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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0161/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

I.  r den Stadtteil Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf wird für das Baugebiet zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenze zur Gemeinde Schönkirchen der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

 

II. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 994 „Steinbrügge“r das Baugebiet Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen der Schönkirchener Straße, der Oppendorfer Straße und dem Scheidebach als Grenzgraben zur Gemeinde Schönkirchen vom 09.08.2012 wird aufgehoben.

 

III. Der Beschluss der Ratsversammlung vom 23.08.2012 zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgehoben. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung an die geänderten Planungsziele angepasst.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes und die städtebaulichen Eckdaten der Planung sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich

Das Baugebiet Steinbrügge befindet sich im Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf, unmittelbar an der Stadtgrenze zur Gemeinde Schönkirchen. Bei der Fläche handelt es sich um den unbefestigten Parkplatz der ehemaligen Veranstaltungsstätte „Dietrichsdorfer“ an der Oppendorfer Straße und eine Grünfläche. Das Gelände hat eine Größe von ca. 7.700 m² und liegt im Außenbereich.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Am 09.08.2012 wurde erstmalig ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 994 „Steinbrügge“ gefasst. Sein Gebiet umfasste neben dem unbefestigten Parkplatz der ehemaligen Veranstaltungsstätte „Dietrichsdorfer“ auch die Bebauung südlich der Schönkirchener Straße. Als Ziel für die Freiflächen wurde zu diesem Zeitpunkt eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung vorgesehen. Die unbebauten Flächen sind dementsprechend im Wohnbauflächenatlas als Wohnbaupotential für etwa 30 Wohneinheiten aufgeführt.

 

Die von der Oppendorfer Straße erschlossenen Grundstücke wurden zwischenzeitlich verkauft. Der aktuelle Eigentümer hat abweichend von den Zielen des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses eine Planung mit Mehrfamilienhäusern vorgelegt, die eine maximale Höhe von drei Geschossen plus Staffelgeschoss haben. In den geplanten Gebäuden sollen demnach ca. 68 Wohneinheiten mit einem Anteil von 30 % gefördertem Wohnungsbau realisiert werden. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist größtenteils in einer Tiefgarage im westlichen Plangebiet vorgesehen.

 

Die Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch eine Bebauung mit zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern. Da in der Stadt dringend Wohnraum benötigt wird, soll eine höhere Ausnutzung des Geländes mit einem weiteren Vollgeschoss ermöglicht werden. Eine weitergehende Verdichtung wird jedoch als nicht mehr gebietsverträglich eingestuft.

 

Aufgrund der deutlich geänderten Zielrichtung des Baugebietes ist ein aktualisierter Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das Verfahren wird zukünftig als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt.

 

Im Arbeitsprogramm zur Verbindlichen Bauleitplanung für 2019/20 (Beschlussvorlage 1131/2018) wird der Bebauungsplan Nr. 994V in der 2. Priorität geführt.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 09.08.2012 war für die Planung ein umfassendes Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorgesehen. Da das damalige Planungsziel von der hier geltenden Darstellung einer Grünfläche im Flächennutzungsplan abwich, wurde von der Ratsversammlung am 23.08.2012 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Zwischenzeitlich ist eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft getretenen. Ein wesentlicher Inhalt dieser Gesetzesnovelle ist die Einführung des neuen § 13b BauGB. Hierdurch wird die Anwendung des „beschleunigten Verfahrens“, das nach § 13a BauGB bis dato ausschließlich B-Plänen der Innenentwicklung vorbehalten war, auch auf kleinere Plangebiete im Außenbereich erweitert.

 

Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB sind beim Bebauungsplan Nr. 994V erfüllt:

 

1. Da die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 994V insgesamt nur ca. 7.700  einnimmt, wird die voraussichtlich insgesamt festgesetzte maximale Grundfläche baulicher Anlagen deutlich unter 10.000 m2 liegen.

 

2. Der Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen.

 

3. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen nicht. Sowohl Europäische Vogelschutzgebiete als auch sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind zu weit entfernt, um nachteilige Auswirkungen auf diese Gebiete befürchten zu lassen.

 

4. Schädliche Umwelteinwirkungen oder Auswirkungen von Störfallbetrieben im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind im Planbereich nicht zu erwarten.

 

Somit wird der Bebauungsplan 994V „Steinbrügge“ gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und bekanntgemacht.

 

Die Notwendigkeit eines separaten Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt im beschleunigten Verfahren. Der Aufstellungsbeschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 23.08.2012 wird daher aufgehoben. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden im Wege der Berichtigung an die geänderten Planungsziele angepasst.

 

Es wird nicht von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan B-Plan Nr. 994V

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

Anlage 3: Übersichtsplan B-Plan 994, aufzuhebender Aufstellungsbeschluss vom 09.08.2012

Anlage 4: Übersichtsplan 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, aufzuhebender Aufstellungsbeschluss vom 23.08.2012

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 7, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 21, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen