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Antrag eines Ortsbeirates - 0146/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Hilfestellungen für Mieter*innen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Gaarden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Feb 23, 2023
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Mar 23, 2023
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Antrag
08.02.2023 | Ortsbeirat Gaarden |
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Abstimmung: Einstimmig beschlossen |
Antrag:
1.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine lokale Anlaufstelle (Container o.ä.) für Mieter*innen der LEG im Stadtteil Kiel-Gaarden zeitnah zu schaffen. In der Anlaufstelle können sich Mieter*innen der LEG werktäglich zwischen 13:00 und 18:00 Uhr hinsichtlich der vorhandenen Schäden in ihren Wohnungen und deren Folgen beraten lassen. Ziel der Beratung ist es, Auswege aufzuzeigen und Lösungen zu generieren.
Die Multikulturalität der Mieter*innen der LEG muss bedacht werden. Es darf keine Sprachbarrieren geben. Eine aufsuchende Hilfe für Mieter*innen in besonderen Lebenslagen (z.B. Alter, Behinderung, Sprachbarriere) wird sichergestellt.
Der Standort der Anlaufstelle soll möglichst nah zu den LEG-Liegenschaften gewählt werden (z.B. Gemeinschaftsschule am Brook, AWO Kreisverband, St. Markus Kirche).
Mit Einwilligung der Mieter*innen wird der bauliche Zustand der einzelnen Wohnungen dokumentiert und von der Verwaltung ausgewertet. Diese berichtet hierüber quartalsmäßig dem Ortsbeirat.
2.
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Stufenplan zu erstellen, der einen Zeitplan und Maßnahmen beinhaltet, welche die baulichen Problematiken endgültig und vollständig behebt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit den Institutionen aufzunehmen, die staatliche Transferleistungen an Menschen auszahlen, die Wohnungen bei Firmen gemietet haben, welche nicht bereit sind, notwendige Reparaturen an diesen Wohnungen vorzunehmen.
Ziel des Kontakts soll sein,
- dass die Mietenden über ihre Rechte informiert werden und Zugang zu Beratung und Unterstützung z.B. durch den Mieterverein bekommen.
- dass die Mietenden in der Lage sind, im Notfall Mietminderungen vorzunehmen.
- dass den Mietenden entweder durch die geminderten Mieten oder ein anderes Modell die Möglichkeit haben, Reparaturen selbst zu zahlen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1 und 2:
Seit Oktober 2022 mehren sich die unzufriedenen Stimmen von Mieter*innen der LEG in unserem Stadtteil. Das Alter und der bauliche Zustand der von der LEG im Dezember 2021 erworbenen Immobilien im Stadtteil schlägt sich nun zunehmend im Zuhause der Mieter*innen in Form von Wasserschäden, Schimmel, Schädlingsbefall sowie kalten und zugigen Wohnungen nieder.
Das Fazit der betroffenen Menschen ist stets das gleiche: „Meine Probleme interessieren die LEG nicht!“ Wochen- und monatelanges Hinterhertelefonieren und Begutachtungstermine, welche seltenst auch zur Lösung des Problems führten, haben bei vielen der betroffenen Menschen das Gefühl erzeugt, ihrem Vermieter gegenüber hilflos ausgeliefert zu sein.
Schlimmer noch, Vertreter der LEG unterstellten wehrhaften Mieter*innen, sie hätten die baulichen Mängel zu verschulden und drohten damit, dass die Mieter*innen dafür aufzukommen hätten.
Auch wenn die LEG von nun an allen Mängelanzeigen und Ungereimtheiten nachgehen will, so entschuldigt dies nicht das bisherige Verhalten der LEG und ihrer Mitarbeiter gegenüber ihren Mieter*innen.
Krisenbedingte Engpässe an Lagerkapazität, Material und Fachkräften mögen lange Wartezeiten plausibler erscheinen lassen, das völlige kommunikative Versagen der LEG gegenüber ihren Mieter*innen erklären sie jedoch nicht.
Das Fazit nach einem Jahr kann bisher nur lauten, dass die LEG das Vertrauen einer stetig wachsenden Anzahl ihrer Mieter*innen nachhaltig beschädigt hat.
Der Blick auf das Verhalten und Handeln der LEG in anderen Städten lässt vermuten, dass es sich bei dem, was Kieler LEG-Mieter*innen erleben, um keinen bedauerlichen Einzelfall handelt.
Zu 3:
Firmen, die im großen Maßstab an Menschen vermieten, die staatliche Transferleistungen erhalten, können davon profitieren, dass die Mietenden entweder in Unkenntnis ihrer Rechte oder aufgrund fehlender Handlungsmöglichkeiten nicht in der Lage sind, bei ausbleibenden Reparaturen Mietminderungen vorzunehmen oder darüber Geld anzusparen, um selbst Reparaturen in Auftrag zu geben.
Die staatlichen Transferleistungen ermöglichen es also Firmen, ihren Wohnungsbestand verwahrlosen zu lassen und davon auch noch zu profitieren. Dieses Geschäftsmodell
sollte unterbunden werden.
gez. Bruno Levtzow
Vorsitzender des Ortsbeirats Gaarden