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Antrag der Verwaltung - 0591/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2022 der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Jul 5, 2023
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Antrag
Der Hauptausschuss stimmt folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) zu:
- Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht und die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates zur Kenntnis. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2022 inkl. Ergebnisverwendung fest und nimmt den Lagebericht 2022 zur Kenntnis.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu beauftragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird gebeten, der Mazars GmbH & Co. KG den Auftrag zu erteilen.
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Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2022.
Sachverhalt/Begründung
Die Gesellschafterversammlung der NAH.SH stellt gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss fest, nimmt den Lagebericht zur Kenntnis, bestimmt den Abschlussprüfer und entlastet die Geschäftsführung sowie den Aufsichtsrat.
Das Geschäftsjahr 2022 wurde mit einem Jahresergebnis von 0,00 € abgeschlossen. Durch die vertraglichen Regelungen der NAH.SH mit dem Land Schleswig-Holstein ist sichergestellt, dass der Gesellschaft die ihr im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung vom Land entstehenden Kosten ersetzt werden. Ein Gewinn kann nicht entstehen, da die NAH.SH etwaige Überschüsse an das Land Schleswig-Holstein zurückzahlen muss.
Die Prüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist mitsamt Jahresabschluss und Lagebericht als Anlage beigefügt.
Als dritte Prüfung durch diesen Abschlussprüfer in Folge, ist für das Geschäftsjahr 2023 keine Rotation gemäß § 9 Abs. 3 KPG-SH erforderlich.
In seiner Sitzung vom 02.06.2023 hat der Aufsichtsrat der NAH.SH entsprechende Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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707,7 kB
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