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Antrag der Verwaltung - 0594/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 970 „Kraftwerk Neumühlen-Dietrichsdorf“
(Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jul 6, 2023
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Antrag
Der Aufstellungsbeschluss vom 08.01.2009 für den Bebauungsplan Nr. 970 für das Baugebiet Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, südlich des Gewerbegebietes Hasselfelde und der Stadtgrenze, westlich der Kleingartenanlage Hasselfelde sowie zwischen den Straßen Zum Kesselort und Hasselfelde, dem Ostuferhafen und der Förde wird aufgehoben.
Die Abgrenzung des aufzuhebenden Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.
Sachverhalt/Begründung
Am 08.01.2009 fasste der Bauausschuss den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 970 für das Gebiet des Kraftwerks in Neumühlen-Dietrichsdorf.
Das Gebiet war bis auf drei kleinere Einzelgebäude im Norden (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft DLRG und ehem. Gaststätte „Kieler Ansichten“), die Straßen Zum Kesselort und Hasselfelde sowie Industriegleisanlagen im Osten des Geltungsbereiches lediglich im südlichen Flächendrittel mit dem heute im Rückbau befindlichen Gemeinschaftskraftwerk Kiel (GKK) bebaut. Zwischen dem GKK und dem Gewerbegebiet Hasselfelde erstreckte sich eine größere Grün- und Waldfläche einschließlich des öffentlichen Badestrandes Hasselfelde.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 970 sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der im Flächennutzungsplan dargestellten Versorgungsfläche im Hinblick auf die Sicherung der Kieler Energie- und Wärmeversorgung geschaffen werden. In Abhängigkeit von diesem Zukunftskonzept sollte ein neu zu planendes Kraftwerk auf die bauliche Größenordnung des bestehenden Kraftwerks in Umfang und Höhe beschränkt werden. Seitliche Bereiche des Kraftwerks sollen zum Bereich mit Erholungsfunktion für die Bevölkerung durch Grünanlagen und Gestaltungselemente räumlich abgeschirmt und klar gegliedert werden.
Beim Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 970 wurde von Kohle als Energieträger für ein neues Kraftwerk ausgegangen. Für das bestehende Kohlekraftwerk gab es jedoch nur noch eine kurze Restlaufzeit für einen wirtschaftlichen Betrieb.
Im weiteren Planungsprozess bei den Stadtwerken kristallisierte sich das Vorhaben eines Gasmotorenkraftwerks heraus. Dieses sollte zügig realisiert werden, um die Versorgung zu gewährleisten.
Ein von der Stadtwerke Kiel AG im Jahr 2012 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Bau des Gasheizkraftwerkes Hasselfelde Nach § 35 BauGB als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig ist.
Aus verfahrensökonomischer Sicht war es daher hinsichtlich der zügigen Projektverwirklichung vorteilhaft, auf die Aufstellung eines Bebauungsplans zu verzichten.
Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist nicht mehr gegeben. Der Aufstellungsbeschluss vom 08.01.2009 wird daher aufgehoben.
Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlage 1: Übersichtsplan aufzuhebender Geltungsbereich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,4 kB
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