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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0368/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zugestimmt wird einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung in Höhe von 10.068.069,00 EUR im Teilfinanzplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010017 „Landstromanlage Ostsee-/ Schwedenkai “.

Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinzahlung in gleicher Höhe im Teilplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010017 durch Zuweisung des Landes Schleswig-Holstein.

Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Vorlage des Förderbescheides und der tatsächlichen Einzahlung der Fördermittel bei der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Projektgegenstand ist die energietechnische Erschließung und der Ausbau der Hafenanlagen an Ostsee- und Schwedenkai, um dort an insgesamt drei Liegeplätzen bis zu zwei Schiffen gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, während der Hafenliegezeit den bordseitigen Energiebedarf über eine leistungsfähige Landstromversorgung zu decken,

Dadurch können die schiffseigenen Hilfsmaschinen abgeschaltet werden, was eine deutliche Reduzierung bzw. Vermeidung von Schiffsemissionen während der Hafenliegezeit, d.h. Lärm und insbesondere Ausstoß von Luftschadstoffen, bewirkt.

Die unterschiedlichen und z.T. erheblichen Anforderungen aus der zeitgleichen Versorgung mehrerer Liegeplätze erfordern eine innovative Lösung über eine Netzanbindung auf Hochspannungsebene (110 kV) in Verbindung mit hafenseitiger Kombination von Frequenzumrichtern und Umspanntechnik. In dieser Konfiguration stellt die Anlage ein europaweites Pilotprojekt dar.


 

Um die Unrentierlichkeit des Projektes zu finanzieren, wurde aktuell eine GRW-Förderquote von 75%  beantragt.

rderfähige Gesamtkosten 13.424.092,00 €

GRW-Förderung 10.068.069,00 €

Europäische Union, CEF-T-Förderung    1.202.344,00 €

Seehafen Kiel GmbH &Co. KG   2.153.679,00 €

Das Projekt ist weit fortgeschritten. Seehafen Kiel ist bislang nahezu vollständig in Vorleistung gegangen. Die IB.SH hatte dem vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits zugestimmt.

Zuwendungsempfängerin ist die Landeshauptstadt Kiel, die auf der Basis eines Fördermittelweiterleitungsbescheides die GRW-Fördermittel zu 100 % an Seehafen Kiel weiterleiten wird.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 14, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen