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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0621/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

1. Der Übernahme von Kosten in Höhe von insgesamt 65.157,12 EUR für die Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein (HBS SH) für deren Beteiligung am Interreg 6B-Ostseeraumprojekt Cultural Pearls im Rahmen des städtischen „Förderprogramms zur Kofinanzierung von Interreg-Projekten für zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Kiel“ (s. Drs. 1023/2021 und Drs. 0211/2022) für die Jahre 2023 bis 2025 wird zugestimmt.

Die Kofinanzierungsanteile werden, entsprechend des Prüfergebnisses der Interreg-Verwaltung, als städtische Zuwendung gewährt.

2. Zugestimmt wird einer vollständigen und ausschließlichen Prüfung des Projekts und der Mittelverwendung durch die Interreg-Administration.

3. Mit der Zustimmung zu Nummer 1. bis 2. wird die Verwaltung legitimiert, von der „Richtlinie der LHK über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie)“ abzuweichen.

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Sachverhalt/Begründung

Der Sachverhalt wird wie folgt beschrieben:

 

A   Kurzbeschreibung Cultural Pearls

B   Mehrwert für Kiel.Sailing.City

C   Förderrechtliche Bewertung

D   Interreg-Kontext

E   Aktueller Stand des städtischen Kofinanzierungsprogramms

 

A Kurzbeschreibung Cultural Pearls (s. auch Anlage 1)

 

BSR Cultural Pearls (Baltic Sea Region = Ostseeraum / Cultural Pearls = Kulturperlen) hilft kleineren und mittleren Städten und Regionen, ihre soziale Widerstandsfähigkeit mit lokalen Ressourcen auf innovative Weise zu erhöhen. Das Projekt befasst sich mit Herausforderungen, mit denen sich Behörden (zuständige Abteilungen z. B. für Soziales, Wirtschaft, Tourismus, Kultur) konfrontiert sehen. Oft mangelt es jedoch an Kapazitäten, innovativen Lösungen und Instrumenten, um den Herausforderungen zu begegnen.

 

Solche Instrumente würden z. B. eingesetzt, um einerseits das Engagement der Zivilgesellschaft zu erhöhen und den sozialen Zusammenhalt durch Verbundenheit und gemeinsame Werte zu stärken, zum anderen um kreative Prozesse mit verschiedenen Akteur*innen des lokalen Ökosystems anzustoßen und darüber hinaus die Verbindung zu nationalen und internationalen Akteur*innen zu Zwecken der Inspiration und Sichtbarkeit zu stärken.

 

Um Hindernisse zu überwinden, entwickelt die Projektpartnerschaft ein Programm zur Förderung der kulturellen und sozialen Resilienz mit drei Schlüsselelementen:

1. Die Behörden erstellen einen "Aktionsplan für Kultur und Resilienz".

2. Die Behörden werden bei der Umsetzung dieser Aktionspläne durch ein "Peer-Mentoring/Co-Learning-Programm" unterstützt.

3. Ausgewählte Städte und Regionen präsentieren sich als "BSR-Kulturperlen" mit BSR-weiten Kommunikationsaktivitäten.

 

Im Ergebnis sollen Orte entstehen, an denen sich Bürger*innen und Interessenvertreter*innen engagieren und im Sinne des Gemeinwohls handeln.

 

Auch die Landeshauptstadt Kiel wird immer wieder durch Krisen, wie beispielsweise die Corona-Pandemie oder die Inflation, vor neue Herausforderungen gestellt und sucht nach innovativen Lösungen. Cultural Pearls bietet der LHK die Möglichkeit, sich als Kulturperle zu bewerben und im Rahmen des Projekts einen Aktionsplan für mehr soziale Resilienz durch kulturelle Aktivitäten zu entwerfen und umzusetzen.

 

Das Haupttätigkeitsfeld der HBS SH ist die politische Bildung in verschiedenen Bereichen, ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Themen Nachhaltigkeit, Kultur und Gesellschaft, Resilienz. In vielen Projekten der HBS SH geht es um Fragen der zukünftigen Entwicklung von Städten unter Einbeziehung von Bürger*innen.

 

In dem Projekt BSR Cultural Pearls ist die HBS SH verantwortlich für die Entwicklung

der ersten Lösungskomponente, die als Grundlage der Arbeit für die anderen Projektpartner*innen im Laufe des Projekts dient. Die HBS SH wird auch als regionale Partnerin fungieren und die deutsche "Perle" als Peer-Mentor begleiten.

 

Leadpartnerin - und damit verantwortlich für die inhaltliche und finanzielle Steuerung: Council of Baltic Sea States Secretariat (SWE).

Projektpartner*innen neben der HBS SH: Regional Council of Ostrobothnia (FI), Northern Dimension Partnership on Culture Secretariat (LV), Danish Cultural Institute (DK), Vidzeme Planning Region (LV), Baltic Sea Cultural Centre (PL), Creative Estonia (EE), Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes S-H (DE), ARS BALTICA (DE), Varde Municipality (DK), Alytus city municipality administration (LTU). Sowie acht assoziierte Organisationen (AO), u. a. UBC (Union of the Baltic Cities, die LHK ist Mitglied).

 

 

B Mehrwert für Kiel.Sailing.City aus Sicht des Referates für Kultur und Kreative Stadt, Dezernat für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt

 

Kiel ist gut vernetzt im Ostseeraum und wird über den Austausch im Rahmen der Städtepartnerschaften hinaus von diesem Projekt in vielfacher Weise profitieren. Deshalb hat Kiel bereits frühzeitig den Anstoß dafür gegeben, ein Konzept wie dieses zu entwickeln, und sich auch aktiv daran beteiligt.

 

Die zurückliegende pandemisch geprägte Zeit hat zudem besonders deutlich gezeigt, dass Kunst und Kultur eine extrem wichtige Rolle für den Zusammenhalt, die Diversität und die nachhaltige Lebensqualität einer Stadt einnehmen.

 

Der Ostseeraum hat außerdem historisch und aktuell sehr viele kulturelle und gesellschaftliche Gemeinsamkeiten, die im Rahmen dieses Projekts deutlich herausgearbeitet werden und damit identitätsstiftend wirken können.

 

Nicht zuletzt die Ende 2022 abgeschlossene Studie des internationalen Städteforschers Charles Landry mit dem Titel „Kiel – eine aufstrebende kreative Stadt“ und die darin enthaltenen Empfehlungen bieten eine sehr gute Basis für die aktive Mitwirkung Kiels in diesem Projekt. Daher sprechen wir uns eindeutig dafür aus, dass sich Kiel auch in der weiteren Umsetzung daran aktiv beteiligt und sich im Rahmen dieses Projektes Cultural Pearls als Kulturperle (Ostseekulturstadt) bewirbt. Bei erfolgreicher Bewerbung hat Kiel die Möglichkeit, einen Aktionsplan für mehr soziale Resilienz durch kulturelle Aktivitäten zu entwerfen, zu verwirklichen und dabei von einem Lern- bzw. Mentoringprogramm begleitet zu werden.

 

Darüber hinaus kann die LHK von einem internationalen Netzwerk profitieren. Zu dem Netzwerk der Partner*innen gehören auch Kiels Partnerstadt Tallinn und die Region Ostrobothnia in Finnland, in der auch Kiels Partnerstadt Vaasa liegt.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Landeshauptstadt bereits ihr Interesse gegenüber dem Land bekundet, als erste BSR Cultural Pearl Schleswig-Holsteins ein zu den Zielen des Projekts passendes Programm für 2024 zu entwickeln. Weitere Interessent*innen sind nicht bekannt. Es gibt nach ersten Rückmeldungen gute Chancen, dass Kiel den Zuschlag bekommt.

 

 

C Förderrechtliche Bewertung der EU-Regiestelle, Referat für Wirtschaft

 

Das Projekt leistet durch die Kooperation mit verschiedenen Institutionen aus dem Ostseeraum einen Beitrag zu den internationalen Zielen der LHK. Hervorzuheben ist, dass die Kieler Stadtverwaltung mit dem Referat für Kultur und Kreative Stadt an der Konzeption mitgewirkt hat und sich auch zukünftig einbringen wird.

 

Die Klimaziele der EU sowie die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben zudem einen hohen Stellenwert in allen Interreg-Programmen und spiegeln sich entsprechend in den unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Prioritäten wider.

 

Durch die Prüfung der Interreg-Administration und die bereits erfolgte Genehmigung des Interreg-Ausschusses kann die Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit des Projektantrages sowie der grenzüberschreitende Mehrwert vorausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und damit abweichend vom ansonsten üblichen Procedere schlägt die Verwaltung vor, von eigenen Prüfungen abzusehen.

 

Zur Finanzierung eines Interreg-Projektes müssen die Partner*innen einen Eigenanteil aufbringen. Dieser beträgt im 6B-Ostseeraumprogramm 20%. Die Mittel sind im Rahmen der Beantragung darzustellen. Neben Eigenmitteln können jedoch auch Drittmittel (z.B. von nationalen Stellen, Behörden oder nationalen Förderprogrammen und Zuschüssen) als Kofinanzierung eingebracht werden.

 

Dazu schlägt die Verwaltung vor, die städtische Förderung abweichend von der von der Ratsversammlung beschlossenen „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie-ZRL; Drs. 1035/2022)“, sondern insofern in Anlehnung an die bereits erfolgten Prüfungen durch die Interreg-Administration zu genehmigen.

 

Die ZRL sieht, dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgend, eine Förderfähigkeit von Aufwendungen auf der Grundlage tatsächlicher Kosten vor. Das heißt, um förderfähig zu sein, müssen die Kosten im Zusammenhang mit den angegebenen Projektaktivitäten stehen, für die Durchführung dieser Aktivitäten und zum Erreichen der Projektziele notwendig und im genehmigten Budget enthalten sein. Insgesamt sollen die tatsächlichen Kosten identifizierbar, überprüfbar und plausibel sein und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Grundsätzen der Kostenrechnung stehen.

 

Demgegenüber arbeitet das Programm Interreg in dieser Förderperiode u. a. mit vereinfachten Kostenoptionen wie Pauschalfinanzierungen. Die Partner*innen müssen keine Belege für die Ausgaben vorlegen und nicht nachweisen, dass die Ausgaben tatsächlich angefallen sind bzw. ob/dass die Pauschalbeträge oder Pauschalsätze der Realität entsprechen. Dadurch sollen eine vereinfachte Antragsstellung, eine einfachere Dokumentation sowie schnellere Zahlungen ermöglicht werden („Bürokratieabbau“).

 

Angesichts der unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Förderpraxis schlägt die Verwaltung hier vor, von der ZRL abzuweichen und den skizzierten insofern „vereinfachten Regularien“ des Programms Interreg zu folgen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Zwecksetzung vollumfänglich erfüllt wird.

 

Das dreijährige Projekt hat ein Fördervolumen von 2,8 Mio. EUR. Das Partnerbudget für die HBS SH beträgt 361,984.00 EUR.

 

Die Landeshauptstadt Kiel deckt den beantragten Fehlbetrag der HBS SH für Personal-, Sach- und administrative Kosten wie folgt:

 

in EUR

2023

2024

2025

Gesamt

Gesamtbudget lt. Antrag

121.828,00

 

121.828,00

 

118.328,00

 

361.984,00

 

gewährter Interreg-Zuschuss

97.462,40

 

97.462,40

 

94.662,40

 

289.587,20

 

Fehlbetrag der HBS SH lt. Antrag

24.365,60

24.365,60

23.665,60

72.396,80

 

bei der LHK beantragte KoFi

21.929,04

 

21.929,04

21.299,04

65.157,12

 

Eigenmittel HBS SH

(=10% der bei der LHK beantragten KoFi)

2.436,56

2.436,56

2.366,56

7.239,68

 

 

 

D Interreg-Kontext

 

Interreg, die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 30 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel zu Energie und Klimawandel, Umwelt- und Ressourcenschutz, beim Arbeitsmarkt und sozialen Themen sowie im Verkehr. Interreg wird in vier Schwerpunkten (Aktionsbereichen) umgesetzt.

 

Interreg ist in drei Bereiche unterteilt, die unterschiedliche Zielsetzungen haben: Mit Interreg A, B, und C wird grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert. Dabei geht es um die Förderung von Projekten in benachbarten Regionen und bestimmten transnationalen Programmräumen sowie um Kooperationen mit einer europaweiten Ausrichtung.

 

Interreg 6B-Ostseeraum umfasst neun Länder, acht davon EU-Mitglieder-Staaten (Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden) sowie das Drittland Norwegen. Das Programmgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von rund 2,9 Millionen km² mit ca. 80 Millionen Einwohner*innen.

 

Das Ostseeraumprogramm fördert in der Förderperiode 2021 bis 2027 Projekte vier thematische Schwerpunkte.

Priorität 1: Innovative Gesellschaften

Priorität 2: Intelligente Wassernutzung

Priorität 3: Klimaneutrale Gesellschaften

Priorität 4: Gute Governance in der Zusammenarbeit

 

Es steht ein Gesamtbudget in Höhe von 313,7 Mio. EUR zur Verfügung, davon 251 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Kofinanzierungsrate der EU beträgt 80 % für deutsche Partner*innen. Förderfähig sind grundsätzlich Personal-, Veranstaltungs- und Reisekosten, externe Expertise, Material, Investitionen (begrenzt).

 

 

E Aktueller Stand dieses städtischen Kofinanzierung-Programms

 

In 2022 (Jahr 1 des Programms) und 2023 wurden von der HBS SH insgesamt vier Anträge auf Förderung gestellt: für das deutsch-dänische Interreg 5A-Projekt VekselWirk 2.0, für zwei Interreg 6B-Ostseeraumprojekte (dazu gehört auch Cultural Pearls) sowie für ein Interreg 6B-Nordseeraumprojekt. Weitere Anträge von zivilgesellschaftlichen Institutionen liegen bisher nicht vor.

 

Eine Evaluierung dieses städtischen Programms sollte im ersten Halbjahr 2024 mit dem Blick auf notwendige Aktualisierungen bzw. Anpassungen erfolgen.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 27, 2023 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 28, 2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jul 13, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen