Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0230/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonn- und Feiertagsöffnungen 2023 – Ausnahmen nach dem Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 16, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Der beigefügte Entwurf der Neufassung der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 wird gemäß § 55 Abs. 3 des schleswig-holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) vorgelegt.
Die Aufhebung der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 vom 17.11.2022 und der Neuerlass der im Entwurf beigefügten Stadtverordnung ist aus dem folgendem Grund erforderlich:
Aus organisatorischen Gründen ist der ursprünglich angedachte Termin für das Wellingdorfer Stadtteilfest nicht realisierbar. Der Termin wird stattdessen vom 27.08.2023 auf den 09.07.2023 verschoben. Der an diesen Anlass gekoppelte verkaufsoffene Sonntag im Stadtteil ist daher ebenfalls auf den 09.07.2023 vorzuverlegen.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128 kB
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