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Antrag der Verwaltung - 0807/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezuschussung des Schulessens in den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Sep 12, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Mittagsverpflegung der Kieler Schüler*innen an den allgemeinbildenden Schulen wird seit 2009 auf Grundlage der Beschlussvorlage Drs.: 0767/2009 von der Landeshauptstadt Kiel bezuschusst. Der Abgabepreis an die Schüler*innen wurde festgelegt und beträgt für die Primarstufe und Förderzentren 2,40 € und für die Sekundarstufe 2,80 €.
Mittagsverpflegung in den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)
In den Jahren 2012 bis 2014 wurden Neubauten für das RBZ Wirtschaft und das RBZ Technik errichtet. Seitdem sind beide RBZ mit Mensen und Produktionsküchen ausgestattet. Ein einheitliches Verfahren für eine Bezuschussung der Menüpreise an allen Kieler RBZ-Standorten ist bis dato nicht vorhanden.
Daher zahlen die Schüler*innen an den RBZ bisher unterschiedliche Menüpreise, die über denen der allgemeinbildenden Schulen liegen. Im aktuellen Schuljahr variieren die Menüpreise an den RBZ zwischen 3,30 und 4,50 Euro.
Aufgrund von diversen Beschwerden der RBZ-Schulgemeinschaften zur Höhe der Menüpreise und der Ungleichbehandlung gegenüber den allgemeinbildenden Schulen schlägt das Amt für Schulen, in Anlehnung an das Verfahren für die allgemeinbildenden Schulen, einen einheitlichen Essenabgabepreis für alle Menüs in Höhe von 3,20 Euro vor.
Die Höhe begründet sich zum einen dadurch, dass die Schüler*innen zu einem großen Teil entweder über eine Ausbildungsvergütung oder einen BAföG-Anspruch verfügen. Zum anderen steigen durch die Anforderungen an die Verpflegung in der Erwachsenenbildung, beispielsweise den Restaurantcharakter in den Mensen vom RBZ Technik und RBZ Wirtschaft, die Kosten für die Mittagsverpflegung.
Der Start für die Einführung des einheitlichen Essenabgabepreises in Höhe von 3,20 Euro sollte der 21.10.2019 (nach den Herbstferien) sein.
Der Abgabepreis in Höhe von 3,20 Euro und die daraus resultierende Bezuschussung bedeutet aufgrund der derzeitigen Essenzahlen jährliche Mehrausgaben für die Landeshauptstadt Kiel in Höhe von ca. 37.000 Euro.
Die Haushaltsmittel für eine Subventionierung der Menüpreise an den RBZ stehen im Teilplan 231 zur Verfügung.
Renate Treutel
Bürgermeisterin