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Antrag der Verwaltung - 0609/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Kiel Region GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Jul 5, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 13, 2023
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Antrag
1. Die von der Landeshauptstadt in den Aufsichtsrat der Kiel Region GmbH entsandten Mitglieder werden abberufen:
1. Ratsherr Matthias Treu
2. Ratsfrau Constance Prange
3. Ratsherr Arne Langniß
2. Die Landeshauptstadt Kiel entsendet folgende neue Mitglieder in den Aufsichtsrat der KielRegion GmbH:
1. Frau Daniela Sonders
2. Ratsherr Raman Muhamad
3. Ratsfrau Constance Prange
Sachverhalt/Begründung
Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Kiel Region GmbH endet gemäß § 7 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das letzte Geschäftsjahr vor Ende der jeweils laufenden Legislaturperiode der entsendenden kommunalen Gebietskörperschaften entscheidet. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates weiter.
Die betreffende Gesellschaftsversammlung wird voraussichtlich erst nach dem 13.07.2023 stattfinden, so dass die reguläre Amtszeit des Aufsichtsrates derzeit noch nicht beendet ist. Deshalb ist formal vor der Neuentsendung in den Aufsichtsrat aufgrund der neuen Zusammensetzung der Ratsversammlung zuvor die Abberufung der Mitglieder vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat der KielRegion GmbH besteht gemäß § 7 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags aus elf Personen. Der/die Oberbürgermeister*in sowie die Landräte*innen der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sind ständige Mitglieder kraft Amtes. Drei weitere Mitglieder werden von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entsandt. Die beiden Kreise entsenden je drei (RD) bzw. zwei (PLÖ) Mitglieder. Ersatzmitglieder sind gemäß Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen.
Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen.
Aufgrund der bisherigen Besetzung mit zwei Männern und einer Frau sind nunmehr ein männliches Mitglied und zwei weibliche Mitglieder zu bestimmen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister