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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0371/2022

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Im Kieler Stadtgebiet wird durch den Generalpachtvertrag (GPV) eine Fläche von 4.599,261 m² mit insgesamt 8.730 Parzellen für das Kleingartenwesen verpachtet. Diese Fläche wird von 23 Kleingartenvereinen bewirtschaftet.

 

Es folgt eine Zusammenstellung, welche finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2021 für das Kleingartenwesen von der LHK aufgewendet worden sind:

 

1.)    Abgaben

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 94.306,88 Euro für Pflichtabgaben aufgewendet.

 

2.)    Unterhaltung und Bewirtschaftung

 

Unter die Ausgaben für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Kleingartenanlagen fallen zum einen die Unterhaltung innerhalb von Kleingartenanlagen, die Wahrung der Verkehrssicherheit, die Bewirtschaftung und Auf-den-Stock-Setzung von Knicks sowie die Bewirtschaftung von unverpachtbaren Randflächen, die ehemals GPV Flächen waren.

 

Für die Unterhaltung innerhalb der Kleingartenanlagen wurden im Jahr 2021 insgesamt 117.706,65 Euro aufgewendet. Darunter fallen Untersuchungen durch den Kampfmittelräumdienst und Abbruchkosten für Behelfsheime, aber auch die Unterstützung der Vereine bei der Entsorgung von illegalen Müllablagerungen. Hinzukommt die Pflege und Unterhaltung von öffentlich gewidmeten Wegen und der Winterdienst. 

 

In Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt wird die Wahrung der Verkehrssicherheit von Bäumen und die Bewirtschaftung der Knicks innerhalb der Kleingartenanlagen bewertet und ggf. Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2021 wurden dafür insgesamt 118.087,89 Euro ausgegeben. 

 

Es fallen ebenfalls Bewirtschaftungskosten für die unverpachtbaren Randflächen an, die ehemals GPV Flächen waren. Im Jahr 2021 wurden 5.349,43 Euro für die Entfernung von Totholz oder Entsorgung von wildabgelagertem Müll auf diesen Flächen aufgewendet.

 

3.)    Abschätzkosten und Entschädigungen

 

Im Jahr 2021 wurden fünf Kleingartenanlagen aufgrund anderer städtebaulicher Projekte teilweise oder komplett gekündigt, abgeschätzt und zurückgenommen. Es wurden 69 Pächter*innen in Höhe von insgesamt 357.498,77 Euro entschädigt. Die Kosten für das Abräumen der Kleingartenanlagen sind in dieser Position noch nicht enthalten. Diese werden in den nächsten Jahren voraussichtlich im hohen sechsstelligen Bereich liegen. 

 

4.)    Kostenerstattungen

 

Unter die Ausgaben der Kostenerstattungen fallen zum einen die Leerstanderstattung und die Verwaltungskosten, welche jährlich an den Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. gezahlt werden.

 

Der Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. erhält jährlich einen Betrag für die Verwaltung und Weiterverpachtung der GPV-Flächen in Höhe von insgesamt 80.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.

 

Des Weiteren unterstützt die LHK die Kleingartenvereine bei hohen Leerständen durch einen anteiligen Erlass der Pacht. Im Jahr 2021 wurden 8.505 Euro an sechs Kleingartenvereine erstattet. Neun Vereine hatten keinen Anspruch, da sie die Kriterien nicht erfüllt haben. Acht Vereine haben die entsprechende Anlage 4b des Generalpachtvertrages nicht eingereicht.

 

5.)    Sonderfonds

 

Die Sonderfonds wurden im gerichtlichen Vergleich im Jahr 2017 mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. für drei Jahre bis Ende 2020 festgelegt. Seit 2021 werden diese Fonds freiwillig fortgeführt. Diese Sonderfonds stehen grundsätzlich allen Kleingartenvereinen zur Verfügung, welche den von der LHK im gerichtlichen Vergleich geforderten neuen Unterpachtvertrag unterschrieben haben, und sollen die Vereine in die Lage versetzen, wichtige Anschaffungen tätigen oder Problemfälle angehen zu können.

 

Mit dem Drainagefonds wird der Kreisverband bei der Sanierung und Unterhaltung unterstützt. Für das Jahr 2021 hat sich die LHK mit Kosten in Höhe von insgesamt 64.309,98 Euro beteiligt. Dieser Posten gewinnt aufgrund der sich verändernden Wetterlagen mehr und mehr an Bedeutung.

 

Den Sachmittelfonds haben 15 Vereine mit insgesamt 84 Anträgen in Anspruch genommen, sodass 35.967,68 Euro an die Vereine zur Unterstützung ausgezahlt werden konnten. Vier Vereine haben keinen Antrag auf Sachmittelförderung gestellt. Vier weitere Vereine haben keinen Anspruch auf den Sonderfonds, da sie den neuen Unterpachtvertrag nach dem Vergleich 2017 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet haben.

 

Durch den Härtefallfonds konnten fünf Vereine mit insgesamt 13 Anträgen in Höhe von 8.709,64 Euro unterstützt werden. 14 Vereine haben nichts beantragt und vier Vereine haben keinen Anspruch auf den Sonderfonds, da sie den neuen Unterpachtvertrag nach dem Vergleich 2017 gar nicht oder nicht vollständig unterzeichnet haben.

 

6.)    Fazit

 

Insgesamt ist im Jahr 2021 von der LHK für die Punkte 1.) – 5.) ein Betrag in Höhe von 890.441,92 Euro an direkten Sachkosten für das Kleingartenwesen aufgewendet worden.

 

Die genannten Zahlen zeigen, dass sich die LHK umfassend zur Förderung des Kleingartenwesens einsetzt und viele finanzielle Hürden übernimmt, welche die Vereine selbst nicht oder nur mit großer Mühe bewältigen könnten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadtbaurätin

 

 

 

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May 5, 2022 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen