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Interfraktioneller Antrag - 0446/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Gerechte Bezahlung in den stadteigenen Betrieben
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 16, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Jun 5, 2019
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Sep 11, 2019
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Nov 13, 2019
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Jun 3, 2020
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Nov 11, 2020
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Dec 2, 2020
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Antrag
Antrag:
- Die Ratsversammlung stellt fest, dass es Aufgabe und Pflicht der Aufsichtsratsmitglieder der stadteigenen Betriebe ist, darauf hinzuwirken, dass in den stadteigenen Betrieben eine gerechte Bezahlung erfolgt. In diesem Zusammenhang ist durchzusetzen, dass in den stadteigenen Betrieben jeweils der TVöD oder ein anerkannter Branchentarif gezahlt wird.
- Gastmitgliedschaften in kommunalen Arbeitgeberverbänden sind in reguläre Mitgliedschaften umzuwandeln.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Fall der Kieler Bäder GmbH, die ihre MitarbeiterInnen jahrelang nach einem ‚Haustarif‘ bezahlt hat, der die dort Beschäftigten gegenüber den direkt bei der Landeshauptstadt Kiel beschäftigten MitarbeiterInnen benachteiligte, hat gezeigt, dass seitens der Politik ein Nachsteuern bei der Bezahlung der MitarbeiterInnen in den Betrieben der Stadt nötig ist.
Benachteiligungen von Beschäftigten der städtischen Betriebe sind zu identifizieren und möglichst in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren; Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Aufsichtsräten und Gewerkschaften, abzustellen. Gute Arbeit verdient guten Lohn, egal ob man direkt bei der Stadt oder in einem ihrer zahlreichen Betriebe beschäftigt ist.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Margot Hein f.d.R.
Ratsfraktion Die LINKE