 

Finanzielle Förderprogramme sind auf Bundes- und Landesebene in mannigfaltiger Anzahl vorhanden. Alleine die Programm der KfW sind so umfassend, dass ein eigenes kommunales Förderprogramm parallel hierzu unnötig erscheint. Dies gilt umso mehr als das Kiel nach wie vor eine Konsolidierungsstadt ist und mit dem Holsteinstadion, dem Kongresszentrum, einer möglichen Stadtbahn und vielem mehr genügend Belastungen für den städtischen Haushalt anstehen. 

 

Dachbegrünung und Fassadenbegrünung können als wertvolle Wasserspeicher dienen und unter anderem bei Starkregenereignissen bedeutende Niederschlagsmengen speichern und so das städtische Abwassersystem bedeutend entlasten und helfen, Überschwemmungen zu vermindern. Um  Dachbegrünung und Fassadenbegrünung zusätzlich attraktiv zu machen, wäre eine Absetzung der Gebühren für Abwasser ein finanzieller Anreiz.

 

 

gez. Ratsherr Dr. Frederik Heinz    f.d.R

 

gez. Ratsherr Florian Weigel

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Beschlüsse

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Aug 23, 2018 - Ratsversammlung - verwiesen

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Sep 6, 2018 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 1, 2018 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 6, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Dec 6, 2018 - Bauausschuss - vertagt

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Dec 11, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Jun 4, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Jun 6, 2019 - Bauausschuss - vertagt

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Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - vertagt

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Aug 15, 2019 - Bauausschuss - verwiesen

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Sep 3, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Sep 26, 2019 - Bauausschuss - vertagt

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Mar 3, 2020 - Innen- und Umweltausschuss - zurückgezogen

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Mar 5, 2020 - Bauausschuss - zurückgezogen