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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0638/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

Die Stormarnstraße wurde in den Jahren 2015 und 2016 im Bereich zwischen der Kreuzung Alte Lübecker Chaussee und der Kreuzung Lauenburger Straße ausgebaut. Dabei erhielt die Fahrbahn einen neuen Unterbau und eine zeitgemäße Asphaltdecke. Die Gehwege erhielten einen neuen Unterbau. Sie wurden teilweise erstmalig mit Betonpflastersteinen befestigt oder die vorhandene Befestigung ist erneuert worden. Auf der nördlichen Seite der Stormarnstraße sind erstmalig selbstständige Parkflächen in Längsrichtung angelegt und die vorhandenen Parkflächen auf der südlichen Seite erneuert worden. Die Beleuchtungsanlage wurde ebenfalls erneuert, dabei die Anzahl der Leuchten sowie die mittlere Beleuchtungsstärke erhöht und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verbessert.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Mit-/Eigentümern/-innen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

 

Abrechnungsgebiet:

Die von der Stormarnstraße und der Ratzeburger Straße erschlossenen Grundstücke zwischen der Kreuzung Alte Lübecker Chaussee bis zur Auf-/Abfahrt zum Theodor-Heuss-Ring werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt. Ebenso berücksichtigt werden die anliegenden Grundstücke des zwischen Stormarnstraße 41 und Lauenburger Straße 23 abgehenden Stichs, da dieser keine selbstständige Einrichtung darstellt.

 

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 1.350.000,-- €

Städtischer Anteil

ca. 200.000;-- €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 1.150.000,-- €

Beitragsbelastungen (ohne städtische Grundstücke)

von ca. 1.200,-- €

bis ca. 180.000,-- €

 

Mit einem Teil der Grundstückseigentümer wurden vor Beginn der Maßnahme Ablöseverträge geschlossen. Ausbaubeiträge werden somit nur für die verbleibenden Grundstücke erhoben.

 

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Mitte eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

 

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 15, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen