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Antrag der Verwaltung - 0363/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Projektförderung im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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May 3, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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May 4, 2023
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird der Fortführung der unten genannten zwölf Projekte freier Träger im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 mit einem Finanzvolumen von 1 Mio. € pro Jahr. Davon sind 500.000 € durch den kommunalen Haushalt, die andere Hälfte durch Landesmittel für Schulsozialarbeit gedeckt (Drs. 0863/2014).
Die Haushaltsmittel stehen unter dem Vorbehalt ihrer Verfügbarkeit für den Verwendungszweck der Projektförderung im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit auch für 2024 ff. zur Verfügung.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Über das Finanzausgleichsgesetz erhält die Stadt Kiel vom Land Schleswig-Holstein in diesem Jahr 2.230.984,80 € für Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Kieler Schulen.[1]
Die Landeshauptstadt Kiel setzt seit Jahren zusätzlich 1 Mio. € für themenbezogene Projekte freier Träger im Rahmen von Schulsozialarbeit ein (Drs. 0439/2015). Ziel ist es, bedarfsgerecht an der jeweiligen Schule bedeutsame Themen über Projekte aufgreifen zu können. Da sich diese mit dem Wechsel der Schülerschaften verändern, wurde beschlossen, diese Projekte zu befristen.
Der Option einer Verlängerung der Projekte von drei auf fünf Jahre haben die zuständigen Ausschüsse im März 2020 zugestimmt (siehe Drs. 0166/2020).
Es erfolgt von diesen projektbezogenen Mitteln ein Rückbehalt von 15 % als Korrektiv und Steuerungsmöglichkeit bei sich verändernden Bedarfen. Ein Teil des Rückbehalts konnte bereits für neue Projekte bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Tarifsteigerungen wurden von den Projektträgern in den Finanzierungsplänen bereits berücksichtigt bzw. werden für die nächsten zwei Jahre noch eingerechnet, es steht dafür ein ausreichender Rückbehalt zur Verfügung. Energiekostensteigerungen können außer Acht gelassen werden, da alle Projekte bis auf das Projekt der inab in Schulräumen stattfinden.
Förderung durch FAG-Mittel 2023 (Stand März 2023) | ||
Antragsteller*in: | Projekt: | Beantragte Zuwendung für 2023 |
Ausbildungsverbund Kiel | Ankommen und neu starten 2.0 | 66.960,00 € |
Ausbildungsverbund Kiel | Backflip | 65.110,00 € |
Ausbildungsverbund Kiel | Praxisorientierte Klasse (in Planung) | 48.889,00 € |
Christlicher Verein Kiel e.V. | TeenSpirit | 150.000,00 € |
Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) | Ostufer-Elternlotsen | 142.816,07 € |
Ev.-luth. Kirchengemeinde Pries-Friedrichsort | "Bleib dran!" | 32.089,00 € |
Frauenberatungsstelle/Eß-o-Eß | GÄNSEBLÜMCHEN - Ich esse, ich esse nicht, ich esse... | 18.300,00 € |
Grone Bildungszentren Schleswig-Holstein GmbH gemeinnützig | YOURJOB | 85.356,60 € |
inab | STARTER | 9.052,17 € |
isfa Plus GmbH | BiS-Beratung in Schule | 74.487,52 € |
Migration e.V. | WiKie-Willkommen in Kiel | 29.600,00 € |
PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH | "ECHT SMART!" | 92.563,20 € |
pro familia | Ziggy zeigt Zähne-für selbstbestimmte Sexualität und gegen sexuelle Gewalt | 24.882,82 € |
stadt.mission.mensch | Medienprävention in Schulen | 41.834,00 € |
GESAMT |
| 881.940,38 € |
Die geförderten Projekte starteten 2021 durch die pandemiebedingten Schulschließungen und Einschränkungen unter erschwerten Bedingungen. Die Projektverantwortlichen mussten Bestandteile der Angebote an die geltenden Regelungen anpassen.
Einzelne Projekte konnten so z. B. nur online stattfinden. Klassenübergreifende Aktionen waren nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Durch einen – den schwierigen Rahmenbedingungen angepassten – kreativen Umgang ist es den Trägern und ihren Mitarbeitenden dennoch gelungen, die Projekte an den Schulen erfolgreich zu etablieren. Dies wird aus den von den Trägern eingereichten Sachberichten, durch das Fachamt durchgeführte Projektbesuche, Rücksprachen mit den Projektverantwortlichen sowie den Rückmeldungen der Schulen deutlich.
Im laufenden Projektzeitraum hat es bis zum jetzigen Zeitpunkt drei wesentliche Veränderungen gegeben:
- Das Projekt JuSchu der Schultz-Hencke-Heime wurde Ende 2021 auf Wunsch des Trägers vorzeitig beendet. Begründet wurde dies mit personellen Veränderungen.
- Das Projekt STARTER der inab (Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft) wird seit 01.07.2022 gefördert. Es bietet Jugendlichen ab ca. 15 Jahren und jungen Erwachsenen in eigenen Werkstätten und Unterrichtsräumen die Chance, ins Schul- und Ausbildungssystem zurückzufinden. Durch personenzentrierte, sozialräumlich orientierte Unterstützung gelingt es den Teilnehmenden neue Perspektiven zu entwickeln und passgenaue Anschlüsse zu finden.
- Neu ist auch das Projekt Praxisorientierte Klasse am Förderzentrum Gutenbergschule vom Ausbildungsverbund Kiel. Das Projekt startete am 1. April und verfolgt das Ziel, Schüler*innen zu unterstützen, deren Beschulung im Regelschulsystem aufgrund verschiedener Problemlagen nicht möglich ist. Alle Schüler*innen haben einen hohen Unterstützungsbedarf aus der Jugendhilfe.
Mit der Fortführung der Projekte über den 31.12.2023 hinaus erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, auf den bisherigen Erfolgen aufzubauen. In den Projekten sind erfolgreiche Kooperationsbeziehungen zu den Lehrkräften, den Schulsozialarbeiter*innen und anderen Akteur*innen entstanden. Aufgrund der Umsetzungsschwierigkeiten während der Pandemie konnten sich die Kontakte zur jeweiligen Zielgruppe erst im Laufe des letzten Jahres intensivieren und damit tragfähige Beziehungen zu den Schüler*innen ermöglichen.
Durch die Fortsetzung für weitere zwei Jahre erhalten die Projekte die Möglichkeit ihren größtmöglichen Nutzen zu entfalten und nachhaltig wirksam zu sein. Die beiden neuen Projekte können sich in diesem Zeitraum etablieren.
Die abschließende Evaluation der Projekte und der erneute Projektaufruf für die Förderung ab 2026 (Interessenaufruf) erfolgt im Jahr 2025 unter Beteiligung der Gremien.
Die Verlängerung erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt, damit die Träger den Mitarbeitenden vertragliche Sicherheit geben können.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
[1] Die diesjährige Höhe der Fördersumme steht noch nicht fest.