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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0163/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

 

Der jährliche Zuwendungsbericht des Amtes für Finanzwirtschaft enthält u.a. auch Angaben zu solchen llen, in denen die Landeshauptstadt Kiel außerhalb der Verwaltung stehenden Einrichtungen städtische Gebäude, Gebäudeteile oder Grundstücke zur Verfügung stellt, ohne dafür ein Nutzungsentgelt (nachfolgend als „subventionierte Mieten“ bezeichnet) zu erheben.

Dazu wird beispielhaft auf den Zuwendungsbericht 2017, Drs. 0945/2018, verwiesen.

Die Anlage zu dieser Geschäftlichen Mitteilung (GM)  listet als Auszug aus dem letzten Zuwendungsbericht solche Subventionen auf. In deren Genuss kommen zum Beispiel Sportvereine. Dem Verzicht auf ein Nutzungsentgelt liegt dann zum Beispiel eine Entscheidung der Selbstverwaltung (Drs. 0154/2006) zugrunde.

In anderen Fällen ist mit einem Verzicht die Pflege der kulturellen Landschaft in Kiel beabsichtigt.

 

Die subventionierten Mieten waren in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand der Berichterstattung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). So führte das RPA zum Beispiel aus:

„..Im Rahmen der Prüfung der Miet- und Pachtverträge der Immobilienwirtschaft ... stellte das RPA ...fest, dass bei einem Objekt Befreiungen von Mietzahlungen ausgesprochen wurden….

Neben diesem Objekt gibt es eine Vielzahl weiterer extern vermieteter Gebäude und Liegenschaften, bei denen die Immobilienwirtschaft durch Mietsubventionen keine oder nur geringe

Mieteinnahmen erzielt. ...

Aus Sicht des RPA ist es mehr als fraglich, ob in Anbetracht der angespannten Finanzlage

der Stadt auf diese Einnahmen weiter verzichtet werden kann........“[1]

 

Im Ergebnis geht das RPA davon aus, dass ein Verzicht auf solche Subventionen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten würde.

 

 

Insgesamt machten die subventionierten Mieten in 2017 ca. 2,2% der gesamten Zuwendungen aus. Und dies bei einer gleichzeitig deutlich verbesserten Haushaltssituation der Landeshauptstadt Kiel.

Regelmäßig sind solche Subventionen politisch gewollt und sollen sozialen oder kulturellen Zwecken dienen. Oder es werden Einrichtungen unterstützt, die nicht auf ausreichende finanzielle Mittel zurückgreifen können.

 

 

 

 

Ergänzend zu dessen bereits oben zitierten Ausführungen hat das RPA aktuell nochmals Stellung zu diesem Thema bezogen.

Demnach sei eine zentrale Feststellung der damaligen Prüfung der Mietsubventionen gewesen, dass die Kriterien für Befreiungen/Reduzierungen von Miet- und Pachtzahlungen unzureichend waren, da sie nichts über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters aussagten. Das RPA habe dazu aufgefordert, Kriterien zu entwickeln und anzuwenden, die die tatsächliche finanzielle Situation der Subventionsempfänger bzw. Antragsteller wiedergeben um danach zu entscheiden, ob Mietbefreiungen oder Mietreduzierungen gewährt werden können bzw. ob diese noch gerechtfertigt sind.

Es sei auch aus Sicht des RPA gut und richtig, Subventionen für soziale oder kulturelle Zwecke zu vergeben und Einrichtungen zu unterstützen, die nicht ausreichend auf finanzielle Mittel zuckgreifen könnten. Dazu bedürfe es folgerichtig aber einer geeigneten Prüfung, die abschließend feststellt, ob die finanziellen Mittel tatsächlich nicht ausreichen. Hierzu fehlten nach wie vor noch die vom RPA geforderten Kriterien.

Im Übrigen würden trotz der „deutlich verbesserten Haushaltssituation der LHK“ nach wie vor die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten.

 

 

Unabhängig von den vorstehenden Ergänzungen des RPA  geht die Verwaltung bis auf Weiteres davon aus, dass die Selbstverwaltung die bisherige Praxis grundsätzlich auch zukünftig fortsetzen will.

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 


[1] s.  Drucksache  0833/2014

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 12, 2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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Mar 21, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen