Infosystem Kommunalpolitik
Antrag eines Beirates - 0902/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenquerungen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Beirates
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Nov 4, 2021
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Feb 3, 2022
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May 5, 2022
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Nov 3, 2022
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Jan 12, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
In den letzten Jahren hat sich nicht nur die Quantität des Fahrradverkehrs stark positiv entwickelt, sondern auch die Qualität hat sich durch Lastenfahrräder und E-Bikes stark verändert. Durch die erhöhten Gewichte und die erhöhten Geschwindigkeiten der Fahrräder steigt das Schädigungspotential gegenüber Fußgängern massiv an.
Hat man als Fußgänger erfolgreich den Zebrastreifen bzw. den grünen Fußgängerüberweg an der Ampel gequert, muss man auf die Fahrradfahrer von rechts aber auch von links auf dem zur Straße parallel verlaufenden Fahrradweg achten, bevor man den rettenden Fußweg erreicht. Dieses stellt hohe Anforderungen an das kognitive System, ist doch der Fußgänger mit Ampel bzw. auf dem Zebrastreifen bevorrechtigt und bzgl. der Querung des Fahrradstreifens wartepflichtig.
Erwartet wird, dass der Zebrastreifen den Fahrradstreifen mit beinhaltet bzw. die Ampel so angebracht ist, dass sie auch für den Fahrradverkehr maßgeblich ist. Ähnliche Querungssituationen gibt es auch an Bushaltestellen.
gez. Michael Völker f. d. R. Maria Rudolph
Vorsitzender des Beirates Geschäftsführerin
für Menschen mit Behinderung Beirat für Menschen mit Behinderung