Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0633/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

a) Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG ist die reguläre Amtszeit des Aufsichtsrates beendet. Aus Gründen der Klarheit werden dennoch folgende Mitglieder der Landeshauptstadt Kiel abberufen:

 

Mitglied     Ersatzmitglied

 

1. Frau Astrid Leßmann   1. Ratsfrau Anna-Lena Walczak

 

2. Herr Florian Weigel   2. Herr Jan Wohlfarth

 

3. Ratsherr Arne Langniß   3. Frau Verena Heimann

 

4. Frau Charlotte Spieler     4. Frau Wiebke Metzdorff-Kienemann

 

 

b) Als Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeshauptstadt Kiel im Aufsichtsrat der Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG werden entsandt:

 

Mitglied      Ersatzmitglied

 

1. …………………………………   1. …………………………………

 

2. …………………………………   2. …………………………………

 

3. …………………………………   3. …………………………………

 

4. …………………………………   4. …………………………………


Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Der Aufsichtsrat der Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus sechs Mitgliedern. Der Dezernent oder die Dezernentin der Landeshauptstadt Kiel für den Bereich Wohnen und der Dezernent oder die Dezernentin der Landeshauptstadt Kiel für den Bereich Bauen sind Kraft Amtes Mitglieder des Aufsichtsrates. Vier weitere Mitglieder werden von der Landeshauptstadt Kiel entsandt. Für diese vier Personen ist gemäß § 9 Abs. 3 jeweils ein Ersatzmitglied zu entsenden.

 

Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates der Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das letzte Geschäftsjahr vor Ende der jeweils laufenden Legislaturperiode der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entscheidet. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Durch die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ist eine Entsendung neuer Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat der Kiel Marketing GmbH seitens der Landeshauptstadt Kiel vorzunehmen.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen.

 

Das bedeutet, dass zwei Männer und zwei Frauen zu bestimmen sind. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Jul 5, 2023 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

Jul 13, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen