Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0244/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Drucksache zurückgezogen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Personal- und Organisationsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Innen- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Apr 4, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
May 9, 2023
| |||
●
Gestoppt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
May 11, 2023
| |||
|
May 12, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gegenüber der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung vom 22.01.2020 sind folgende Veränderungen vorgesehen:
Gebühren nach Zeitaufwand:
Die Gebührensätze werden analog der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung – VerwGebVO)
- für den Zeitaufwand von Beamt*innen der 1. Laufbahngruppe/2. Einstiegsamt oder vergleichbaren Beschäftigten um 2,-- €,
- für den Zeitaufwand von Beamt*innen der 2. Laufbahngruppe/1. Einstiegsamt oder vergleichbaren Beschäftigten um 1,50 €,
angepasst.
Amt für Gesundheit:
Das Amt für Gesundheit beabsichtigt eine Anpassung der Gebühr für die 2. Leichenschau.
Eine Überprüfung der aktuellen Gebühr hat ergeben, dass damit lediglich ein Kostendeckungsgrad von 86 % erreicht wird.
Die Fallzahlen sind zwischen 2018 und 2021 von 4.902 auf 6.312 gestiegen. Damit ist auch der Mehraufwand im Verwaltungsbereich gestiegen.
Nach einer Neuberechnung des Aufwands für die 2. Leichenschau einschließlich der damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten schlägt das Amt für Gesundheit eine Erhöhung der Gebühr von 79,00 € auf 91,00 € vor. Damit könnte ein Kostendeckungsgrad von 99 % erreicht werden. Die Mehreinnahmen betragen dadurch ca. 76.000 €.
Daneben sind redaktionelle Anpassungen vorgesehen (Anpassung der Rechtsgrundlagen, gendergerechte Sprache).
- Anlage 1: Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung
- Anlage 2: Änderungsnachweis
- Anlage 3: Gebührenkalkulation des Gesundheitsamtes
- Anlage 4: Auszug aus der LVO über Verwaltungsgebührenverordnung
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
162,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
169,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
850 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
38,3 kB
|