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Antrag der Verwaltung - 0363/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. in 2019 und 2020
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Entscheidung
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Apr 24, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 16, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. erhält seit 2012 eine jährliche Projektförderung in Höhe von 10.000 Euro, die im Haushalt des Referats für Wirtschaft bereitgestellt wurde. Diese Zuwendung erfolgte zugunsten der Unterstützung zur Energierechtsberatung und der Bereitstellung und Förderung der Verbraucherrechtsberatung von Menschen mit Migrationshintergrund (Rechtsberatung durch Juristinnen auf türkisch oder polnisch sowie Vortragsveranstaltungen vor Migrantengruppen und Teilnahme an den interkulturellen Wochen), sowie zur Förderung der Vermittlung von Verbraucherwissen für die Kieler Bevölkerung, insbesondere an Schülerinnen und Schüler, Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger und Studierende, sowie deren Eltern in Vortragsveranstaltungen und auf Messen.
Für das Haushaltsjahr 2019 hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. für den Betrieb ihrer Beratungsstelle in der Andreas-Gayk-Strasse 15 eine institutionelle Zuwendung in Höhe der jährlichen Raumkosten von 17.640 Euro beantragt. Die instituionelle Zuwendung soll ebenfalls für 2020 beantragt werden. Da die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. plant, ab 2021 neue und größere Räumlichkeiten zu beziehen, und die Höhe der Kosten unklar ist, wird zunächst nur für diese zwei Jahre geplant.
Finanzierung:
Die fehlenden erforderlichen städtischen Mittel für 2019 in Höhe von 7.640 Euro können vorläufig gedeckt werden aus:
Kostenträger: 57100105
Kostenstelle: 50131
Sachkonto: 53180015
und werden anschließend zum Nachtragshaushalt 2019 angemeldet. Zum Haushalt 2020 werden die erhöhten Mittel in Höhe von 17.640 Euro entsprechend angemeldet.
Die Gewährung der institutionellen Zuwendung unterstützt die notwendige Sicherung des Fortbestandes einer unabhängigen Verbraucherberatung in Kiel und vereinfacht zudem das Verwaltunghandeln.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister