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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0622/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Die als Anlage 1 angefügte 2. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Parken der Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Die Änderung der Betriebssatzung hat im Wesentlichen zwei Gründe:

 

  1. Mit dem Bau der Mobilitätsstationen und dessen Fertigstellung sollen diese bewirtschaftet werden. Dazu gibt es eine einvernehmliche Abstimmung zwischen dem Tiefbauamt und dem Eigenbetrieb Parken, dass letzterer die Aufgabe übernehmen soll. Diese neue Aufgabe ist in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Parken aufzunehmen.

 

  1. Der Eigenbetrieb Parken verantwortet neben dem Betrieb der Tiefgarage Europaplatz, Parkhaus ZOB, ZOB, Parkhaus Schulstraße und Parkpalette Friedrichsort auch den Umsteiger sowie zukünftig dessen Satelliten, die Mobilitätsstationen. Aus diesem Grund wird die Bezeichnung von bisher Eigenbetrieb Parken auf Eigenbetrieb Parken und Mobilität geändert.

 

 

Zu Art. I

 

Zu § 1

 

Die Bezeichnung Eigenbetrieb Parken“ wird auf „Eigenbetrieb Parken und Mobilität geändert.

 

 

Zu § 4 Abs. 5

 

Absatz 5 wird neu eingefügt. Er erweitert die Aufgaben des Eigenbetriebes Parken auf den Betrieb der Mobilitätsstationen und regelt, dass der Betrieb vom Eigenbetrieb selbst oder von einem geeigneten Dritten wahrgenommen werden kann.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 5, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 19, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen