Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0844/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

In die Ratsversammlung am 19.11.2020 soll folgender Antrag der Verwaltung eingebracht werden:

 

 

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtischen Entsorgungsvertrag mit der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG, vormals Müllverbrennung Kiel GmbH, vom 30. Juli 1998 fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2023 zu kündigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Erfüllung der Entsorgungspflicht zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Landeshauptstadt Kiel vom 26. November 1996 i. d. F. vom 23. Dezember 1997 und unter Beachtung der Ergänzungsvereinbarung vom 30. Oktober 2014 fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2023 zu kündigen.

 

  1. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel wird beauftragt, die Neuausschreibung der Entsorgungsleistung für Restabfall für die Landeshauptstadt Kiel zum 01.01.2024 durchzuführen.

 

 

Erläuterung:

Bezüglich der Hintergründe wird auf den ebenfalls dem Wirtschaftsausschuss vorgelegten Antrag der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.

 

Vorliegend wird die Ausschreibung der Entsorgungsleistung näher erläutert. Die Ausschreibung soll mit externer Unterstützung erfolgen.

 

Es ist vorgesehen, die Entsorgungsleistung EU-weit in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV auszuschreiben. Die Leistung soll in mehrere Lose aufgeteilt und systemoffen ausgeschrieben werden, um so den Wettbewerb zu fördern. Als Zuschlagskriterien sollen neben dem Preis auch ökologische Kriterien gewählt werden, die die Energieeffizienz der Entsorgungsanlage sowie die Transportemissionen berücksichtigen. Da aufgrund der Zero Waste-Strategie der Landeshauptstadt Kiel damit zu rechnen ist, dass sich die Abfallmengen reduzieren werden, sollen Regelungen zur Berücksichtigung von Mengenschwankungen in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden. Weitere Vertragsbedingungen werden durch den ABK mit dem externen Dienstleister abgestimmt.

 

Es soll des Weiteren eine Vertragsklausel aufgenommen werden, durch die Bieter zu einer jährlichen Preisanpassung berechtigt werden. Dadurch sollen mögliche Risikoaufschläge vermieden werden, die aufgrund einer möglicherweise zukünftig zu entrichtenden CO2-Abgabe für die Müllverbrennung auf Basis des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) von den Bietern in ihrer Kalkulation berücksichtigt werden könnten.

 

 

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

  • Fertigstellung der Leistungsbeschreibung bis Ende 12/2020
  • Veröffentlichung der Ausschreibung Ende 1. Quartal 2021
  • Beauftragung voraussichtlich Ende 3. Quartal 2021

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Der Oberbürgermeister

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Oct 28, 2020 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 11, 2020 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 19, 2020 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen