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Antrag der Verwaltung - 0454/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung:Untersuchungsgebiet Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jun 9, 2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 11, 2020
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Antrag
Antrag
- Zugestimmt wird dem Folgeantrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Zukunft Stadtgrün für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang über 8,8 Mio. € (Bund/Land/Gemeinde). Die Sicherstellung der hierfür erforderlichen Eigenanteile erfolgt im Haushalt 2021 ff.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung, für die sich in der Vorbereitung befindliche städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ die für die Folgejahre notwendigen Städtebauförderungsanträge zu stellen und die notwendigen Eigenmittel im Haushalt zu beantragen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung
Vorbemerkung:
Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen um die Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet bzw. Gebietskulisse beschlossen ist.
Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich mit 1/3 an den förderfähigen Kosten. Ausnahmsweise betrug für die Programmjahre 2018 und 2019 mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren der kommunale Eigenanteil 10%. Ziel von Bund und Land ist es bei dieser Ausnahmeregelung, finanzschwache Kommunen besonders zu unterstützen. Für das Programmjahr 2020 kann voraussichtlich erneut mit dieser Ausnahme gerechnet werden. Die Kommune beantragt die Städtebauförderungsmittel beim Land und stellt den gemeindlichen Eigenanteil zur Kofinanzierung sämtlicher Kosten sicher. Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für jede Gesamtmaßnahme ist ein Sonderkonto einzurichten, im städtischen Haushalt abgebildet sind ausschließlich die Zuführungen zum Sonderkonto.
Die LH Kiel ist mit acht (!) städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen: Hörnbereich, Innenstadt, Holtenau Ost, Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, Grüne Wik, Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Gaarden und Neumühlen-Dietrichsdorf
Für alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) im 1. Quartal eines jeden Jahres ein Sachstandsbericht, ein Maßnahmenplan und für Gebiete, die sich in der Durchführung befinden, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Parallel können Anträge auf
- erstmalige Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm[1],
- bzw. Folgeanträge[2]
- oder Anträge auf Umschichtungsmitteln[3]
gestellt werden.
Zur Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, die sich in der Durchführung befinden („Innenstadt“, „Holtenau Ost“ und Hörnbereich) hat die Verwaltung auf Basis bestehender Beschlüsse (Druckvorlagen 0851/2013, 0234/2016 und 0217/2019) Folgeanträge bzw. Anträge auf Umschichtungsmittel gestellt. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang, die sich in der Vorbereitung befindet, war durch die Verwaltung ein Folgeantrag unter Vorbehalt der Zustimmung der Selbstverwaltung zu stellen (siehe hierzu die Antragspunkte 1. und 2.).
Der Bund hat aktuell die Struktur der Städtebauförderung angepasst, er reduziert die Anzahl der Förderprogramme von ehemals acht (Soziale Stadt, Stadtumbau Neue Länder, Stadtumbau Alte Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Neue Länder, Städtebaulicher Denkmalschutz Alte Länder, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün) auf nunmehr drei Programme. Das Volumen der Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 790 Mio. € ist gegenüber dem Programmjahr 2019 unverändert.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang ist in das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün aufgenommen worden.
Bisher liegen noch keine Informationen des Landes darüber vor, in welchen der drei neuen Programme
- Lebendige Zentren,
- Sozialer Zusammenhalt,
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung
die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang fortgeführt wird. Sollte hierüber eine Entscheidung vorliegen, wird die Verwaltung im Rahmen einer GM berichten.
Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, aufgrund der veränderten Förderungsstruktur auch eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinien vorzunehmen. Die dortigen Übergangsvorschriften werden auch Regelungen zur Zwischenabrechnung auf Basis der alten Programmstruktur enthalten. Es bleibt abzuwarten, welcher zusätzliche Aufwand dadurch entstehen wird.
Zu 1:
Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Gleichzeitig sind gegenüber dem Land Berichtspflichten zu erfüllen.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Selbstverwaltung hat die Verwaltung für die Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang einen Folgeantrag für das Programmjahr 2020 mit einer Laufzeit von fünf Jahren vorläufig im Programm Zukunft Stadtgrün (vgl. Ausführungen zur Änderung der Programmstruktur) in Höhe von 8,8 Mio. € beim MILIG gestellt. Der städtische Eigenanteil beträgt in der Regel 1/3. Ausnahmsweise betrug der städtische Eigenanteil für die Programmjahre 2018 und 2019 nur 10%. Der Bund eröffnet den Ländern auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit für finanzschwache Kommunen den städtischen Eigenanteil auf 10% zu beschränken. Ob das Land SH hiervon Gebrauch macht, ist noch nicht entschieden.
Die zu leistenden städtischen Eigenanteile im Rahmen der Städtebauförderung werden für das Haushaltsjahr 2021 ff. angemeldet.
Der Folgeantrag für das Programmjahr 2020 nimmt Bezug auf die im Jahr 2017 angestoßene Aufwertung der Kiellinie und der damit verbundenen Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 BauGB (Drucksache 0835/2017). Die Mittel werden für die aktuell anstehende vorgezogene Ordnungsmaßnahme „Umgestaltung der Promenade am Berthold-Beitz-Ufer“ sowie die planerische Vorbereitung der Ordnungsmaßnahme „Umgestaltung der Promenade Reventlouwiese und Bereich vor dem Landeshaus“ benötigt.
Die Verwaltung wird in Kürze umfassend über den Stand der planerischen Arbeiten an der Gesamtmaßnahme berichten und eine Beschlussfassung über Grundsatzentscheidungen zur weiteren Projektentwicklung auf Grundlage des Zwischenberichts der vorbereitenden Untersuchungen vorlegen. Im Fokus steht insbesondere die Vorbereitung des Planungswettbewerbs für die Kiellinie. Parallel arbeitet die Verwaltung intensiv an der Realisierung der Erneuerung der Uferbefestigung am Berthold-Beitz-Ufer.
Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/kiellinie.
Zu 2:
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ befindet sich zurzeit im Stadium der Vorbereitung. Eine vorbereitende Untersuchung mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept wird erarbeitet. Um die förderrechtlichen Voraussetzungen für die Erneuerung der Uferbefestigung im Bereich des Berthold-Beitz-Ufers zu schaffen, stellte das MILIG in Aussicht, eine vorgezogene Ordnungsmaßnahme „Umgestaltung der Promenade am Berthold-Beitz-Ufer“ mit den Phasen Erneuerung der Uferbefestigung und Umgestaltung der Promenade auf Basis eines Wettbewerbs zu fördern. Damit befindet sich eine Einzelmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bereits in Umsetzung. Zurzeit erfolgen vorbereitende Baumaßnahmen, wie z.B. Erstellen der Ausführungsplanung, Kampfmittelsondierung und ggf. -räumung.
Die sich bereits in der Umsetzung befindlichen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, wie z. B. Holtenau Ost (Drucksache 0234/2016) oder Innenstadt (Drucksache 0851/2013) verfügen über eine Beschlusslage, die es der Verwaltung ermöglicht, Förderanträge direkt beim Land zu stellen. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ erfolgen diese unter Vorbehalt der Zustimmung der Selbstverwaltung, da die vorbereitenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für die Umsetzung noch nicht beschlossen wurde. Die Verwaltung strebt ein einheitliches Vorgehen für Gesamtmaßnahmen an, die sich bereits in der Durchführung befinden bzw. in den vorgezogene Maßnahmen durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass das Land im Mai jeden Jahres eine Abstimmung mit dem Bund über den Finanzbedarf und die Verteilung vornehmen kann.
Die Selbstverwaltung ist weiterhin eingebunden, z. B. im Rahmen eines Beschlusses über den Abschluss einer VU, über das ISEK und insb. über die jeweiligen Haushaltsbeschlüsse hinsichtlich der Eigenanteile.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen:
- Folgeantrag zur Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln für die Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang
[1] Die erstmalige Aufnahme einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Interessensbekundung und Antragsstellung). Das MILIG fordert die Gemeinden zur Teilnahme am Antragsverfahren auf, wenn zu erwarten ist, dass für eine Förderung neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
[2] Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILIG zu beantragen. Eine besondere Aufforderung zur Antragsstellung ergeht nicht
[3] Für fortzusetzende städtebauliche Gesamtmaßnahmen können jederzeit Umschichtungsmittel beantragt werden. Umschichtungsmittel entstehen durch Widerruf von Zuwendungen oder durch Zinsforderungen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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500 kB
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