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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0578/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

I. Mitgliederversammlung

 

  1. Als stimmberechtigte Vertreter*innen der Landeshauptstadt Kiel für die
    Mitgliederversammlung des Städtetages Schleswig-Holstein 2023 werden entsandt:

 

1.

Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer

Vorschlag der Verwaltung

2.

Stadtrat Gerwin Stöcken

Vorschlag der Verwaltung

3.

Robert Schall

Vorschlag der Verwaltung

4.

Rasherr Dr. Samet Yilmaz

GRÜNE

5.

Ratsfrau Anke Oetken

GRÜNE

6.

Ratsherr Sebastian Thiede

CDU

7.

Ratsfrau Elisabeth Pier

CDU

8.

Ratsfrau Dr. Christina Schubert

SPD

9.

Ratsfrau Tamara Mazzi

DIE LINKE/DIE PARTEI

10.

Ratsherrn Pascal Schmidt

SSW

 

  1.                Als nicht stimmberechtigte Vertreter*innen (Gäste) werden entsandt:

 

1.

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Ausschüsse

 

In die Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein werden entsandt:

 

1.

 

Rechts- und Verfassungsausschuss

 

 

1.

Leiter des Rechtsamtes

Vorschlag der Verwaltung

 

2.

Ratsherr Maik Kristen

GRÜNE

 

3.

Ratsfrau Elisabeth Pier

CDU

 

4.

Ratsherr Sönke Klettner

SPD

 

2.

 

Ausschuss für Bildung und Soziales

 

 

1.

Stadtrat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport

Vorschlag der Verwaltung

 

2.

Ratsfrau Andrea Hake

GRÜNE

 

3.

Ratsfrau Elisabeth Pier

CDU

 

4.

Ratsfrau Anna-Lena Walczak

SPD

 

3.

 

Ausschuss für Städtebau und Umwelt

 

 

1.

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

Vorschlag der Verwaltung

 

2.

Ratsherr Jürgen Meereis

GRÜNE

 

3.

Ratsfrau Claudia Büsgen

CDU

 

4.

Ratsherr Sönke Klettner

SPD

 

4.

 

Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

 

 

1.

Stadtrat für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr

Vorschlag der Verwaltung

 

2.

Ratsherr Sven Krumbeck

GRÜNE

 

3.

Ratsherr Carsten Rockstein

CDU

 

4.

Ratsherr Volkhard Hanns

SPD

 

 

III. Vorstand

 

Der Empfehlung des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein vom 23.04.2023 folgend werden Oberbürgermeister*in und Stadtpräsident*in als 1. und 2. Vorstandsmitglied für die Landeshauptstadt Kiel vorgeschlagen.

 

 

Als 3. Vorstandsmitglied wird vorgeschlagen:

 

Ratsherr Rainer Kreutz

CDU

 

 

Als Vertreter*innen werden vorgeschlagen

 

Vertreter*in

 

zu vertretendes Mitglied

Ratsfrau Dr. Christina Schubert

SPD

Oberbürgermeister

Ratsherr Dr. Samet Yilmaz

GRÜNE

Stadtpräsidentin

Ratsfrau Antonia Grage

CDU

Ratsherr Rainer Kreutz

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

I. Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein das oberste Organ des Vereins. Ihr obliegt u.a. die Wahl der Mitglieder des Vorstandes, der*des Vorsitzenden sowie die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse. Die interne nichtöffentliche Mitgliederversammlung, die am 4. September 2023 um 10:00 Uhr in Neumünster stattfinden wird, ist hauptsächlich den notwendigen Neuwahlen gewidmet.

 

Nach § 7 Abs. 4 der Satzung entsenden die Mitgliedsstädte für die Dauer der Kommunalwahlperiode auf angefangene 25.000 Einwohner je eine*n stimmberechtigte*n Vertreter*in (Delegierte) in die Mitgliederversammlung. Maßgeblich für die Berechnung ist die vom Statistikamt Nord nach dem 31. März des vergangenen Jahres fortgeschriebene Einwohnerzahl.

 

Demnach benennen die Mitgliederstädte:

 

Flensburg

  4 Vertreterinnen/Vertreter

Kiel

10 Vertreterinnen/Vertreter

Lübeck

  9 Vertreterinnen/Vertreter

Neumünster

  4 Vertreterinnen/Vertreter

 

Als stimmberechtigte Vertreter*innen können Mitglieder der Ratsversammlung und der Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Vertreter*innen soll aus vom Volk gewählten Ratsmitgliedern bestehen. Die Delegierten werden für die gesamte Zeit der Kommunalwahlperiode gewählt.

 

Darüber hinaus können Gäste ohne Stimmrecht aus der Ratsversammlung oder aus der Verwaltung benannt werden. Aus Platzgründen soll die Zahl der Gäste jedoch auf höchstens zwei aus jeder Stadt beschränkt bleiben. Das gilt nicht für die gastgebende Landeshauptstadt Neumünster.

 

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel schlägt mit Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer, Stadtrat Gerwin Stöcken und Robert Schall aus dem Büro des Oberbürgermeisters drei Vertreter*innen für die Mitgliederversammlung vor.

 

Das Vorschlagsrecht für die durch die Ratsfaktionen zu verteilenden Mandate wurde, ausgehend von Verteilung der Stimmen bei der Kommunalwahl, nach dem Verfahren Sainte-Laguë zugeteilt. Danach ergibt sich für die verbleibenden sieben Plätze folgende Verteilung:

 

 

 

Kommunalwahl
2023

GRÜNE

CDU

SPD

SSW

AfD

DIE LINKE/
DIE PARTEI

Sitze in RV

27,1

 

22,9

 

22,0

 

8,2

 

6,0

 

7,7

 

0,5

54,20

1

45,80

2

44,00

3

16,40

5

12,00

 

15,40

6

1,5

18,07

4

15,27

7

14,67

 

5,47

 

4,00

 

5,13

 

2,5

10,84

 

9,16

 

8,80

 

3,28

 

2,40

 

3,08

 

3,5

7,74

 

6,54

 

6,29

 

2,34

 

1,71

 

0,50

 

 

 

 

 

II. Vorstand

 

Nach § 8 Abs. 3 der Satzung des Städtetages setzt sich der Vorstand aus der*dem Vorsitzenden und höchstens neun Vertreter*innen Mitgliedstädte zusammen. Nähere Bestimmungen zur Wahl der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung trifft die Satzung nicht.

 

Bisher wurden stets die Oberbürgermeister*innen/Bürgermeister*innen und Stadtpräsident*innen aus den Mitgliedsstädten in den Vorstand berufen sowie je ein weiteres Mitglied aus Kiel und Lübeck. Diese weiteren Vertreter*innen sollen die Möglichkeit bieten, etwaige politische Ungleichgewichte, die sich durch den Ausgang der Kommunalwahl aus der Zusammensetzung des übrigen Vorstandes ergeben können, auszugleichen. Die Städte Kiel und Lübeck sollten sich deshalb auch jetzt wieder darauf einstellen, jeweils ein drittes Vorstandsmitglied vorzuschlagen.

 

Der Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 beschlossen, der Mitgliederversammlung zu empfehlen, den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein wie nachfolgend beschrieben zusammenzusetzen:

 

„Der Vorstand setzt sich aus den Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeistern (für Lübeck: Bürgermeister) und den jeweiligen Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten zusammen. Der Vorstand sollte - wie in den letzten Kommunalwahlperioden - durch zwei weitere Personen aus Kiel und Lübeck ergänzt werden, um mögliche politische Ungleichgewichte ausgleichen zu können.“

 

Die Mitgliedsstädte können - nach der Bestellung der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung - gemäß § 9 der Satzung stellvertretende Vorstandsmitglieder benennen. Die Benennung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Stadtvertretung.

 

 

III. Fachausschüsse

 

Nach § 12 der Satzung des Städtetages werden zur Vorbereitung der Beschlüsse und Stellungnahmen der Organe und zur Beratung der Geschäftsstelle die o.a. Fachausschüsse gebildet. Die Ausschüsse haben gemäß der Satzung jeweils bis zu 16 Mitglieder.

 

In der Vergangenheit hat jede kreisfreie Stadt vier Ausschussmitglieder pro Ausschuss entsandt. Darunter sollten zweckmäßigerweise die hauptamtlichen Dezernent*innen des jeweiligen Fachgebietes sein.

 

Eine Stellvertretungsregelung sieht die Satzung nicht vor.

 

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel schlägt für den Rechts- und Verfassungs-ausschuss den Leiter des Rechtsamtes, für den Ausschuss für Bildung und Soziales den Stadtrat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport, für den Ausschuss für Städtebau und Umwelt die Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt und für den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen den Stadtrat für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr vor.

 

Das Vorschlagsrecht für die verbleibenden Sitze wurde ebenfalls nach dem Verfahren Sainte-Laguë ermittelt (s. unter I.).

 

 

Hans-Werner Tovar

Stadtpräsident

 

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Beschlüsse

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Jun 8, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen