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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0551/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Kieler Woche

Marketing GmbH wird angewiesen, einer Änderung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) gemäß Anlage zuzustimmen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Landeshauptstadt Kiel ist gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2020 die Gesellschaftsverträge ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung anzupassen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht eine Hinwirkungspflicht.

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist zu 50% an der Kieler Woche Marketing GmbH beteiligt, 50%

der Anteile werden von der Point of Sailing Marketing GmbH gehalten. Der Mitgesellschafter

hat sein Einverständnis zu den nach Gemeindeordnung geforderten Anpassungen signalisiert.

 

Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorgenommen

werden:

 Aufsichtsrat (§ 8)

 Gesellschafterversammlung (§ 11)

 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (§§ 12)

 Wirtschaftsplan (§ 14)

 Jahresabschluss und Prüfung (§ 15)

 Bekanntmachung (§ 17).

 

Alle inhaltlichen Änderungen sowie redaktionelle Anpassungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

In Vertretung

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

Anlage

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 12, 2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 20, 2020 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen