Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0831/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung vom 05.03.2020 hat der Bauausschuss die Verwaltung gebeten, verschiedene Optionen zur Einschränkung des motorisierten Verkehrs bzw. zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs im Aubrook zwischen der Einmündung Melsdorfer Straße und Kreuzung Hedenholz zu prüfen und der Ratsversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Unter anderem soll geprüft werden, ob die Einrichtung eines "Verkehrsberuhigten Bereichs"

mit Beschilderung durch die Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 in Verbindung mit bremsenden

Hindernissen (z.B. bepflanzte Blumenkübel, etc.) möglich ist, um den motorisierten Verkehr

im Aubrook effektiv einzuschränken und zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit zu

zwingen. Daneben soll geprüft werden, ob eine Durchfahrt für motorisierten Verkehr gänzlich

verhindert werden kann, indem z.B. ein Absperrpfosten in der Straße installiert wird, sodass

der Fuß- und Fahrradverkehr durchgelassen wird, eine Durchfahrt für LKW und PKW aber

nicht mehr möglich ist. Auch eine Umwidmung zur Fahrradstraße soll geprüft werden.

 

Die beiden Ortsbeiräte Hassee/Vieburg und Schreventeich/Hasseldieksdamm sollen frühzeitig, d.h. vor Beginn der Prüfung durch die Verwaltung, eingebunden werden, damit von dort

Anregungen kommen können, die in der Prüfung berücksichtigt werden sollen. Sollten die

Ortsbeiräte oder eine davon grundsätzliche Einwendung gegen die Schließung für den

Kfz-Durchgangsverkehr haben, ist vor Beginn der Prüfung erneut der Bauausschuss zu beteiligen.

 

Mitteilung der Verwaltung

 

Die Verwaltung hat im Mai 2020 folgende Mitteilung an den Ortsbeirat Hassee/Vieburg bzw. Schreventeich/Hasseldieksdamm gesandt und um Stellungnahme zu einer möglichen Sperrung gebeten. Falls darüber hinaus noch weitere Erkenntnisse vorliegen, bittet die Verwaltung ebenfalls um eine entsprechende Information.

 

Der Vorschlag zur Sperrung des Aubrooks für den motorisierten Individualverkehr ist nicht neu und seitdem hat sich die Verkehrssituation im Aubrook auch nicht wesentlich geändert. Daher kann die Verwaltung bereits auf die Ergebnisse früherer Prüfaufträge zurückgreifen. Anhand der vorliegenden Erkenntnisse kommt die Verwaltung zum vorläufigen Prüfergebnis:

  1. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches

Derr Aubrook erfüllt aufgrund der baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht die Voraussetzungen für eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich. Dies kann auch durch die Aufstellung von Blumenkübeln etc. nicht erreicht werden.

 

  1. Sperrung der Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr

Bei der Variante einer Straßensperrung sind geeignete Wendemöglichkeiten vorzusehen bzw. baulich herzustellen. Hierzu wurde bereits 2012 ein Ortstermin mit Bürger*innen, den beiden Ortsbeiräten, der Straßenverkehrsbehörde und dem Tiefbauamt durchgeführt (siehe auch Drs. 0334/2013). Demnach kann eine Sperrung mittig des Aubrooks auf Höhe des Parkplatzes durch Klapp-Poller umgesetzt werden. Das Klappen des Pollers bleibt Einsatzfahrzeugen, Müllabfuhr und Betriebsfahrzeugen der Stadt Kiel vorbehalten. Somit gilt die Sperrung auch für die Anlieger*innen. Das Wenden ist über die Parkplatzzufahrten möglich.

 

  1. Umwidmung zur Fahrradstraße

Eine Ausschilderung als Fahrradstraße, die aufgrund der Erschließungsfunktion weiterhin für Anlieger frei wäre, hat aus Sicht der Verwaltung keine Auswirkungen auf die tatsächlichen Verkehrsabläufe. Gem. der StVO-Änderung zu § 2 Abs. 4 StVO darf mit Fahrrädern nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird, andernfalls muss einzeln hintereinandergefahren werden. In Fahrradstraßen besteht der Unterschied daher nur noch darin, dass immer nebeneinander gefahren werden darf.

Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrradstraßen nur dann angewiesen werden dürfen, wenn der Radverkehr die dominierende Verkehrsart ist oder dies zu erwarten ist. Anhand der vorliegenden Verkehrszahlen von 2013 und 2015 war dies bislang nicht der Fall. Die Ausschilderung als Fahrradstraße allein reicht nicht aus um den Radverkehrsanteil zu erhöhen.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann nur durch die Umsetzung einer Sperrung der Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr das Ziel, die Verkehrssituation im Aubrook zu entschärfen, erreicht werden.

 

Von den beiden Ortsbeiräten sind folgende Stellungnahmen eingegangen.

 

Ortsbeirat Hassee/Vieburg, Sitzung vom 15.09.2020

Der Ortsbeirat fasst folgenden Beschluss:

Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg folgt der Empfehlung und dem Vorschlag der Verwaltung über die Installation eines Klapp-Pollers an beschriebenem Ort und regt eine Überprüfung auf Erreichen des gewünschten Ziels sowie der dann vorrangigen Verkehrsart nach 12 Monaten an.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Informationen über die Sperrung den Grundversorgern (Paketdienste etc.) zu übermitteln.

 

 

Schreventeich/Hasseldieksdamm, Sitzung vom 17.06.2021

Nach lebhafter Diskussion, fasst der Ortsbeirat mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

Der Ortsbeirat begrüßt es, dass der Aubrook für Radfahrende und Fußnger*innen attraktiver und v.a. sicherer werden soll, und schlägt als verkehrsberuhigende Maßnahme die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf idealerwiese 10 km/h alternativ auf 20 km/h sowie eine Durchfahrt nur für Anlieger vor.

 

Begründung: Insbesondere Anwohner*innen des Aubrooks im Ortsteil Hasseldieksdamm und des südlichen Abschnitts der Melsdorfer Strasse befürchten, bei einer Sperrung des Aubrooks zu bestimmten Zeiten (Schulanfang, -ende) bzw. Anlässen (Baustellen) ihren Wohnort nicht mehr zügig verlassen oder erreichen zu können.

 

Das Thema wurde in beiden Ortsbeiräten mehrmals besprochen und es fand zudem auch ein Ortstermin am 03.06.2021 auf dem Parkplatz der Kleingartenanlage im Aubrook statt, an dem Vertreter*innen aus den Ortsbeiräten, der Verwaltung und Bürger*innen teilgenommen haben. Es ist festzustellen, dass sich beide Ortsbeiräte nicht auf eine Sperrung einigen konnten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Mittel der Straßenverkehrsordnung ausgeschöpft. Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt gem. § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) unter günstigsten Umständen 50 Km/ h.

 

Eine darüberhinausgehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit darf gem. § 45 Abs. 9 StVO für bestimmte Streckenabschnitte nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb der Regelgeschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt.

 

Aus dieser Formulierung der StVO wird deutlich, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung eine Ausnahmeregelung darstellt, die nur bei Vorliegen ganz bestimmter Rahmenbedingungen im konkreten Einzelfall zulässig ist.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat für den Aubrook aufgrund der dortigen baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen, abweichend von der ansonsten im innerörtlichen Bereich geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/ h, bereits vor Jahrzehnten eine Beschränkung auf 30 Km/ h angeordnet. Seither hat es für den Aubrook keinerlei Erkenntnisse gegeben, dass die Regelung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht sachgerecht bzw. unangemessen ist. Weder der Verwaltung noch der Polizei liegen Erkenntnisse vor, die unter Berücksichtigung der o.g. Vorgaben der StVO, eine weitere Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich machen. Insbesondere gibt es kein spezifisches Unfallgeschehen im Verhältnis Fußnger*innen und oder Radfahrende mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Der Aubrook ist diesbezüglich im Rahmen der ständigen Unfallauswertung der Polizei noch nie in Erscheinung getreten.

 

Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die Straßenverkehrsbehörde im Aubrook mangels einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Begründung gem. § 45 Abs. 9 StVO keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 bzw. 20 Km/ h, wie es der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm vorgeschlagen hat, anordnen kann.

 

Fazit der Verwaltung

r die von der Selbstverwaltung angestrebte Verkehrsberuhigung des Aubrooks sind aus Sicht der Verwaltung alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen ausgeschöpft und auch bauliche Veränderungen sind aufgrund der bereits vorhandenen beengten Verhältnisse nicht zielführend bzw. umsetzbar. Darüber hinaus liegen auch keine Erkenntnisse vor, die einen weiteren Eingriff rechtfertigen können. Einzig die Sperrung des Aubrooks für den Kfz-Verkehr wäre aus Sicht der Verwaltung umsetzbar. Hierfür bedarf es aus Sicht der Verwaltung eines Beschlusses der Selbstverwaltung. Die unterschiedlichen Beschlüsse der beiden Ortsbeiräte wurden in der Vorlage dargestellt.

 

Eine Kopie erhalten die Ortsbeiräte Hassee/Vieburg und Schreventeich/Hasseldieksdamm

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.


 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadttin

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Sep 30, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen