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Geschäftliche Mitteilung - 0783/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Erweiterung des Frauenhauses Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Sep 27, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Die Verwaltung wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 15.03.2018 beauftragt, die Voraussetzungen für die Erweiterung des Frauenhauses Kiel um mindestens 26 Plätze zu ermitteln (Drs. 0181/2018).
Dabei sollte insbesondere Folgendes geprüft werden:
1. Baurechtliche Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Frauenhauses
2. Finanzierung eines Erweiterungsbaus durch die aktuellen zusätzlichen Investitionsmittel des Landes Schleswig-Holstein
3. Absicherung einer dauerhaften Finanzierung des erweiterten Personalbedarfs im Finanzausgleichsgesetz (FAG)
4. Beteiligung am Modellprojekt des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung zur Schaffung von Wohnraum für Frauen, die wieder in der Lage sind, das Frauenhaus zu verlassen.
Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung werden die Fragen beantwortet.
Zu 1. Baurechtliche Voraussetzungen
Die zuständigen Ämter für Bauordnung und Immobilienwirtschaft äußern sich dergestalt, dass eine Bebauung für 26 zusätzliche Plätze auf einem dem Frauenhausgrundstück benachbarten Grundstück, das sich in städtischem Besitz befindet, planungsrechtlich genehmigungsfähig sei und eine Erweiterung des Erbbaurechts auf dem entsprechenden Flurstück vorgenommen werden könne. Welcher Erbbauzins erhoben werden soll, ist eine Entscheidung der Ratsversammlung. Ein etwaiges Bauvorhaben müsste dann vom Verein Frauenhaus initiiert werden.
Zu 2.: Finanzierung eines Erweiterungsbaus durch die aktuellen zusätzlichen Investitionsmittel des Landes Schleswig-Holstein
Das Innenministerium des Landes hat mit Schreiben v. 30.07.18 an das Amt für Soziale Dienste bestätigt, dass grundsätzlich Investitionsmittel des Landes „für Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen in Frauenhäusern“ aus dem „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS 2030) bereitstehen. Durch Konkretisierung im Haushaltsgesetz können diese Mittel grundsätzlich auch für den Erwerb oder Neubau von Immobilien, die einem Frauenhaus zur Verfügung stehen sollen, eingesetzt werden.
Die Haushalte 2018 und 2019 beinhalten für diese Maßnahmen insgesamt Mittel in Höhe von 6,3 Mio. €. Sie sollen nach den derzeitigen Planungen bis zum Ende der Legislaturperiode bereit stehen. Die genaue Ausgestaltung der Förderung bleibt einer Förderrichtlinie vorbehalten, die sich zur Zeit in der Bearbeitung befindet. Sobald die Förderrichtlinie vorliegt, ist eine Antragstellung möglich. Das Land wird den Entwurf vorab den grundsätzlich antragsberechtigten Kommunen zur Kenntnis geben, so dass von dieser Seite noch die Gelegenheit zur Stellungnahme bestehen wird.
Das Land weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine Förderung von Immobilien, die die Schaffung zusätzlicher Plätze zum Ziel hat, grundsätzlich nur möglich sein wird, wenn auch die laufende Finanzierung dieser Plätze bereits zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme gesichert ist. Nach den Vorstellungen des Landes würde also der Einstieg der Stadt Kiel in eine laufende Finanzierung zusätzlicher Plätze die Realisierung des Vorhabens unterstützen. Konkretere Hinweise seien aber erst nach der Fertigstellung der Förderrichtlinie möglich.
Hier werden ggf. Zusagen über städtische Mittel zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze erforderlich sein.
Zu 3.: Absicherung einer dauerhaften Finanzierung des erweiterten Personalbedarfs im Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Um auf die aktuellen Bedarfe der Frauenhäuser einzugehen, plant das Land derzeit eine kurzfristige Aufstockung der FAG-Mittel aus Landesmitteln. Diese zusätzlichen Mittel seien jedoch nur für eine Aufstockung der Förderung der derzeitigen Frauenhausplätze bestimmt und seien nicht ausreichend, um die laufenden Kosten zusätzlicher Frauenhausplätze zu finanzieren.
Darüber hinaus plant das Land, eine Bedarfsanalyse in Auftrag zu geben, die als Grundlage für eine Überprüfung der Finanzierung von Frauenhäusern dienen soll.
Grundsätzlich würde das Land die Bereitschaft der Stadt begrüßen, die in Kiel zusätzlich benötigten 26 Frauenhausplätze ab 2020 aus Fördermitteln der Stadt zu finanzieren. Es könnte sich dabei um Haushaltsmittel bis zu einer Größenordnung von rd. 330.000 € p.a. handeln, wie eine erste Schätzung der Initiativgruppe Frauenhaus Kiel e.V. aufgrund der Erfahrung als Betreiberin des Kieler Frauenhauses ergeben hat. Dieses Vorgehen kann nicht empfohlen werden, da nur die Finanzierung im Vorwegabzug des FAG sicherstellt, dass sich alle Städte und Kreise gleichermaßen an der Finanzierung beteiligen und dies nicht einseitig zulasten der Landeshauptstadt Kiel läuft.
Zu 4.: Beteiligung am Modellprojekt des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung zur Schaffung von Wohnraum für Frauen, die wieder in der Lage sind, das Frauenhaus zu verlassen.
Das Kieler Frauenhaus ist der Verpflichtung zur Teilnahme an diesem Modellprojekt – trotz Bedenken - nachgekommen. Für die Regionen Kiel, Kreis Plön, Neumünster ist die Stadtmission Träger dieses auf 5 Jahre angelegten Projektes. Eine Sozialpädagogin mit 27 Wochenstunden ist die Ansprechpartnerin in der Servicestelle.
Aus der aktuellen Praxis wird berichtet:
Immer wenn eine Frau/Familie aus dem Frauenhaus ausziehen könnte, stellt das Frauenhaus Kontakt zur Servicestelle her. Seit dem 01.05.2018 hat das Frauenhaus 8 Frauen mit 12 Kindern an das Projekt vermittelt. Bisher hat keine der Frauen eine Wohnung durch die Servicestelle erhalten.
In der Praxis bleiben die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus die ersten Ansprechpartnerinnen für die Frauen, wenn diese weiteren Klärungsbedarf haben.
Von den Frauenhäusern wird im Rahmen des Projektes weiterhin erwartet, geeigneten Wohnraum zu suchen, was ihre Arbeit entgegen der Zielsetzung nicht entlasten würde. Als ein wesentliches Ziel des Projektes war angedacht, nicht in erster Linie freie Wohnungen zu finden, sondern im Kontakt mit Wohnungsbaugesellschaften, Baugenossenschaften, Haus und Grund etc. so etwas wie Kontingente zu vereinbaren. Nach Einschätzung des Frauenhauses Kiel ist dieses bisher nicht gelungen.
Eine aktuelle Auswertung für die 16 Frauenhäuser in Schleswig-Holstein hat für den Zeitraum 01.03. – 30.06.2018 die Anzahl von 43 durch die Frauenhäuser als Wohnungssuchende gemeldete Frauen ergeben. Die Anzahl der Kinder betrug 41.
Davon erhielten 3 Frauen (u. 1 Kind), die alle aus einer Region stammten, einen Mietvertrag und konnten jeweils eine Wohnung beziehen. Das sind rd. 7% der als wohnungssuchend gemeldeten Frauen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat