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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0263/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Hörnbad umgehend barrierefrei nachbessern
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Mar 21, 2019
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Antrag
Antrag:
- Die durch den Beirat für Menschen mit Behinderung am Hörnbad bereits beanstandeten Mängel werden umgehend abgearbeitet und, wo keine zwingenden baulichen Gründe das verhindern, so schnell wie möglich beseitigt.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, ohne weitere Verzögerung in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung eine umfassende, vollständige Liste der, über das bereits Beanstandete hinaus, möglichen vorhandenen Mängel an der Barrierefreiheit im Hörnbad zu erarbeiten und diese Mängel ebenfalls so schnell wie möglich zu beseitigen.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, der Selbstverwaltung spätestens zum Ende des ersten Halbjahres 2019 eine geschäftliche Mitteilung vorzulegen, in der zu allen bereits in der Planungsphase verursachten vom Beirat für Menschen mit Behinderung monierten Mängeln der Barrierefreiheit erklärt wird, wie und warum es zu diesen Mängeln gekommen ist und welche Maßnahmen ergriffen werden, um solche Fehler bei zukünftigen Bauvorhaben auszuschließen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sollte die Einplanung um Umsetzung von vollständiger Barrierefreiheit bei öffentlichen Bauvorhaben eine Selbstverständlichkeit sein.
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen haben das Recht als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft behandelt zu werden und entsprechend einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse.
Mängel bei der Barrierefreiheit müssen so schnell wie möglich beseitigt werden und die diesbezüglichen Hinweise des Beirates für Menschen mit Behinderung müssen ernst genommen werden. Kommentare wie die, in den Kieler Nachrichten am 5. März im Artikel „Hörnbad ist nur teilweise barrierefrei“ veröffentliche, Aussage des zuständigen Dezernenten, dass es manchmal im persönlichen Empfinden liege, dass etwas fehlt oder falsch sei, ignorieren die Expertise dieses Fachgremiums. Eine spätere nur allmähliche, schrittweise Nachbesserung, da der Fokus zunächst darauf gelegen habe, „das Hörnbad so schnell wie möglich in Betrieb zu nehmen und für alle [anderen] Besucher zugänglich zu machen“ (ebd.), deklariert Menschen mit Behinderung als Menschen zweiter Klasse und ist nicht akzeptabel.
Wenn es bei zentralen öffentlichen Bauprojekten wie dem Hörnbad trotz frühzeitigen Hinweisen des Beirates von Menschen mit Behinderung zu Planungsfehlern kommt, die im Nachhinein nicht mehr baulich zu beheben sind, ist das nicht hinnehmbar. Pauschale „Architektonische Gründe“ können dafür keine Rechtfertigung sein. Entsprechend müssen solche Fehler umfassend aufgearbeitet und zukünftig verhindert werden.
gez. Magda Franzke f.d.R.
Ratsfrau