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Antrag der Verwaltung - 0437/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung des Sperrvermerks bei der Investitionsnummer 1115050162 – Sanierung Kieler Schloss
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 03.05.2019
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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May 14, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Unter der Investitionsnummer 1115050162 sind für die Jahre 2019 bis 2022 die Mittel für die Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss veranschlagt. Der Ansatz 2019 beträgt 1.550.000 Euro. Da zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht alle Unterlagen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung vorlagen, wurde die Investitionsmaßnahme mit einem Sperrvermerk versehen.
Die zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlichen Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sind ebenfalls aus der Investitionsmaßnahme zu finanzieren. Da insbesondere die Planungsleistungen auch für die Konkretisierung der Haushaltsunterlagen benötigt werden, ist eine teilweise Freigabe der Mittel ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung erforderlich.
Aktuell soll ein externes Büro mit der Vorbereitung und Durchführung der VgV-Verfahren zur Auswahl und Beauftragung der externen Architekten und Fachingenieure beauftragt werden. Da die Auftragsvergabe nur unter Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel erfolgen kann, wird um die Teilaufhebung des Sperrvermerks gebeten.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Vorlage mitgezeichnet.
Doris Grondke
Stadträtin
