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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Beirates - 1081/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Beschlüsse:

 

11.10.2019

Beirat für Menschen mit Behinderung

 

 

Abstimmung: einstimmig genehmigt.

 

Antrag:

 

Die Maßnahmenliste vom 08.05.2019 wird in folgenden Punkten umgesetzt:

 

  1.           Beauftragung einer Rehabilitationslehrerin/ eines Rehabilitationslehrers zur fachlichen Beratung bei der Verlegung der Blindenleitlinien und der Erstellung eines Querungsplanes,
  2.           Anschaffung eines mobilen Lifters für die Umkleideräume und
  3.           Anschaffung von zwei elektrisch höhenverstellbaren Bobathliegen für die Umkleideräume.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.

Die Pläne zur geplanten Verlegung der Blindenleitlinien und des ertastbaren Querungsplanes wurden dem Beirat für Menschen mit Behinderung als PDF von der Immobilienwirtschaft zur Beratung vorgelegt. Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass im gesamten Hörnbad grundsätzlich ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen einzuplanen ist. Dies ist Bestandteil der DIN 18040-3 und noch nicht umgesetzt. Da die Materie sehr komplex ist, wurde aus der Mitte des Beirates bereits die Rehabilitationslehrerin, Frau Christine Lossmann, gebeten, vorab dazu beratend Stellung zu nehmen. Ihre Stellungnahme vom 13.08.2019 liegt diesem Antrag bei. Sie und ein weiterer Rehabilitationslehrer vom Landesförderzentrum Sehen kommen dabei zu der Einschätzung, dass das Hörnbad für blinde/ sehbehinderte Menschen derzeit nicht barrierefrei nutzbar ist.

 

Zur Verbesserung der Situation für sehbehinderte und blinde Badbesucher/innen empfiehlt der Beirat für Menschen mit Behinderung beratend und unter Beteiligung der Fachämter eine/n Rehabilitationslehrer/in hinzuzuziehen, um zur Herstellung der Barrierefreiheit, Maßnahmen zur weiteren Umsetzung zu erarbeiten.

 

 

 

Zu 2.

r Personen, die sich nicht von ihrem Rollstuhl auf die Bobathliege, Toilette, den Duschstuhl oder auf den Duschsitz umsetzen und umziehen können, wird ein mobiler Lifter benötigt. Da der Badelifter im Schwimmbad nicht in die Umkleidekabine passt, müsste der Umkleidevorgang bisher außerhalb der Kabine stattfinden. Wir bitten um die Anschaffung eines Lifters, der sowohl in der Umkleidekabine als auch im Schwimmbad eingesetzt werden kann. Der Personenlifter der Firma HandiMove wäre dafür ein Beispiel. Diese Firma stellt verschiedene Aufnahmesysteme (z. B. mit Hebebügel, Badehebetuch) her, die mit wenigen Handgriffen ausgetauscht werden können. Der Lifter kann auch beim Aufheben verunfallter Personen helfen.

 

Zu 3.

In beiden Umkleideräumen für Menschen mit Behinderung im Sportbereich werden zwei elektrisch höhenverstellbare Bobathliegen benötigt.

 

Die elektrisch höhenverstellbaren Bobathliegen und der mobile Lifter ergeben dann eine sichere Umkleidesituation im Sport- und Freizeitbereich.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 28, 2019 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - verwiesen

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Jan 9, 2020 - Ausschuss für Schule und Sport - geändert beschlossen

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Feb 11, 2020 - Finanzausschuss - geändert beschlossen