Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0677/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschlammung des Regenrückhaltebeckens (RRB) Klausbrook
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 15, 2019
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 3, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Regenrückhaltebecken (RRB) sind technische Abwasseranlagen, die regelmäßig gewartet, geprüft und unterhalten werden müssen. Ihre Funktion besteht in der Regenwasserrückhaltung (Retention) mit gedrosselter Abgabe in Gewässer und der Feststoffrückhaltung im Vorfelde dieser Abgabe.
Im RRB Klausbrook ist, bedingt durch den Schlammspiegel im Becken, der Retentionsraum und die Funktion der Feststoffrückhaltung vermindert.
Die Entschlammung des RRB, und somit eine Feststoffentnahme mit anschließender Entwässerung des Schlammes, soll nun im IV. Quartal 2019 vorgenommen werden.
Die Entnahme von Feststoffen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft, welcher so gering wie möglich zu erfolgen hat. Im Jahr 2018 wurde im Rahmen der Maßnahme der Einzäunung des RRB bereits ein Artenschutzgutachten erstellt. Dieses befasste sich neben dem Eingriff in den Böschungsbereich auch mit dem Eingriff in den Wasserkörper für die Feststoffentnahme und wurde in 2019 um eine Amphibienkartierung erweitert. Die untere Naturschutzbehörde war von Beginn an involviert.
Die Verfahrensauswahl zur Feststoffentnahme muss folgende Rahmenbedingungen enthalten:
• Die Betriebssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein.
• Die Auflagen des Artenschutzgutachtens müssen eingehalten werden.
• Das Verfahren muss kalkulierbar, durchführbar und abrechenbar sein.
• Die Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger ist so gering wie möglich zu halten.
Die Verfahrensabwägung hat die vorgenannten Bedingungen zu beachten.
Die Entschlammung erfolgt in den Schritten „Sedimententnahme“ und „Entwässerung des Schlammes“.
- Sedimententnahme
Nach Festlegung der Unteren Naturschutzbehörde hat die Sedimententnahme mit dem Saugbaggerverfahren zu erfolgen. Dieses Verfahren eignet sich durch die Amphibientechnik optimal für die Zugänglichkeit auch in flacheren Stellen. Durch die Nutzung eines Saugschlauches kann eine erforderlich werdende Stecke bis zur Aufbereitungsstelle des entnommenen Schlamms überbrückt werden. Ein Ablassen des RRB ist nicht notwendig. Damit entfällt ein Umsiedeln von Fischen. Durch die Größe des RRB können sich Amphibien in einen ruhigeren Bereich zurückziehen. Durch die direkte Entnahme des Sediments mittels Saugschlauch vom Grund des RRB ist die Umwälzung (aerobe/anaerob) gering gehalten. Ein Artensterben ist somit nicht zu befürchten.
Vor Ort werden Flächen bereitgestellt, auf denen erforderliche Geräte und Material vorgehalten werden können, sog. Baustelleneinrichtungsfläche – BE-Fläche. Die am RRB Klausbrook zur Verfügung stehenden BE-Flächen in einer Größe von 250 m² sind für die Aufstellung der Saugpumpe und der Separationsanlage ausreichend. Ein Lageplan des Beckens und der BE-Flächen liegt als Anlage bei.
- Entwässerung des Schlammes mit Separationsanlage
Durch die Nutzung einer Separationsanlage wird der Schlamm mechanisch durch eine Siebbandpresse entwässert. Das entwässerte Material weist eine Trockensubstanz von 40 % auf und wird in Containern abgefahren. Dies entspricht einem vergleichsweise hohen Entwässerungsgrad.
Eine Rückführung des Schlammwassers ist bei Einhaltung von vorgegebenen Grenzwerten in das Becken möglich. Beprobungen des Wassers werden vor Ort vorgenommen.
Am 13.08.2019 wird die betriebliche Maßnahme der Entschlammung des RRB Klausbrook im Ortsbeirat Suchsdorf durch die Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes vorgestellt.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der OBR Suchsdorf zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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